Beiträge von Gawain

    Zitat

    für neun mann ist das ein superwert(4,50 € pro person).


    Vielleicht resultiert ja dieser "Superwert" daraus, dass die Heizung garnicht mehr auf die Füße kommt, weil sie 33% ihrer Kapazität für die Aufbereitung von Warmwasser benötigt. :D

    Dein Bedarf errechnet sich aus € 359 Regelleistung für Dich + € 215 Sozialgeld für das Baby + € 129 Zuschlag für Alleinerziehende + Kosten der Unterkunft (in Deinem Fall € 396).
    In der Summe ergibt diesen einen Betrag von € 1.099.


    Hiervon werden Unterhalt und Kindergeld ( € 409 ) in Abzug gebracht. Das Amt bezahlt Dir also noch € 690.

    Hallo Cure,


    stell Dir das nicht zu einfach vor mit den schwerwiegenden sozialen Gründen. Du erhebst damit gegen Deine Mutter schwere Vorwürfe, welche es zu beweisen gilt.


    Zitat

    Das Vorliegen „schwerwiegende soziale Gründe“ im Sinne des § 22 Abs.2a SGB II beurteilt sich allerdings nicht nur aus der Sicht des unter 25-jährigen, sondern auch aus der Sicht der Eltern oder eines Elternteils (vgl. BSG, U.v.2.6.2004 – B 7 AL 38/03 R –

    So, jetzt biste selber "erfahrener Benutzer". Jetzt kannste Dir Deine Fragen selber beantworten oder ergoogeln oder Dir die Blöße geben, erfahrener Benutzer zu sein, aber dennoch von nix ne Ahnung zu haben :eek:

    Mit welchen §§ wird denn die Rückforderung der ARGE begründet?
    Also ohne eine Anhörung (wenn überhaupt) kann da nichts zurückgefordert werden. Da könnte ja jeder kommen, irgendeine Behauptung aufstellen und das Amt kürzt sofort die Leistungen! :eek:

    Du hast vom SGB II gesprochen nicht vom BGB.


    Ist doch ganz einfach: Als ALG II-Empfänger gehörst Du zum Rechtskreis SGB II. Kommt es bei einem Fall zu einem Konflikt zwischen dem SGB und dem BGB, entscheidet nicht der SB beim Jobcenter sondern der Sozialrichter. Selbiges gilt für Dein Anliegen; man kann es so oder auch anders interpretieren, entsprechend kann Dir hier niemand weiterhelfen.
    Der Betroffene (Du) neigt natürlich dazu, die Interpretation zu seinen Gunsten auszulegen, wird aber letztendlich erst vor dem Sozialgericht Gewissheit erhalten. Zu diesem Thema die eine oder andere Meinung zu haben, ist legitim!

    Zitat

    Danach soll das bürgerliche Gesetzbuch nicht mehr für ALG-II.-er gelten.Mutti Merkel hat schon zugestimmt.


    Wer hat Dir denn diesen Quatsch erzählt?


    Bislang hatte Dein Haus 90m², nun sind 20 Zimmer daraus geworden. Wie dürfen wir das interpretieren? Vielleicht kommen wir dadurch der Lösung Deines Anliegens etwas näher?

    Es sollte Dir doch auffallen, dass sich inzwischen kein Mensch mehr für Deine Erbschaft, die vielleicht niemals eintritt, interessiert. Es wurden schon Zweifel laut, ob es dieses Haus überhaupt gibt. Also mach Dich doch nicht vollends zur Lachnummer und gib endlich Ruhe!

    Du bist über 25 und kannst daher selbst Antrag auf Hartz IV stellen. Das Einkommen Deiner Eltern spielt in diesem Fall keine Rolle, da sie Dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig sind, entsprechend sind sie auch nicht in der Pflicht, dem Amt diese Unterlagen vorzulegen.


    Beschaffe Dir einfach einen Antrag oder lade ihn Dir herunter, fülle ihn aus und gebe ihn ab. Dem fügst Du ein kurzes, formloses Schreiben Deiner Eltern bei, worin diese versichern, dass sie Dich werde aus ihrem Einkommen noch Vermögen in irgendeiner Form unterstützen und Du mit Ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebst.