Zitatfür neun mann ist das ein superwert(4,50 € pro person).
Vielleicht resultiert ja dieser "Superwert" daraus, dass die Heizung garnicht mehr auf die Füße kommt, weil sie 33% ihrer Kapazität für die Aufbereitung von Warmwasser benötigt.
Zitatfür neun mann ist das ein superwert(4,50 € pro person).
Vielleicht resultiert ja dieser "Superwert" daraus, dass die Heizung garnicht mehr auf die Füße kommt, weil sie 33% ihrer Kapazität für die Aufbereitung von Warmwasser benötigt.
Dieser Meinung war ich auch. Lacki scheint da neuere, aber wie mir scheint auch nicht gerade unumstrittene Informationen zu haben. Kann man akzeptieren oder dagegen klagen.
Der Abzug für Warmwasser mit 32,62% der Heizkosten erscheint mir hingegen völlig überzogen!
Kitty, kennst Du das Sprichwort, die Geister die ich rief, werde ich nun nicht mehr los?
Dein Bedarf errechnet sich aus € 359 Regelleistung für Dich + € 215 Sozialgeld für das Baby + € 129 Zuschlag für Alleinerziehende + Kosten der Unterkunft (in Deinem Fall € 396).
In der Summe ergibt diesen einen Betrag von € 1.099.
Hiervon werden Unterhalt und Kindergeld ( € 409 ) in Abzug gebracht. Das Amt bezahlt Dir also noch € 690.
Hallo Cure,
stell Dir das nicht zu einfach vor mit den schwerwiegenden sozialen Gründen. Du erhebst damit gegen Deine Mutter schwere Vorwürfe, welche es zu beweisen gilt.
ZitatDas Vorliegen „schwerwiegende soziale Gründe“ im Sinne des § 22 Abs.2a SGB II beurteilt sich allerdings nicht nur aus der Sicht des unter 25-jährigen, sondern auch aus der Sicht der Eltern oder eines Elternteils (vgl. BSG, U.v.2.6.2004 – B 7 AL 38/03 R –
Das ist gehoppelt wie gehüpft;)
Unterhalt und Kindergeld werden von der Gesamtleistung des Jobcenters abgezogen. Was übrig bleibt wird an Dich überwiesen!
So, jetzt biste selber "erfahrener Benutzer". Jetzt kannste Dir Deine Fragen selber beantworten oder ergoogeln oder Dir die Blöße geben, erfahrener Benutzer zu sein, aber dennoch von nix ne Ahnung zu haben
ZitatIch weis ja,Du willst alle Hatzer gekniffen sehen
Dieser Meinung widersprechen meine sonstigen Beiträge, somit ziehe ich mir diese Jacke nicht an!
Mit welchen §§ wird denn die Rückforderung der ARGE begründet?
Also ohne eine Anhörung (wenn überhaupt) kann da nichts zurückgefordert werden. Da könnte ja jeder kommen, irgendeine Behauptung aufstellen und das Amt kürzt sofort die Leistungen!
Du hast vom SGB II gesprochen nicht vom BGB.
Ist doch ganz einfach: Als ALG II-Empfänger gehörst Du zum Rechtskreis SGB II. Kommt es bei einem Fall zu einem Konflikt zwischen dem SGB und dem BGB, entscheidet nicht der SB beim Jobcenter sondern der Sozialrichter. Selbiges gilt für Dein Anliegen; man kann es so oder auch anders interpretieren, entsprechend kann Dir hier niemand weiterhelfen.
Der Betroffene (Du) neigt natürlich dazu, die Interpretation zu seinen Gunsten auszulegen, wird aber letztendlich erst vor dem Sozialgericht Gewissheit erhalten. Zu diesem Thema die eine oder andere Meinung zu haben, ist legitim!
ZitatDas ist doch eine schöne Gesetzeslücke im SGB II.
Wo soll diese Gesetzeslücke sein?
Noch 5 Beiträge, dann bist Du "erfahrener Benutzer", darfst nicht mehr fragen und musst alles selber wissen.
ZitatDas Kindergeld steht den Eltern zu, solange diese Ihre Unterhaltspflicht erfüllen.
Das ist mir neu!
Ach so! Ich dachte Du wohnst in einer 20-Zimmer-Villa. Wieder nix!
ZitatDanach soll das bürgerliche Gesetzbuch nicht mehr für ALG-II.-er gelten.Mutti Merkel hat schon zugestimmt.
Wer hat Dir denn diesen Quatsch erzählt?
Bislang hatte Dein Haus 90m², nun sind 20 Zimmer daraus geworden. Wie dürfen wir das interpretieren? Vielleicht kommen wir dadurch der Lösung Deines Anliegens etwas näher?
Eine 20-Zimmer-Villa mit 90m² = 4,5m² pro Zimmer!
Ach dann mach dich doch weiterhin zum Deppen, kann mir egal sein!
Es sollte Dir doch auffallen, dass sich inzwischen kein Mensch mehr für Deine Erbschaft, die vielleicht niemals eintritt, interessiert. Es wurden schon Zweifel laut, ob es dieses Haus überhaupt gibt. Also mach Dich doch nicht vollends zur Lachnummer und gib endlich Ruhe!
Du bist über 25 und kannst daher selbst Antrag auf Hartz IV stellen. Das Einkommen Deiner Eltern spielt in diesem Fall keine Rolle, da sie Dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig sind, entsprechend sind sie auch nicht in der Pflicht, dem Amt diese Unterlagen vorzulegen.
Beschaffe Dir einfach einen Antrag oder lade ihn Dir herunter, fülle ihn aus und gebe ihn ab. Dem fügst Du ein kurzes, formloses Schreiben Deiner Eltern bei, worin diese versichern, dass sie Dich werde aus ihrem Einkommen noch Vermögen in irgendeiner Form unterstützen und Du mit Ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebst.