Da Elterngeld seit dem 1. Januar voll angerechnet wird, wurden Dir insgesamt € 321,43 zuviel Hartz IV ausbezahlt. Dieser Betrag bzw. die vom Amt geforderten € 320 sind zurückzuzahlen.
Beiträge von Gawain
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Da kann man nur hoffen, dass der einen Hälfte von arbeitsuchenden EU-Bürgern vorzeitig das Geld ausgeht und die andere Hälfte keine Arbeit findet. Wenn dann die Grenzbesetzung durch die Hartz IV-Empfänger abgeschlossen ist, kommt so schnell keiner mehr herein
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Job suchen, nach nem Jahr arbeitslos werden und mir die Ausbildung vom Amt bezahlen lassen.
Diese Zeiten sind vorbei. Eine Zweitausbildung ist ein "Luxus", welcher nicht mehr gefördert wird. Die Krankenversicherung schlägt mit ca. 120-150/Monat zu Buche, genau weis ich das jetzt aus dem Stehgreif nicht. -
Wenn man bedenkt, dass Du Dich ja auch noch krankenversichern musst, ist diese zweite Ausbildung eigentlich garnicht realisierbar. Besser Hartz IV beantragen und nen Job suchen
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Hätte ich eigentlich die Möglichkeit nur den Wohngeldzuschuss vom Sozialamt zu bekommen?
Ja, Wohngeld könntest Du beantragen, aber dieses deckt natürlich nicht die volle Miete. Kannst Dir von einem Wohngeldrechner mal ermitteln lassen, wieviel Du da bekommen würdest. Da kommen harte Zeiten auf Dich zu, wenn Du das mit der 2. Ausbildung so machen willst. -
Hallo Jürgen!
ZitatInwieweit wäre eine 2. Ausbildung kompatibel mit HartzIV?
Überhaupt nicht, da eine Grundvoraussetzung für Hartz IV das "Zur-Verfügung-Stehen" für den Arbeitsmarkt ist.
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Lixou hat von einem Behindertenausweis geschrieben und nicht von einem Jagdschein. Nicht jede Behinderung bedeutet zwangsläufig das man nicht alle Latten am Zaun hätte, es könnte sich ja auch um eine Gehbehinderung handeln.
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Einstiegsgeld gehört zu den Sozialleistungen und diese wiederum sind unpfändbar. Entsprechend kann auch das Einstiegsgeld nicht für Unterhaltsansprüche herangezogen werden.
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Man merkt das es Frühling geworden ist... alles wächst und sprießt... auch die Illussionen
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Das ist schon korrekt, was Frau Merkel da gesagt hat, Du hast es nur nicht richtig verstanden, vermute ich. Wenn beispielsweise ein Bulgare hier in Deutschland arbeiten möchte, dann darf er sich zum Zwecke der Arbeitssuche auch hier aufhalten. Allerdings muss er den Aufenthalt aus eigenen Mitteln bestreiten und nicht wie Du meinst von Hartz IV.
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Nun hat sich das Jobcenter der Wertermittlung aus dem Jahre 2000 angeschlossen (€ 20.000). Diese Wertermittlung muss sich doch auf irgendein Gutachten stützen. Die Meinung der Anwältin ist hier nicht relevant, sie ist diesbzgl. ebenso Laie.
Insofern seit 2000 nicht irgendwelche Katastrophen über das Haus hereingebrochen sind, ist auch nicht nachvollziehbar, weswegen Haus und Grundstück nun an Wert verloren haben sollen. Warum überlegt ihr jetzt noch? -
Richtig, Du solltest Hartz IV beantragen, dann bist Du krankenversichert und kannst besagten Job als Zuverdienst ausüben.
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Da Du U25 bist und auch Deine Eltern nicht im Leistungsbezug von Hartz IV sind, ergibt sich für Dich kein Anspruch auf Sozialleistungen. Auch wenn Du ausziehen würdest, ändert das nichts, da in 1. Linie Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig sind.
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Was schließen wir daraus? Dein Berater hat es auch nicht begriffen, worum es geht :D.
Nochmal:
Es darf sich hier jeder der besagten Personengruppe um Arbeit bewerben, aber es kann niemand davon nach Deutschland einreisen, um hier Hartz IV zu beantragen! -
Gegenfragen:
1) Wer soll das bezahlen?
2) Wo bringen wir die Leute alle unter?
3) Was machen wir mit den entvölkerten europäischen Gebieten? -
Gott bewahre... das wäre der Untergang des Abendlandes
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Was sollen wir da helfen, wenn Du schon beim Anwalt bist und selbst ein Richter schon "nein" gesagt hat? Anscheinend reicht Deine Behinderung für einen Ausweis nicht aus.
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Hallo Essah,
da bei Dir viele Dinge im Argen liegen, alles drunter und drüber geht und man mit Dir scheinbar macht, was man will, rate ich Dir:
Laß Dir beim Amtsgericht vom Rechtspfleger einenBeratungsschein für einen Anwalt geben. Mach dann einen Termin mit einem Anwalt und erzähle dem die ganze Geschichte. Dieser kann Dir wesentlich schneller helfen, als jegliche Eigeninitiative.
Die Sache beim Anwalt kostet Dich lediglich € 10!Gruß Gawain
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Du solltest dieses "Weinerliche" lassen, schließlich gehen ja auch Leute, welche tagsüber arbeiten zur Abendschule und fallen nicht gleich tot um. Du aber "hörst" Dich an, als ob Du schon mal 3 Tage tot warst. Meine Güte, Du bist 19, da muss man doch noch Kraft in den Knochen haben! Du darfst Dich nicht so hängen lassen, Du schaffst das schon... auch mit Arbeit.
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Zitat
Das man immer wieder im Leben auf solche Leute treffen muss!Sowas kann ich nicht ausstehen..... Ärgerlich
Dem stimme ich voll und ganz zu