Es ist so, wie Kitty es schreibt und nicht anders! Du hast beide Abschlüsse verpennt oder vergeigt, willst sie nun nachholen und erwartest, dass Vater Staat für Deine Versäumnisse auch noch bezahlt. Du solltest weniger jammern und mehr Eigeninitiative entwickeln. Du bist 19 Jahre alt und erwachsen, man merkt nur nichts davon
Beiträge von Gawain
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Da es sich im Falle Deiner Freundin um eine Kurzzeitehe im wahrsten Sinne des Wortes handelt, :D:D:D steht ihr nicht zwangsläufig Unterhalt zu.
In Anlehnung an § 1314 BGB wäre zu überlegen, ob nicht einer der beiden zum Zeitpunkt der Eheschließung im Zustand der Bewußtlosigkeit war oder einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit unterlag. -
Diese 6 Monate sind ja dazu da, um dem Leistungsbezieher eine angemessene Frist zu setzen, sich eine angemessene Wohnung zu suchen. Da Deine Freundin zwischenzeitlich gearbeitet hat, hatte sich ein Umzug erledigt.
Nun wären diese 6 Monate vom Jobcenter wieder einzusetzen, es sei denn, Deine Freundin hätte (z.B. durch einen befristeten Arbeitsvertrag) gewusst, dass sie nun wieder in Hartz IV fallen würde. -
Zitat
Nur als Beispiel, diese besagten Leute die mir bekannt sind, sind vor 8 Wochen umgezogen.Dabei ist ein grossteil ihrer Küche plötzlich kaputt und nicht mehr zu gebrauchen.Also was machen die?Ganz klar, rennen zum Amt und bekommen eine Barauszahlung von 8oo,- euro für eine zwar gebrauchte Küche, aber immerhin.Unabhängig davon wurde auch die Kaution übernommen.
Ersatzbeschaffung für Möbel oder Kaution gibt es nur auf Darlehensbasis. Auch der Hartz IV-Empfänger muss diese Dinge kleckerweise abbezahlen.
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Hallo michaela,
ZitatJetzt mache ich mir die Arbeit und führe das Fahrtenbuch
das wäre von Anbeginn an die richtige Handhabung gewesen. Maßgeblich sind die tatsächlichen und nachweisbaren, gefahrenen Kilometer für Deine selbständige Tätigkeit.
Für die privat gefahrenen Kilometer interessieren sich weder Finanzamt noch Jobcenter; jedenfalls sollte dies so sein.ZitatDie Vergütung für die Kilometer erfolgt in einem Monat mit überwiegender privater Nutzung mit 0,1€ pro geschäftlich gefahrenen Kilometer. In einem Monat mit überwiegender Geschäftlicher Nutzung werden die privaten Kilometer mit einem Faktor von 0,1 € von den tatsächlichen Kosten abgezogen
Du solltest Deinen SB darauf hinweisen, dass sich mit dem Führen eines Fahrtenbuches diese Methode erledigt hat!
Gruß Gawain
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Hallo warrior,
im Gegensatz zu Deiner Mutter bist Du NICHT hilfebedürftig und könntest bei Deiner Mutter wohnen bleiben, ohne zur BG zu gehören. In diesem Falle lebst Du mit Deiner Mutter in Haushaltsgemeinschaft und unterstützt sie ausschließlich mit Deinem Mietanteil.
Die Alternative ist natürlich Dein Auszug! -
Kommt drauf an, wieviel Erwachsene ihr in der BG seid. Ich nehme mal an 2, dann würde die Sache stimmen.
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Du kannst mit dem Energielieferanten sicherlich eine Ratenzahlung vereinbaren.
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Zitat
wieso zu spät?
Weil Du nicht mehr im Leistungsbezug bist! -
Doppelposting!
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Hallo carodina!
Zitatob für die Bewilligung der Kostenübernahme für die Wohnung die Wohnungsgröße oder eher die Kaltmiete ausschlaggebend ist
Sowohl als auch! In Fällen, in welchen die Miete extrem niedrig ist, wird bzgl. der Größe auch mal ein Auge zugedrückt. Man wird Dir die Bewilligung nicht ablehnen, schlimmstenfalls nur 90% dafür bezahlen.
Solltest Du NEU im Leistungsbezug sein, werden Dir auf alle Fälle für die kommenden 6 Monate 100% der KdU bezahlt.Gruß Gawain
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Hallo schokoeis,
du solltest Dich unmittelbar nach Deiner Rückkehr nach Deutschland bei der für Dich zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden und zeitgleich ALG II beantragen. Desweiteren solltest Du Dir eine Wohnung suchen; für Alleinstehende wären dies max. 50m². Bevor Du einen Mietvertrag unterschreibst, unbedingt vorher zum Jobcenter und die Wohnung genehmigen lassen.
An Leistungen kannst Du beantragen:a) € 364 Regelleistung für den Lebensunterhalt
b) die Kosten einer angemessenen Unterkunft.Was in jener Region, in welcher Du wohnen willst, als angemessen gilt, kannst Du mittels des Links "Kosten der Unterkunft" am Ende meines Beitrages checken.
Gruß Gawain
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Eine Anhörung gibt es in der Regel nur, wenn der Leistungsbezieher seiner Mitwirkungspflicht in irgendeiner Form nicht nachgekommen ist. Vielleicht ist in Deinem Falle ja alles klar für das Jobcenter ;).
Mit Deinem Widerspruch hast Du für den Moment alles was zu tun ist getan. Die Bearbeitung eines Widerspruchs sollte nicht länger als 3 Monate dauern. Gedulde Dich also noch etwas! -
Wärst Du mal bei Deinen Terminen so flott gewesen, wie Du jetzt Schlag auf Schlag die Anwälte konsultierst. Mir scheint Du leidest unter Weißmacherei und entwickelst nach und nach eine Neurose. Zuletzt bemüht sich noch die Bundeskanzlerin persönlich um Dich :D.
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Hallo Kadett,
da ihr ein gemeinsames Kind aufzieht, scheidet eine Wohngemeinschaft aus. Ihr seid dann unter ALG II eine Bedarfsgemeinschaft, insofern der Anspruch Deiner Freundin zum Tragen kommt. Das bedeutet, dass Dein Einkommen mit eventuellen Ansprüchen verrechnet wird.
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Zitat
Mir bleibt die Frage WIE denn solche Summe ( knapp 800 Euro) zurück zu zahlen sind wenn die Leistungen die monatlich gezahlt werden kaum zum Leben reichen ??
Sei mir nicht böse, aber das war ausschließlich Dein Fehler, es nicht zu melden, jetzt bleibt nur noch mit dem Jobcenter eine für Dich tragbare Ratenvereinbarung zu treffen.Ein Darlehen des Jobcenters wird in der Regel mit 10% der Regelleistung (€ 36,40) pro Monat getilgt. Du solltest von Dir aus, diesen Rückzahlungsvorschlag machen.
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Kann ich verstehen, dass Du hin und hergerissen bist. In der Tat ist es schwierig für Jugendliche Arbeitslose eine Wohnung zu finden. Der Vorurteile gibt es da viele.
Versuche doch bitte mal den folgenden Link und ruf dort einfach mal zwecks einer Beratung an.http://www.erfurt.de/ef/de/engagiert/mithilfe/kjf/
Irgendwie braucht er ja auch professionelle Hilfe, um auf die Füße zu kommen.
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Es geht der Arge sicher um diese 4 Monate, in denen Unterhalt gezahlt wurde. Anscheinend hattest Du dies nicht gemeldet. Bei der Anhörung musst Du angeben, dass derzeit keine Unterhaltszahlungen mehr geleistet werden, sonst rechnen die Dir weiterhin den Unterhalt an.
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Zitat
Eigener Bedarf gedeckt = keine BG
Das ist schon richtig, was Du sagst, aber solange Dein Sohn noch keine 18 ist, wird dessen Überhangeinkommen unter Berücksichtigung der einschlägigen Freibeträge dennoch der BG angerechnet.
Das Kindergeld bekommen die Eltern ausbezahlt, Du müsstest es dann an Deinen Sohn weiterleiten. -
Wahrscheinlich im Irrenhaus