Beiträge von Gawain

    Es ehrt Dich, dass Du Deinen Verpflichtungen allerseits nachkommen möchtest, aber wie ich schon sagte, sehe ich Dich garnicht in der Lage, die Unterhaltszahlungen an Deine Tochter fortzusetzen. Ich rate Dir diesbzgl. einen Anwalt aufzusuchen!

    Um Eure finanzielle Lage generell zu stabilisieren solltest Du Dir mal Gedanken machen, ob es nicht sinnvoll wäre Hartz IV zu beantragen.

    Schon klar, dass es Dir nicht um die Miete geht, aber als 5-köpfige Familie lebt ihr bei dieser Miete und € 1800 Gesamteinkommen auf bzw. unter Hartz IV Niveau. Du solltest mal einen Wohngeldrechner nutzen, was dabei eventuell für euch herausschaut.
    Was den Unterhalt für Deine Tochter anbelangt, so würde ich an Deiner Stelle mal ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt führen, ob man Dich unter diesen finanziellen Voraussetzungen überhaupt für Unterhaltszahlungen heranziehen kann.

    Ein unabweisbarer Bedarf bezieht sich auf Dinge, die in der Regelleistung enthalten sind, für welche aber im Moment kein Geld da ist, z.B. Kühlschrank, Waschmaschine usw. Ein Pkw fällt da mit Sicherheit nicht drunter. Auch die von Dir angeführten Darlehen für Instandhaltung und Reparatur beziehen sich nur auf die Unterkunft.
    Es gibt für Deinen Fall keinen Rechtsanspruch auf ein Darlehen, Du kannst nur versuchen ein Darlehen schriftlich zu beantragen und Deine Situation zu schildern.

    Also wenn Du schon einen solchen Vertrag in der Tasche hast, dann kann das auch Deine SB nicht so einfach ignorieren. Ich empfehle Dír ein entsprechendes Darlehen schriftlich zu beantragen (kann völlig formlos geschehen), dann bekommst Du auch einen schriftlichen Bescheid in die Hand, gegen welchen man ggf. Widerspruch einlegen kann.
    Am Besten eine Kopie dieses Vertrages mit beilegen.

    Eine Mobilitätshilfe ist eine Kannleistung! Deren Gewährung liegt also im Ermessen des SB. Da diese in der Regel nur noch in Zusammenhang mit einer Arbeitsaufnahme gewährt werden, ist es unwahrscheinlich, dass Du eine solche für ein Praktikum bekommst.
    Eine Sperre droht Dir deswegen aber nicht, denn wenn es aufgrund der Arbeitszeiten keine Möglichkeit gibt, die Praktikumsstelle auf andere Weise als mit einem Auto zu erreichen, liegt dies ja wohl nicht an Dir.

    Die Arge übernimmt nicht nur die Kaltmiete, sondern die angemessenen Kosten der Unterkunft. Ob dies in Deinem Fall, in Deiner Region so korrekt ist, solltest Du als Erstes checken.
    Der zweite Punkt sind diese € 200 Rückzahlung für ein Darlehen... rechtens sind lediglich 10% der Regelleistung des "Oberhauptes" der BG, in Deinem Fall also € 32,80/Monat.

    Zitat

    KÖNNTE MAN DIE VON 2001 NICHT GEZAHLTEN URLAUBS FORTZAHLUNGEN EINKLAGEN. HÄTTE SOETWAS ERFOLGSAUSSICHT ?????


    Nein, da gibt es keine Chance, weil jegliche Lohnansprüche nach 3 Jahren ab dem Schluß des Kalenderjahres, in dem sie entstanden, verjährt sind.

    Scheinbar kannst Du mit Geld überhaupt nicht umgehen, deswegen sollte man Dir statt Barem nur noch Gutscheine geben. Das Amt hat Dir die Miete bezahlt, damit Du sie Deinem Vermieter gibst, stattdessen hast Du sie unterschlagen. Das Du nun keine Wohnung mehr hast, ist nur gerecht! :D

    Hallo uwes13,


    leider ist dies hier kein Wohnungsmarkt, aber was ist denn geschehen, dass Du so kurzfristig aus Deiner Wohnung raus musst? Oder bist Du garnicht der Mieter?

    Kitty


    Der hat sich an einer ganz bestimmten Wohnung festgefressen, und fährt jetzt auf dem Schiff, dass ein Bekannter diese Wohnung für € 620 anmietet und dann wiederum an ihn für € 543 untervermietet. Angeblich gibt es in Berlin keine angemessenen Wohnungen, zumindest keine, die seinen gehobenen Ansprüchen genügen.
    Er hätte besser Bäcker und damit das Backen von kleineren Brötchen gelernt :)

    Sorry, aber ich kann ja nicht wissen, dass bei gelernten Köchen die Lebensmittel kostenlos zum Fenster herein fliegen :eek:.
    Sicherlich kannst Du aus Fensterkitt die tollsten Sachen zubereiten. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Regeln der Angemessenheit einer Wohnung für Dich nicht geändert werden.


    Es ist alles zu Deinem Thema gesagt, also miete diese Wohnung und eiere hier nicht länger herum!

    Ich weis nicht, ob es in Deinem Bekanntenkreis einen derartigen Idioten gibt, der sich für solch eine Nummer mißbrauchen läßt, ich bin nur der Meinung, dass ein wirklich erwachsener und verantwortungsbewußter Vater eine andere Gewichtung an den Tag legt, als Du. Essen ist schließlich wichtiger!
    Du wirst hier niemanden finden, der Dir mit linken Tricks zu dieser Wohnung verhilft, an der Du Dich scheinbar festgefressen hast. Mach Dir mal ernsthaft Gedanken, ob Du für eine engere Beziehung überhaupt schon reif bist! Ende der Ansage! :eek:

    Zitat

    Wenn die Wohung größer ist als 50qm (ich weiß es noch nicht genau) - kann ich dann auch einfach einige Zimmer außen vor lassen


    Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich im Rahmen der Angemessenheit zu bewegen, sowohl was Größe als auch was Miethöhe anbelangt. Nicht zu vergessen, dass Deine Eltern diese Mieteinnahme bei ihrer Steuererklärung angeben müssen.


    Zitat

    muss ich dann zu einer AA-Kasse wechseln oder kann ich bei meiner TK bleiben?


    Könnte sein, dass man Dir einen Wechsel zu einer ggf. günstigeren KK nahelegt.


    Zitat

    Mit dem Kindergeld das ist schade. Aber das sind doch Bezüge meiner Eltern die sie für ihr Kind bekommen


    ... aber auch nur solange, wie das Kind mit den Eltern in der elterlichen Wohnung zusammenlebt. Künftig ist es nicht mehr Einkommen der Eltern, sondern Dein Einkommen!


    Wenn Deine Mutter pflegebedürftig ist, bringt Dir dies im Hinblick auf Deine eigenen Sozialleistungen keine Vorteile.

    Jawohl Obdachlos, das ist mal ein sinnvoller Beitrag von Deiner Seite. Es gibt z.B. für Erwachsene € 8,37/Monat und für die Kleinsten € 1,70/Monat.

    Wahrscheinlich hat die SB Probleme damit, wenn man ihre Wissenslücken aufdeckt :).


    Das mit dem Zettel war ne gute Idee. Sollte es dennoch Probleme geben, so könnt ihr gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen und euch auf § 7 Abs.3a Nr. 1 SGB II berufen. Das ihr beide im Mietvertrag steht, ist für die Bewertung nicht relevant, der Vermieter kann sogar darauf bestehen.

    Zitat

    Es ist also nicht weiter wichtig, ob meine Eltern die Vermieter sind sondern nur die Kosten und die Quadratmeterzahl?


    So ist es!


    Du musst das Kindergeld als Einkommen angeben und erhältst entsprechend weniger ALG II. Auch wenn das KIndergeld an die Eltern gezahlt wird, steht es in diesem Falle Dir zu!