Du solltest vor Arbeitsantritt "Eingliederungsgeld" beantragen, damit Du, bis zur 1. Lohnzahlung Geld zum Leben hast. Bzgl. der Mietkaution hast Du, wie gesagt, die Möglichkeit, diese in Raten zu bezahlen. Wieviel Raten da möglich sind, müsstest Du mal im Mietrecht-Forum checken.
Beiträge von Gawain
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werde denke ich nur Unterhaltskosten von meine Eltern kriegen..
Genauso ist es!
Verkürzt gesagt: Unter 25 hast Du nur Anspruch auf Hartz IV, wenn auch Deine Eltern Anspruch haben! -
§ 22 Abs.3 SGB II:
Zitat(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
Der Grund, weswegen man Dir dieses Darlehen verweigert wird wohl eher darin begründet sein, dass für Dich wegen Arbeitsaufnahme fortan kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht. Alternativ hast Du die Möglichkeit die Kaution auch in Teilbeträgen an Deinen künftigen Vermieter zu zahlen.
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Na da hast Dir ja das richtige Blatt ausgesucht
Na zu lachen gibts da wenig, wenn der Staatsanwalt wegen Betruges ermittelt. Wovon soll ein Hartz IV-Empfänger ein Bußgeld bezahlen?
Natürlich ist man vorbestraft, wenn man wegen Sozialbetruges verurteilt wird. Ist doch auch richtig so! Oder bist Du da anderer Meinung? -
Natürlich musst Du für Deine Frau aufkommen und wenn Du der Vater des Kindes bist, dann auch dafür. Da Du im Moment jedoch Hartz IV beziehst, ist an Unterhalt nicht zu denken!
Wohin Du ziehst ist alleine Deine Entscheidung! -
Natürlich muss Dein Bruder das zuviel erhaltene Geld zurückbezahlen und auf der anderen Seite wird es eine Anzeige wegen Betruges geben (StGB §263).
Mit einem Bußgeld kommt man da nicht davon, da ja schon der Versuch strafbar ist. Kannst Dir den genannten §§ ja mal zu Gemüte führen. Welche Strafe am Ende dabei raus kommt, kann Dir hier natürlich niemand sagen.
Natürlich kann man Deinen Bruder nicht verhungern lassen, er wird also weiterhin Leistungen erhalten, vielleicht bis zur Klärung erst einmal auf Darlehensbasis. -
Ich lasse mich ja gerne von der Verwertbarkeit dieser Immobilie überzeugen, mich würde nur mal die praktische Durchführung der Verwertung in diesem Falle interessieren.
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Ich denke mal 4 Zimmer einschl. Küche, sonst bekommt der Begriff "living in a box" eine ganz neue Bedeutung
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Man steigt da nicht ganz durch
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Ich wage zu bezweifeln, dass die Bank da mitspielt, dass Du Deinen Anteil verkaufst. Erwartungsgemäß wirst Du dann ja auch aus dem Kreditvertrag entlassen werden wollen. Aber egal... gesetzt den Fall, dann wäre die Rate Deiner Mutter an Dich anrechenbares Einkommen. Übersteigt die Rate gar Deinen H4-Bedarf, gibt es überhaupt keine Leistungen mehr und entsprechend auch keine Krankenversicherung.
Du solltest nicht so panisch reagieren und die Beratung eines Anwaltes in Anspruch nehmen. Diesbzgl. kannst Du Dir beim Rechtspfleger auf dem Amtsgericht einen Beratungsschein holen, wodurch Dir die anwaltliche Beratung ganze € 10 kostet.
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Ja, dies bezieht sich auch auf die Rückforderung von Leistungen. In diesem Fall würde die Forderung der Arge am 31.12.2012 - 24:00 Uhr verjähren, es sei denn die Arge besorgt sich diesbzgl. einen Titel.
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Ansprüche auf die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen) verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.
Sollte die Forderung Deiner Meinung nach zu Unrecht bestehen, solltest Du einen Anwalt aufsuchen!
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Zum wiederholten Male: Wenn Du auf der einen Seite Sozialleistungen in Anspruch nehmen willst, dann kannst Du auf der anderen Seite nicht irgendwelche Anteile an einer Eigentumswohnung überschreiben.
ZitatÜbrigens besteht auch ein Schuldschein über 3000 Euro gegenüber meiner Mutter
Da kommt ja immer mehr dazu. Bei euch in der Familie scheint es drunter und drüber zu gehen
Ja, Du solltest einen Anwalt aufsuchen und mit dessen Hilfe Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen, da die Vermutung naheliegt, dass Dein Vermögen nicht verwertbar ist. -
In diesem Fall sollten wir pro allego denken, denn letztenendes ist es doch er, der in diesem Fall die A...karte gezogen hat.
Seine Eltern brauchten ihn und seinen Bruder als Bürgen, um überhaupt einen Kredit für die E-Wohnung zu bekommen. Gemäß der internen Vereinbarungen ist nicht vorgesehen, dass allego jemals einen Nutzen aus dieser Wohnung wird ziehen können... allenfalls als Erbschaft, und dennoch trägt er zusammen mit den anderen Involvierten das Kreditrisiko. -
Nein, Du kannst Deinen Anteil nicht unentgeltlich auf Deine Mutter überschreiben. Dies wäre eine rechtsunwirksame Schenkung, wobei das Jobcenter nicht mitspielt. Wenn Du Deinen Anteil zu benannten Preis an Deine Mutter verkaufst, geht es nicht nur um 2300 sondern um 10054 verwertbaren Verkaufserlös.
Zitates wird dann halt eine fiktive miete von der arge angenommen.
Das würde die Kompetenz der Arge bei weitem übersteigen. Eine Miete die nicht fließt kann nicht angerechnet werden. Was hat die Mutter mit der Arge zu tun? Es besteht kein Mietvertrag sondern ein Kreditvertrag für welchen jede Partei selbstschuldnerisch haftet.
Aus dem ganzen Gefüge entsteht für allego eher eine Verpflichtung als ein Anspruch! -
Hallo kejema!
Was Deine SB meinte bezieht sich auf einen Säugling, da dieser in der Regel im Schlafzimmer der Eltern schläft. Dies ist zwar gesetzlich nirgendwo verankert, aber nachvollziehbar. Zweifelsohne aber seid ihr aktuell ein 4-Personen-Haushalt mit Anspruch auf eine 90m² Wohnung.
Wenn Du also von der Nachbarwohnung ein weiteres Zimmer bekommen kannst, dann empfehle ich Dir, dies beim Jobcenter formlos aber schriftlich zu beantragen und Dich auf die für Deine Familiengröße angemessene Wohnungsgröße zu berufen. Ich glaube nicht, das Deine SB denselben Unsinn in einen schriftlichen Bescheid wiederholen wird.Gruß Gawain
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Du solltest Deinem Anwalt mal Feuer unterm Hintern machen, denn das was über dem Selbstbehalt liegt, darf gepfändet werden. Da Dein Mann ein Verbraucher-Insolvenzverfahren laufen hat, sich vielleicht gar in der "Wohlverhaltensphase" befindet, wird und darf er es auf eine Pfändung nicht ankommen lassen, da ansonsten seine ganze Insolvenz platzt.
Insofern er das an ihn gezahlte Geld nicht hätte an seine Gläubiger verteilen müssen, darf er sich schon ein solch "teueres" Auto kaufen.
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Ich verstehe dieses ganze Gezerre nicht. Die Sache ist doch ganz klar:
Du bist gemäß §9 SGB II nicht mehr hilfebedürftig, zählst somit nicht mehr zur BG und Deine Eltern leben mit Dir in Haushaltsgemeinschaft. Das Jobcenter hat kein Recht von Dir als Nichthilfebedürftigen irgendwelche Unterlagen einzufordern. Es gibt auch für Dich keine Veranlassung mit dem Jobcenter in Kontakt zu treten, dies ist allein Aufgabe Deiner Eltern.Sie sollen doch bitte Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen und der Unterstützungsvermutung aus §9 Abs. 5 SGB II widersprechen. Mehr ist diesbzgl. nicht zu tun!
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Die Mutter bezahlt ja schon 100% der Darlehensraten, also auch den Anteil allegos und dessen Bruder. Wie und warum sollte sie dann Miete an ihre Söhne bezahlen?
Zwar sind die internen Abmachungen der Familie nur Schall und Rauch, aber es ergibt sich für allego dennoch keine Verwertung seines Vermögens. -
Zitat
wenn es deiner meinung nach nicht verwertbar ist, dann müsste er allerdings mieteinnahmen daraus erzielen
Naja, die Mutter kann nicht die Darlehensraten bezahlen und zusätzlich noch ein Drittel an den Sohn. Ich sehe da keine Möglichkeit, wie aus dieser Situation irgendeine Einnahme konstruiert werden könnte. Für den Sohn ergäbe sich daraus schlimmstenfalls sogar noch eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank.
ZitatAlso wer hat eine Idee wie ich aus dieser ganzen Miserie rauskommen kann?
Da kannst Du nur Widerspruch einlegen und dieses Vermögen als nicht verwertbar deklarieren, was es letztenendes auch ist.