Beiträge von Gawain

    Hallo Schmucus,


    eine Vorab-Zusage ob Du nun Hartz IV bekommen wirst oder nicht, kann hier niemand machen. Auch das Einkommen der Eltern spielt dahingehend eine Rolle, ob sie für Dich Unterhalt bezahlen können. Zusammen mit dem Kindergeld und eventuellen Wohngeld läßt es sich vielleicht gar vermeiden, Hartz IV in Anspruch zu nehmen.
    Zwingend zurück zu den Eltern musst Du nicht, die müssen Dich ja auch nicht mehr aufnehmen!

    Zitat

    mit meinen derzeitgen 500€ sind 360€ mein mietanteil


    Ja klar, dann sieht die Sache wieder anders aus.


    Zitat

    wie sähe es aus wenn ich eine umschulung machen würde? hätte ich da aussichten auf unterstützung?


    Darüber solltest Du mit Deinem Fallmanager bei der Agentur für Arbeit sprechen. Das ist eine Einzelfallentscheidung.

    Normalerweise ist ein Antrag innerhalb 4 Wochen durch, aber Du kannst ja angeben, dass sich Dein Antrag erst auf die Zeit nach Deinem 25. Geburtstag bezieht.
    Du solltest die Zeit bis dahin auch nutzen, Dich wegen einer angemessenen Wohnung umzusehen, aber noch keinen Mietvertrag unterschreiben, bevor Du die Wohnung nicht hast genehmigen lassen. Was in deiner Region oder dort, wo Du hinziehen willst, angemessen ist, kannst Du mit dem untenstehenden Link "Kosten der Unterkunft" checken.

    Natürlich musst Du das Einkommen Deiner LG mit einbeziehen!
    Was ich noch sagen wollte:


    Mit eigener Wohnung und Hartz IV müsstest Du mit € 364 zum Leben auskommen. Da wäre es immer noch besser mit einem € 400-Job bei der LG wohnen zu bleiben. Oder nicht?

    Bei dem was Du vor hast ist Vorsicht geboten! Du würdest durch eine räumliche Trennung von Deiner LG Deine eigene Hilfebedürftigkeit erzeugen und hättest somit keinen Anspruch auf Leistungen. Tust Du dasselbe unter dem Vorwand Dich von Deiner LG zu trennen und kommt man dahinter, dass dies nicht stimmt, hat man Dich wegen Sozialbetrug am Wickel.


    Du solltest erst mal mit Deiner LG über Deine Situation reden, nachdem Du jetzt weist, dass Du keinen Anspruch auf Leistungen hast.

    Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt bis zum Abschluss einer Berufsausbildung!
    Voraussetzung dafür ist, dass sich das Kind auch um eine Ausbildungsstelle bemüht, also Zielstrebigkeit an den Tag legt und nicht nur Däumchen dreht und den Hergott einen guten Mann sein läßt ;)

    Hallo Olenka,


    ja diese Hilfen gibt es!
    Als erstes solltest Du mal gucken, wo Du ab bleibst, d.h. angemessene Wohnung suchen. Was in Deiner Region als angemessen gilt, kannst Du mit dem untenstehenden Link "Kosten der Unterkunft" checken. Nach Wohnung erstmal nur gucken, keinen Mietvertrag unterschreiben!
    Als nächstes gehst Du zum örtlichen Jobcenter, stellst Antrag auf ALG II (Hartz IV) und legst gleichzeitig die Daten der Wohnung zwecks Genehmigung mit vor.


    Deine möglichen Ansprüche:


    a) € 364,oo Regelleistung zum Lebensunterhalt
    b) Angemessene Kosten der Unterkunft.


    Du hast von "uns" gesprochen... bist Du alleine oder mit Kind? Für Kinder gibt es Sozialgeld je nach Alter und für Dich käme ein Zuschlag für Alleinerziehende in Frage.


    Gruß Gawain

    Hallo erdling,


    wie Du schon selbst erkannt hast, wird es für Dich keinen Anspruch auf ALG II geben, da Deine LG zuviel verdient. Diesen Anspruch künstlich herzustellen, indem Du bei Deiner LG ausziehst, rate ich Dir ab, um Rückforderungen des Amtes zu vermeiden. Um die Wohngeldfrage zu klären, kannst Du mittels untenstehendem Link mal nen Wohngeldrechner nutzen.
    Wenn Deine Selbständigkeit €500 im Monat bringt und Du vielleicht noch nen € 400-Job einbringen kannst, so ist dies allemal besser, als die LG verlassen zu müssen :rolleyes:

    Die Erhöhung von derzeit € 5,00 bezieht sich auf die Regelleistung für Erwachsene. Das Sozialgeld für die Kinder ist mit §28 SGB II geregelt und wird wie bisher prozentual vom Regelsatz der Erwachsenen errechnet.

    Wenn lacki für Essen 311,50 für Dich ermittelt hat, dann würde das Jobcenter die halbe Miete Deines Vaters (€ 250) ganz sicher bezahlen.
    Wie schon erwähnt: Nicht von Mieterhöhung sprechen, denn diese nimmt ja nur der Vermieter vor und Dein Vater ist ja ebenfalls nur Mieter, wenn ich das recht verstanden habe.

    Welche Schritte Du gehen musst, um Arbeitslosengeld II zu bekommen, kann ich Dir schon sagen, nur wie Du das von Portugal aus realisieren willst, weis ich natürlich nicht. Gibt es keine Kontaktperson hier in Deutschland bei der Du vorübergehend unterkommen könntest?
    Eine Adresse unter der Du gemeldet bist, ist das A und O. Anschließend gehst Du zum hiesigen Jobcenter, meldest Dich arbeitsuchend und beantragst Hartz IV.
    Als nächstes suchst Du Dir eine angemessene Wohnung (50m²). Wie teuer diese sein darf, kannst Du mit dem Linbk "Kosten der Unterkunft" am Ende meines Beitrages checken. Wenn Du eine Wohnung gefunden hast, vom Jobcenter genehmigen lassen, BEVOR Du den Mietvertrag unterschreibst.
    Deine Ansprüche bestehen aus...
    a) € 364 Regelleistung zum Leben
    b) Kosten der angemessenen Unterkunft.


    Deine Rente aus Portugal ist damit natürlich futsch!

    Ich denke Du musst dringend mal umdenken:
    Ihr ward verheiratet und habt Verantwortung füreinander übernommen; ihr habt zwei Kinder in die Welt gesetzt und habt Verantwortung für sie übernommen. Diese Verantwortung endet nicht mit einer Scheidung und es gibt keinen Grund für Deinen Ex wütend auf Dich zu sein.
    Du hast es nicht in der Hand ihn zu verklagen oder nicht zu verklagen, dazu bist Du einfach gezwungen und wenn Dein Ex einen Arsch in der Hose hat, dann kommt er seinen Unterhaltspflichten nach; und wenn nicht, dann sei froh, dass Du diese Pfeife los bist ;)


    Wenn Dir das gelingt, so zu denken, dann wirst Du auch das richtige tun. Die Wut gehört nicht zu ihm, die gehört zu Dir!
    Mit Verlaub: Die Geschichte mit den € 1000 halte ich für ein Märchen :rolleyes:

    Hallo EdvanSchleck,


    Zitat

    Mein Vater meinte da wir uns die Wohnung teilen möchte Er auch die Halfte Miete haben.


    Verständlich und logisch! Das Jobcenter bezahlt die Miete bis zur Höchstgrenze dessen, was in Deiner Region als angemessen gilt.


    Nutze doch bitte den Link "Kosten der Unterkunft" am Ende meines Beitrages, um zu checken, was Du in Deiner Region an Unterkunftskosten bezahlt bekommst.


    Zu 1) Ja, er kann die Hälfte der Miete verlangen, wenn Du andererseits auch die Hälfte der Wohnung beanspruchst.
    zu 2) Als Mieterhöhung würde ich das nicht deklarieren, da eine Mieterhöhung von € 150 auf € 250 nicht zu rechtfertigen ist. Nutze lieber das Argument Deines Vaters (Halbe Wohnung = halbe Miete).


    Gruß Gawain