Beiträge von Gawain

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    Ich habe zwar eine Unterschrift Zwecks Eröffnung geleistet


    Also hast Du davon gewusst, dass ein Sparbuch auf Deinen Namen existiert und Du hättest dies, ungeachtet dessen, ob das darauf befindliche Geld von Dir verwertbar ist oder nicht, zumindest angeben müssen.
    Ich bleibe dabei, dass dieses Ansparguthaben das Vermögen Deiner Oma war!


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    Kennt jmd ein AZ zu Vermögen außerhalb des eigenen Macht- und Einflussbereiches?


    Das zu ergoogeln überlasse ich Dir :)


    Kitty

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    Außerdem gawain ich habe eine Sparkarte und kein Buch und um da ans Geld zu kommen brauchst du eine Geheimzahl.Die sag ich dir aber nicht ätsch.


    Es sei Dir vergönnt Kitty und wir sagen dem bösen Jobcenter auch nichts davon, dass Du eine Sparkarte hast ;)

    Auch wenn der Bankangestellte genau hinschaut und erkennt, dass ich nicht die Kitty bin, muss er mir die Kohel auszahlen! Spaß beiseite...


    Denkt doch auch mal an die Oma... die wollte doch das ihr Enkel das Geld zu einem späteren Zeitpunkt als jetzt bekommt. Sie würde ja quasi durch das Vorgehen des Jobcenter enteignet. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass die Oma als Anlegerin des Sparbuches, dieses auch bei sich zuhause verwahrte und damit die einzige Verfügungsberechtigte war.
    Meines Erachtens war es ein Fehler, das Sparbuch aufzulösen, das sieht viel anrüchiger aus, als das pure Vorhandensein dieses Sparbuches :eek:

    So sonnenklar wie Kitty und lacki sehe ich diesen Fall nicht, es sei denn wir wollen der schwarzen Hand unterstellen zu flunkern. Eine Oma legt doch für den Enkel ein solches Sparbuch an, damit bei ihrem Ableben klar ist, wer das Geld bekommen soll. Verfügungsberechtigt ist aber einzig und allein derjenige, der auch im Besitz des Sparbuches ist. Somit kann es sich die Oma ja auch nochmal überlegen, falls der Enkel sich doch nicht so entwickeln sollte, wie sie es sich wünscht ;).
    Aus meiner Sicht ist dieses Geld ausschließlich Eigentum der Oma und kein Vermögen des Enkels. Diesbzgl. zu klagen könnte sich allemal lohnen.

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    (2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
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    der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,


    Schwerwiegende soziale Gründe bestehen nicht nur dann, wenn es zuhause nur noch Stress gibt, auch die Beengtheit der Wohnung oder ein neues soziales Umfeld der Mutter (wie in diesem Fall) sind Gründe dafür. Es würde aber auch ein klares NEIN der Mutter zu einem "Wiedereinzug" der Tochter genügen, da sie dieser gegenüber nur noch barunterhaltspflichtig ist.

    Hallo Susi07,


    im Falle Deiner Tochter treffen die Aussagen des Sachbearbeiters nicht zu, da sie bereits ausgezogen war und Arbeit hatte.


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    Und da sie keine Ausbildung hat würde sie sowieso nichts bekommen.


    Das ist natürlich völliger Quatsch. Eine Ausbildung ist keine Voraussetzung für den Bezug von Sozialleistungen!
    Ich empfehle Deiner Tochter sich beim Jobcenter einen Hartz IV-Antrag zu holen, diesen auszufüllen und abzugeben. Das darf man ihr nicht verwehren und der Antrag muss beschieden werden. Es empfiehlt sich zusammen mit diesem Antrag eine kurze Schilderung ihrer Situation und auch die der Eltern einzureichen. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, bitte hier wieder melden!


    Gruß Gawain

    Hallo ihr Eiligen! ;)


    Normalerweise wird nur noch das Umzugsfahrzeug bezahlt. Wie das bei einem Umzug über größere Distanz ist, müsstet ihr mal beim Jobcenter an eurem bisherigen Wohnort erfragen.
    Die Kaution wird als Darlehen gewährt.
    Ein Eingliederungsgeld wäre vor Arbeitsaufnahme zu beantragen.
    Renovierungsarbeiten und Führerschein werden nicht bezahlt!

    Hallo Angy,


    Du darfst € 100 dazuverdienen, ohne dass Dir das Amt etwas abziehen oder zurückfordern kann. Allerdings zählt auch Deine Rente als anrechenbares Einkommen, wodurch es zu einer Überzahlung hat kommen können.
    Um hier Beträge nennen zu können, fehlen leider die Angaben über die Höhe der Rente, die an Dich gezahlt wird.

    Hallo Ich82,


    erstmal zum Jobcenter (am Zielort), dort Dein Vorhaben schildern und den Antrag stellen. Dann eine angemessene Wohnung suchen. Was am Zielort als angemessen gilt, kannst Du dem Link "Kosten der Unterkunft" am Ende meines Beitrages entnehmen.
    Bevor Du den Mietvertrag unterschreibst, nochmals zum Jobcenter und die Wohnung genehmigen lassen. Die Kaution wird als Darlehen gewährt.


    Gruß Gawain