Beiträge von Gawain

    Nur mal zum Verständnis...


    Ein Leistungsberechtigter in Deiner Lebenssituation hätte Anspruch auf € 359 Regelleistung zum Leben plus 25% der Unterkunftskosten. Davon würde jegliches Einkommen wieder abgezogen. Wenn Du nun mal Deine Ausbildungsvergütung + Kindergeld + € 200 von der Mutter gegenüberstellst, dann hast Du sicherlich mehr Geld als besagter Hartz IV-Empfänger.

    Wenn man mit Hartz IV zusammenlebt, ist es nunmal so, dass Einer den Anderen mitfinanziert. Welche Verträge Dein Vater abgeschlossen hat, interessiert in diesem Falle nicht... das Kindergeld gehört dann in Deine Geldbörse.
    Außer der Möglichkeit eventuell Wohngeld zu bekommen (Link am Ende des Beitrages), sehe ich für Dich keine weiteren Ansprüche. Hartz IV ist nunmal für Jene, welche einerseits dem Arbeitsmarkt für einen Vollzeit-Job zur Verfügung stehen und andererseits über 25 Jahre alt sind.

    Na ganz ohne Geld stehst Du ja nicht da. Du hast Deine Ausbildungsvergütung, das KIndergeld und den Unterhalt von der Mutter. Allerdings bekommt Deine Freundin dann nur noch 75% der Unterkunftskosten bezahlt, den Rest müsstest Du drauflegen.
    Ja, es ist normal, dass sich beide Elternteile den Barunterhalt teilen. Ob es was bringt, den Vater auf Unterhalt zu verklagen, vermag ich nicht zu sagen, zumal er, wie Du schreibst, weitere zwei Kinder zu versorgen hat.

    Dann gestaltet sich die Sache etwas anders ;):
    Wenn Deine Freundin dann Hartz IV bekommt und Du bei ihr einziehst, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, d.h. Dein Einkommen wird als Einkommen dieser BG gewertet. Beantragen kannst Du persönlich nichts, da Du in Ausbildung bist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
    Worauf Du nach Deinem Einzug bei der Freundin Anspruch hast, sind Kindergeld und Unterhalt von den Eltern.

    Hallo Vieth,


    davon ausgehend, dass Deine Freundin zu Deiner Altersklasse gehört, gilt für Euch beide, dass ihr keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung habt, da U25. Auch Sozialleistungen (Hartz IV) gäbe es für euch nur, wenn auch die Eltern solche beziehen.
    Im Grunde genommen sind für euch beide erst einmal die Eltern zuständig, bis ihr 25 seid.

    Der Selbstbehalt für Erwerbstätige liegt bei € 950/Monat. Alles was darüber liegt kann für Unterhaltsverpflichtungen herangezogen werden. Natürlich haben Unterhaltszahlungen Vorrang vor den genannten € 1000, die er angeblich bezahlen muss.
    Nachdem er ja nicht viel verdient, wie Du schreibst, ist es wohl unwahrscheinlich, dass er auch noch für Dich Unterhalt bezahlen könnte. Andererseits würde das Jobcenter darauf bestehen, dass Du Unterhalt für Dich einklagst.

    zatieni7
    Das Einzige worauf Du Dich berufen kannst, ist, wie Horst schon schreibt, dass der SB versäumt hat, Dich über die Möglichkeit einer Eingliederungshilfe zu informieren, er also seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist.
    Ansonsten gilt das Zuflußprinzip, demnach Du im November zweimal Geld bekommen hast.

    Hallo larali,


    klingt etwas seltsam, was Du da schilderst. Die ARGE selbst hat keine Handhabe vom Kindesvater (Dein Ex?) Unterlagen einzufordern. Der normale Gang der Dinge wäre jener, dass Du von der ARGE aufgefordert wirst den Unterhalt für die Kinder in deren Namen einzuklagen. Ob er nun Unterhalt zahlt oder nicht, ändert für euch von der finanziellen Seite her nichts, da Dir der Unterhalt angerechnet wird.


    Das, was die ARGE für Dich und die Kinder bezahlt muss Dein Ex nicht zurückzahlen, er muss lediglich seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen. Ich halte das Alles für eine Ausrede, um sich vor den Unterhaltszahlungen zu drücken.

    Hallo Maxi73


    Ein Anspruch auf Unterhalt setzt natürlich auch eine gewisse Zielstrebigkeit voraus, mit der man versucht auf eigenen Füßen zu stehen. Dieses hast Du, wie Du selbst schon erkannt hast, vermissen lassen. Demzufolge ist Dein Vater durchaus im Recht, die Unterhaltszahlungen einzustellen.
    Realistisch betrachtet wird das mit dem Studium ohnehin nichts mehr werden und auch für eine Ausbildung ist es schon fünf vor 12.
    Du solltest mal beim Jobcenter an Deinem Wohnort vorsprechen; es könnte sich für Dich ein Anspruch auf aufstockendes Hartz IV ergeben.


    Gruß Gawain

    Zitat

    Bevor dieses sinnvolle Anliegen (BGE) kaputtdebattiert wird


    Die Leute wollen Arbeit, fair bezahlte Arbeit, um ihren Lebensunterhalt verdienen zu können und nicht das irgendjemand ihre Armut finanziert. Dann träumen Sie mal weiter von Ihrem bedingungslosen Grundeinkommen. Und vergessen Sie nicht die Preise einzufrieren, sonst muss das Existenzminimum wöchentlich neu definiert werden. :confused:

    Lieber Herr Graf ;),


    es gibt in Deutschland kein Adelsgeschlecht derer von "Albrechtshaus", nur eine ehemalige Lungenheilanstalt dieses Namens. Es gibt auch keinen Grafen von Berga, welcher daselbst Sie zum Ritter geschlagen hat und auch kein Wappen, welches Ihrem ehrenwerten Hause verliehen worden wäre. Mir scheint Ihr schmückt Euch da mit fremden Federn Herr Graf. ;)
    Aber es sei Euch vergönnt, wenn Ihr denn Freude daran findet!