Es genügt, wenn Du Dir 1 angemessene Wohnung, die Dir gefällt suchst, sonst entsteht hier noch der Eindruck das Jobcenter würde von 3 Wohnungen die günstigste aussuchen
Beiträge von Gawain
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Wenn Dein Sohn mit euch in Haushaltsgemeinschaft lebt, so heißt das auch, dass er nicht mehr hilfebedürftig ist und auf gut deutsch mit dem Jobcenter nichts mehr am Hut hat. Entsprechend obliegt es alleine ihm als erwachsenen Menschen, wo und wie er schläft :).
Da fällt mir ein.... 18 ist er aber schon der Sohn, oder? -
Zitat
Kleiner als 45 m² wäre von den Chancen auf Bewilligung natürlich empfehlenswert
Es gibt gottlob noch keine Bewilligungshitparade
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Du könntest Wohngeld beantragen. Um dessen Höhe zu ermitteln müsstest Du natürlich schon all Deine Daten in den Wohngeldrechner eingeben.
Hartz IV kommt für Dich nicht in Frage, da Du ja eine Ausbildung machen möchtest und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Mit anderen Worten: Du müsstest mit Deiner Ausbildungsvergütung plus eventuellem Wohngeld alles zum Leben einschl. Miete bestreiten. -
Wie Du schon richtig geschrieben hast, würde Dein Sohn aus der BG herausfallen. Dies geschieht aber in den seltensten Fällen in Eigeninitiative des Jobcenters.
Du solltest deshalb dem Jobcenter gegenüber erklären, dass Dein Sohn mit Beginn seiner Lehre mit euch in Haushaltsgemeinschaft lebt und ihr von ihm, mit Ausnahme seines Mietanteils, keinerlei sonstige Unterstützung erhaltet.
Die Folge ist:
Dein Sohn hat fortan seine Ausbildungsvergütung und das Kindergeld. Hiervon muss er 1 Viertel der Unterkunftskosten an Dich bezahlen und vom Rest sich versorgen und auch sein Fahrgeld bezahlen. Entsprechend wird natürlich sein Einkommen der BG nicht angerechnet! -
Hallo Sanz,
als Erstes solltest Du Dir eine angemessene Wohnung suchen (45 - 50 m² für Alleinstehende) Was in Deiner Region als angemessen gilt, kannst Du hier checken:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Aber Achtung! Noch keinen Mietvertrag unterschreiben, erst mal mit den Daten zum Jobcenter und diese Wohnung genehmigen lassen. Bei dieser Gelegenheit gleich mit Antrag stellen für Wohnungserstausstattung. -
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Wenn Du trotz Arbeit mit ALG II hast aufstocken müssen, dann wirst Du eventuelles ALG I ebenfalls mit ALG II aufstocken müssen. Mit anderen Worten: Finanziell bleibt alles beim Alten
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Eine Unterstützung, welche Deinen Mann aus dem Haus hinaus komplimentiert gibt es nicht. Wenn er nicht ausziehen mag, dann muss er auch nicht. Warum sollte er auch, wenn Du das Haus ohnehin nicht halten kannst?
Ich finde ihr zwei solltet das in einem erwachsenen Gespräch abklären, wie diese Trennung vollzogen werden soll und dann bist DU gefordert, für Dich und euren Sohn ein neues Zuhause zu suchen. So schnell mal ausziehen, nur damit Dein Mann Dir aus den Augen ist, muss er nicht! -
Ich empfehle Dir, dem Jobcenter nochmals und schriftlich eine Frist von 10 Tagen zu stellen und gleichzeitig anzudrohen Untätigkeitsklage beim Sozialgericht zu erheben. Letzteres ist bereits nach 3 Monaten möglich!
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Bei dem von Dir benannten Link handelt es sich ja um einen leistungsberechtigten Hausbesitzer und nicht um einen Mieter. In Deinem Falle wäre ein Mietvertrag von Nöten, selbst wenn er nur die anfallenden, laufenden Kosten als Miete umfasst, ansonsten kann es Dir passieren, dass nicht einmal diese übernommen werden.
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Hallo noop,
die ARGE freut sich immer, wenn jemand mietfrei wohnen kann und ihr dadurch keine Kosten entstehen, aber sie wird mit Sicherheit keine Reparaturen an einer Immobilie finanzieren, welche einem nicht Leistungsberechtigten Dritten gehört.
Bei den Heizkosten orientiert sich die ARGE an der Angemessenheit der Wohnung und die liegt bei einer alleinstehenden Person bei 45-50 m² je nach Region. Wie verhält sich denn die ARGE hinsichtlich der Bezahlung von Steuer und Versicherungen für das Haus? Gibt es da eine Vereinbarung? -
Das BSG rechnet nicht mit diesen € 2100, sondern stellt lediglich fest, dass der Grenzwert um diesen Betrag überschritten wurde und das Fahrzeug damit unangemessen ist. Folgedessen zählt der Verkehrswert des Fahrzeugs zum Vermögen des Halters.
Dieses Vermögen wird sich verringern, wenn sich der Halter entschließt, das unangemessene Fahrzeug zu veräußern und sich ein angemessenes zu kaufen.
Die Differenz zwischen Kaufpreis des neuen Fahrzeuges und dem Erlös des vorangegangenen verbleibt beim Vermögen und muss ggf. verwertet werden.Ich glaube damit dürfte alles zu diesem Thema gesagt sein!
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Nein, das Jobcenter Deines Bekannten kann nicht auf Dein Konto zugreifen. Die werden sich auch kaum dafür interessieren auf welches Konto dieser Verrechnungsscheck eingereicht wurde. Kannst ganz beruhigt sein!
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Keine Angst, da besteht keine Gefahr!
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Es geht hier um den Freibetrag des Halters und nicht um die ganze Familie. Entsprechend wird ja auch nur ER im KFZ-Schein/Brief namentlich benannt sein.
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Na Du engagierst Dich ja ganz schön für den Pkw Deines Nachbarn ;).
Du bist mit Deinem Zitaten einer missglückten Verfahrensvorschrift zum Opfer gefallen. Das BSG sieht das nämlich ganz anders. Nicht der die Angemessenheit des Fahrzeuges übersteigende Betrag wird dem Vermögen zugeschlagen, sondern der gesamte Verkehrswert des unangemessenen Fahrzeuges.Bundessozialgericht, Urteil vom 06.09.2007
- B 14/7b AS 66/06 R - (Auszug)ZitatLiegt der Verkehrswert eines PKW über 7.500 €, so ist er im Regelfall ohne weitere Prüfung als unangemessen anzusehen. Dies hat zur Konsequenz, dass der Verkehrswert des PKW als Vermögen zu berücksichtigen ist, soweit der Grenzbetrag von 7.500 € überschritten wird (hier also um 2.100 €).
Ein unangemessenes Fahrzeug wird ja nicht angemessener, in dem man nur den die Angemessenheit übersteigenden Betrag dem Vermögen zuschlägt.
Mit der Wahrung des Landesfriedens meinte ich, dass, wenn ein Hartz IV-Empfänger wirklich so teuere Autos fahren dürfte, man sich nicht zu wundern bräuchte, wenn dieses von einem aufgebrachten Arbeitnehmer mit dem Vorschlaghammer bearbeitet wird. -
Ja klar, ich wollte damit eigentlich auch nur zum Ausdruck bringen, dass es sich lohnen könnte, wenn man sich in solchen Fällen gegen unsinnige Maßnahmen, die einem letztendlich den Nebenjob kosten, zur Wehr setzt.
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Zitat
Oder ist das ein Problem ?
Das muss er auf sich zukommen lassen, wie der SB das beurteilt und welche Nachweise er einfordert. Vorstellen könnte ich mir die Vorlage des Kontoauszuges des Geldgebers, aus welchem ersichtlich ist, dass besagtes Geld tatsächlich geflossen ist. Aber wie gesagt: Das entscheidet der SB!