Du erhältst auf Deinen Lohn Deinen Freibetrag; ein weiterer Abzug erfolgt nicht.
Da Du aufstockend Hartz IV bekommen hast, wärst Du eigentlich garnicht in der Situation gewesen, Unterhalt zahlen zu "müssen". Wenn Du es dennoch getan hast, wundert es mich nicht, dass Du kaum mehr etwas zum Leben hattest.
Beiträge von Gawain
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damit diese einen Mitarbeiter schickt, der die Finanzen der Dame überprüft.
Leider... in manchen Fällen auch "Gott sei gedankt", fehlt dem Jobcenter hierfür das nötige Personal
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Hallo tom_berlin,
ALG II-Bezug berücksichtigt keine persönlichen Verbindlichkeiten auch keine Unterhaltsverpflichtungen! Als Einkommen fände Unterhalt nur dann Berücksichtigung, wenn Du selbst welchen bekommen würdest. Als Erwerbstätiger hast Du einen Selbstbehalt von € 950, als Arbeitsloser von € 770 pro Monat und bist nur bei darüberliegendem Einkommen zu Unterhaltszahlungen heranzuziehen.
Eine Rückzahlungsaufforderung in dem von Dir geschilderten Zusammenhang ist nicht nachvollziehbar! Du solltest Deinen Sachbearbeiter zur Darlegung der wirklichen Zusammenhänge auffordern, am Besten schriftlich. -
Der Überprüfungsantrag erfolgt formlos...
Überprüfungsantrag
Hiermit beantrage ich gemäß § 44 SGB X die Überprüfung meiner Leistungsbescheide vom 1.4.2009 bis heute! Begründung: Statt der von mir benannten monatlichen Beteiligung in Höhe von € 50 an den Kosten der Unterkunft gegenüber meinen Eltern, wurden mir nur € 38 bewilligt. Da gemäß § 22 SGB II die Kosten der Unterkunft in der tatsächlichen Höhe zu bezahlen sind und zudem meine KdU weit unterhalb der Angemessenheit liegen, bitte ich um Erstattung des Differenzbetrages von € 12 monatlich! -
Hallo nocomply,
also zu Deinen Eltern musst Du nicht zurück, selbst wenn das Jobcenter dieses Ansinnen an Dich herantragen würde!
Mit Sozialleistungen sieht es aber schlecht aus, da Du eine Ausbildung machst und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Letzteres ist eine Grundvoraussetzung für den Bezug von ALG II.Welch andere Leistungen Du eventuell beantragen könntest, dazu kann Dir sicherlich Kitty etwas sagen, die kennt sich damit besser aus als ich und wird hierzu gewiss heute oder morgen etwas berichten.
Gruß Gawain
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Das liest sich schon so, als würde die Überstellung an das Sozialamt anstehen. Keine Angst, es geht dabei um dasselbe Geld nur aus einem anderen Topf ;).
Natürlich ist eine Rückkehr aus der Sozialhilfe jederzeit möglich, sobald es Dir wieder besser geht. Alles Gute für Dich! -
Dann solltest Du den bereits erwähnten Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X für die zurückliegenden 2 Jahre noch in dieser Woche per Einschreiben an das Jobcenter schicken.
Zitatallerdings bin ich auch am überlegen ob ich den Mietvertrag nicht erhöhen soll.
Liest sich, als würden Deine Eltern nicht selbst Miete bezahlen, sondern im eigenen, bezahlten Haus wohnen. Wenn dem so ist, solltest Du bedenken, dass Deine Miete für Deine Eltern wiederum zu versteuernde Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind.
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Wer z.B. wie in Deinem Fall krankheitsbedingt dem Arbeitsmarkt mehr als 6 Monate nicht zur Verfügung steht, oder aber schon im Vorfeld abzusehen ist, dass die Krankheit mehr als 6 Monate andauert, wird in der Regel dem Sozialamt überstellt. Die Zahlungsmodalitäten sollten hierbei übergangslos, d.h. ohne einschneidende Bearbeitungszeit übernommen werden.
Ich empfehle Dir, Deine(n) SB daraufhin anzusprechen, damit die Sache in Bewegung kommt! Deine Gutachten sollten und werden dafür sicherlich ausreichen.
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Du lebst also mit Deinen Eltern in Haushaltsgemeinschaft, d.h. das Jobcenter müsste ein Drittel der Kosten der Unterkunft tragen. Weder diese € 38 noch die von Dir angegebenen € 50 wären dieses Drittel. Da Du aber nicht mehr angegeben hast, trifft das Jobcenter diesbzgl. keine Schuld.
Allenfalls wäre für die Vergangenheit die Differenz von € 12 einzufordern und 24 x 12 Euro sind ja auch Geld.
Für die Zukunft sollten aber Deine Eltern dem Jobcenter gegenüber auf besagtem Drittel bestehen, d.h. ein Untermietvertrag zwischen Dir und Deinen Eltern wäre empfehlenswert. -
Jetzt muss ich für Kitty schon mal ne Lanze brechen, damit das hier ein Ende findet. Sie wurde von ABEY2707 bzgl. eines Darlehens für eine Waschmaschine gefragt und hat darauf geantwortet. Also wenn Du hier jemandem Vorwürfe machen willst, dann müsstest Du Dich an ABEY wenden.
In Zukunft einfach sorgfältiger lesen -
Zitat
Meine Mama hat mir Gesagt das wir mit dem Satz Leben als wären wir Lebenspartner.
Ganz so ist es nicht, aber auch nicht viel besser. Deine Mutter bekommt für Dich € 287 Sozialgeld für den Lebensunterhalt + den Mietanteil. Das Kindergeld kann unberücksichtigt bleiben, da es Deiner Mutter von den Leistungen wieder abgezogen wird. -
Zitat
Geht das rückwirkend?
Ja, Du kannst rückwirkend Überprüfungsantrag für zurückliegende Bescheide stellen; derzeit noch bis zu 4 Jahre zurück, ab 1.4.2011 allerdings nur noch 1 Jahr rückwirkend. Es ist also Eile geboten!Ganz schlau werde ich aus Deinem Beitrag nicht. Was sind das für Zahlen?
Um Dir raten zu können, wäre Dein Alter wichtig, wieviel Miete insgesamt zu zahlen ist und wieviel Personen ihr zuhause seid. -
Vielleicht geht ja das Pferd mal mit ihr durch und sie reitet und reitet und reitet in den Sonnenuntergang
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Ich kann Deinen Ärger verstehen, aber um diesbzgl. etwas bewegen zu können, müsstest Du beweisen können, dass die Kosten der Pferdehaltung durch eben diese Person und nicht durch eine Dritte beglichen werden.
Wäre dies gegeben, so könnte man von einer vorausgehenden, geltlichen Unterstützung durch eine andere Person ausgehen, welche von Seiten des Jobcenters in Anrechnung zu bringen wäre. -
Was erzählst Du denn da Birgit? Sarah ist U25 und würde sie nicht auf eine Haushaltsgemeinschaft verweisen, würde man sie weiterhin zur BG zählen und ihr Einkommen der Mutter anrechnen.
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Die Voraussetzungen sind, dass Du 18 bist und selbst für Dich sorgen kannst. Der "Antrag" ist dann nichts anderes als eine Erklärung von Seiten Deiner Mutter:
Hiermit erkläre ich, dass ich mit meiner Tochter .... künftig in Haushaltsgemeinschaft lebe und von ihr, mit Ausnahme des Mietanteils, weder aus ihrem Einkommen noch Vermögen unterstützt werde!
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Damit Deiner Mutter nach Deinem 18. Geburtstag nichts abgezogen wird, müsstest Du von Deiner Ausbildungsvergütung + Kindergeld + eventuellem Wohngeld...
a) Selbst für Dich sorgen können
b) Deinen Mietanteil bezahlen (dieser wird Deiner Mutter auf jeden Fall abgezogen).In diesem Fall wärt ihr dann auf Antrag eine Haushaltsgemeinschaft mit getrennten Kassen.
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Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und Du Dir etwas davon versprichst, dann schreibe Folgendes an das Jobcenter:
Überprüfungsantrag
Unter Berufung auf § 44 SGB X stelle ich hiermit hinsichtlich Ihres Ablehnungsbescheides vom_____ Überprüfungsantrag. Begründung: ..... -
Zitat
Das zeigt nur, dass wer wirklich arbeiten will, auch Arbeit findet.
Wie könnten mehr als 3,5 Mio Arbeitslose allesamt eine Arbeit finden, wenn es nur 1 Mio offene Stellen gibt?
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Stelle bitte einen schriftlichen Antrag und begründe ihn mit eben diesen Argumenten, die Du hier auch genannt hast.