Nein, er hat keinen Anspruch auf Leistungen oder einen Zuschuss. Er müsste sich zwecks Unterhalt mit seinen Eltern auseinandersetzen und könnte zudem Wohngeld beantragen.
Beiträge von Gawain
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Hallo HansDampf,
nein, die Arge bezahlt Dir das nicht. Die Zuzahlung aus dem Jahr 2007 ist eine Verbindlichkeit wie jede andere und Du solltest mit der Krankenkasse zwecks Tilgung eine Ratenvereinbarung treffen.
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Hallo PapaNorby,
nur wenn Deine Tochter hinsichtlich einer Ausbildung eine gewisse Zielstrebigkeit vermissen ließe, könntest Du die Unterhaltszahlungen einstellen. Dies scheint jedoch nicht der Fall zu sein, da sie ja, wie Du schreibst, erneut eine Ausbildung anstrebt und nicht auf der "faulen Haut" liegt.
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Du darfst € 165/Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen und maxcimal 15 Std./Woche arbeiten. Diesen Nebenverdienst musst Du VORHER bei der Agentur für Arbeit anmelden!
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Natürlich wird Dir dieses Geld unter Berücksichtigung der entsprechenden Freibeträge in dem Monat angerechnet, in dem Du es überwiesen bekommst.
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Zitat
Vor 5 tagen kam ein Brief von der Leistungsabteilung
Das hast Du am 9.3. geschrieben, also kam der Brief am 4.3.
Heute ist der 12.3. !!!ZitatIhre Leistungen bleiben bis zur persönlichen Vorsprache bei ihrer Fallmanagerin vorläufig eingestellt.
Damit wurde klar zum Ausdruck gebracht, was von Dir erwartet wird. Ich frage mich, was noch alles passieren muss, damit Du Dich endlich in Bewegung setzt. Vergiss einen Anwalt, der würde garnicht tätig werden sondern Dir genau eben dies sagen, weil das Amt nun einfach mal im Recht ist!!!Geh am Montag einfach zum Jobcenter und spreche dort persönlich vor, wozu Du vor 8 Tagen aufgefordert wurdest, erzähle dort, wie Du es hier erzählt hast und alles ist okay!
ZitatNachtrag:; Habe nun einen Rechtsanwalt eingeschalten der heute sofort bei dem Termin eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Dienststellenleiter eingereicht hat.
Zusätzlich empfielt er mir einen Strafantrag zu stellen wegen Nötigung der Sachbearbeiterin.
Desweiteren hat der Anwalt einen Eilantrag gestellt auf dem Zuständigen Sozialgericht in Stuttgart.
Das ist doch alles völliger Blödsinn! -
Ich weis ja nicht, wie hoch die Rente des Mannes ausfallen wird, aber vielleicht ergeben Rente + 400€-Job + Wohngeld einen Betrag um von ALG II wegzukommen
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Hallo Black,
die Rente des Mannes wird als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gerechnet, allerdings ohne Freibeträge, da Rente kein Erwerbseinkommen ist.
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Die Nachzahlung soll zusammen mit den Leistungen für April erfolgen.
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Natürlich ist es schmerzlich für Dich, wenn Deine Ehe in die Brüche gehen sollte, aber rein von der finanziellen Seite her braucht Dir keine Angst zu werden.
Der Verdienst Deines Mannes gibt einiges an Unterhaltszahlungen her, ob er das nun möchte oder nicht. Laß Dir da von ihm nicht bange machen! Auch sehe ich keinen Grund, weswegen Du Deine jetzige Wohnung aufgeben müsstest.Ungeachtet der Unterhaltszahlungen Deines Mannes gäbe es noch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen oder aber aufstockend ALG II zu beziehen. Wenn Du diese Trennung also wirklich vollziehen willst, solltest Du Dich vorzeitig an einen Anwalt wenden, der Dich auf diesem Weg mit rechtlichem Beistand begleiten kann.
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Hallo urmel05,
wenn Dein Mann vom Einkommen her Unterhalt leisten kann, dann wird er es auch müssen. Alles was über € 950 liegt wäre in diesem Falle pfändbar!
Um Dir raten zu können wäre es wichtig zu wissen, ob Du selbst irgendwelches Einkommen hast, z.B. aus einer Teilzeitbeschäftigung. -
Es wurden die Regelsätze für Erwachsene angehoben; für mein Verständnis somit € 5,oo mehr für alle Ü18. Einen aussagekräftigen Link kann ich leider nicht bieten. Vielleicht hat ja jemand jüngst einen neuen Leistungsbescheid erhalten, aus dem dies hervorgeht.
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Die Wohnung die Du gefunden hast, muss dem Jobcenter noch lange nicht genehm sein. Wenn Du morgen ohnehin zum Amt gehst, dann laß Dir die Wohnung genehmigen BEVOR Du einen Mietvertrag unterschreibst!
ZitatIch muss aber definitiv zum 1.4. raus.
Davon sag mal lieber nichts auf dem Amt, das glaubt dort ohnehin keiner! -
Zitat
Hier: Anhörung gem Paragraph 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
Noch ist die Sperre nicht festgeschrieben. Du solltest UNBEDINGT den Termin der Anhörung wahrnehmen, da Dir eine Versagung der Leistungen droht. Mit anderen Worten: Du müsstest dann alles neu beantragen.Eine Krankmeldung ist kein Grund einen Termin nicht wahrzunehmen, da müsstest Du schon bettlägerig gewesen sein. Da Du Deine Krankmeldungen noch selbst beim Jobcenter hast einwerfen können, hättest Du ja auch den Termin wahrnehmen können.
Spar Dir den Widerspruch und den Anwalt, das bringt Dir jetzt alles nichts!
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Du musst in Radebeul auf's Jobcenter gehen, dort Hartz IV beantragen und Dir die Wohnung genehmigen lassen. Die "Notwendigkeit" besteht darin, dass Du ein Recht hast, mit Deinem Kind in einer eigenen Wohnung zu leben. Das solltest Du der Sachbearbeiterin in Radebeul sagen.
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Wenn Dein Antrag schriftlich abgelehnt wurde, könntest Du bitte mal die Begründung der Ablehnung schreiben?
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Zitat
Anspruch auf 90 qm ist Quatsch. Die Wohnung darf maximal 90 qm haben
Was ist denn das für eine Argumentation? Ich glaube nicht, dass ich hier "Quatsch" schreibe.ZitatEntscheidend ist der Preis.
Was redest Du da? Würde alleine der Preis entscheidend sein, bräuchte man erst garkeine qm anführen. -
Okay. Ich fragte dies, weil 18-jährige in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen für eine eigene Wohnung haben. Könnte also sein, dass das Jobcenter versucht, Dich an die Wohnung der Mutter zu verweisen, aber es gibt sicherlich Gründe, weswegen Du von eben dort ausgezogen bist.
Bezüglich Arbeit ist es nun so, dass Du Hartz IV nur dann bekommst, wenn Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und erwerbsfähig bist. Letzteres trifft in Deinem Fall wohl nicht zu und kann sicher ärztlich attestiert werden. Für solche Fälle wäre dann das Sozialamt zuständig, an welches man Dich höchstwahrscheinlich verweisen wird. Keine Angst, die Leistungen sind von der Summe her dieselben!Du solltest mit den entsprechenden Attesten in der Hand beim Jobcenter vorsprechen und Deine Situation schildern. Unter Umständen verweist man Dich direkt an das Sozialamt und kürzt dadurch die ganze Sache ab!
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Das in Deiner Wohnsituation ein Umzug schriftlich abgelehnt wird, kann ich mir kaum vorstellen. Oder hast Du nur mal so persönlich beim Jobcenter angefragt?
Auf alle Fälle ist Deine Wohnsituation mit 3 Kindern in nur 1 Kinderzimmer unzumutbar. Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Zimmern, aber einen auf die Fläche. Ihr habt Anspruch auf 90m².Du solltest Dich erst einmal nach einer passenden Wohnung umsehen (noch keinen Mietvertrag unterschreiben) und dann schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme für die neue Wohnung und den dazugehörigen Umzug dorthin beantragen.
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Ich hoffe das Jobcenter ist mit eurem Umzug einverstanden. Die Angemessenheit von Wohnungen in Cuxhaven kannst Du mittels des untenstehenden Links (Kosten der Unterkunft) checken.