Beiträge von Gawain

    Zitat

    müsste dann auch bei der Rückgabe von Pfandflaschen zufließendes Geld Einkommen sein.


    Da kann ich Dir nur zustimmen. Der beste Weg diese unsinnige Handhabung zu umgehen ist es, der Einzugsermächtigung des Stromanbieters zu widersprechen und die Abschlagszahlungen selbst zu überweisen. Ein entstehendes Guthaben wird aufgrund dessen nicht zurücküberwiesen sondern bleibt stehen und kann durch aussetzende Abschlagszahlungen aufgebraucht werden.

    Meinst Du dies hier?


    Zitat

    und wenn mein sohn mangels angebot daran nicht teilnehmen kann, werden diese 26 € dann zusätzlich zu dem für nachhilfe angesetzten betrag gerechnet?


    Das Ganze ist zweckgebunden gibt es künftig als Gutschein und nicht in bar. Wer also das eine oder andere Angebot nicht nutzen kann, hat schlichtweg Pech gehabt.

    Da kann ich euch beiden nur beipflichten und hoffen, dass das Ganze vor dem BSG oder BVG landet. Wer auf dem flachen Land wohnt, hat ohnehin die A...karte gezogen. Lernförderung in Form von Nachhilfe muss gesondert beantragt werden und bedarf zudem einer Empfehlung der Schule.

    Zitat

    Oder bekommen wir da auch einen Zuschlag?


    Nein, es geht dabei um die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung außerhalb des Elternhauses in Höhe von € 26,oo pro Monat und Kind.

    Hallo jolik,


    da hast Du richtig gelesen. Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag ist das Bildungspaket bei der Familienkasse der Arbeitsagentur zu beantragen.


    Gruß Gawain

    Sollte jetzt jemand aufgrund dieser Diskussion meinen, er könne einen Hartz IV-Antrag per Fax an das Jobcenter schicken, kann ich nur abraten. Der Antrag muss die originale Unterschrift des Antragstellers tragen.
    Boxbeutel, das was Du meinst, wäre ein signierter Faxempfang. Nur durch diese elektronische Signatur kann die Echtheit eines Fax nachgewiesen werden.

    Seepferdchen


    Da hast Du recht, aber wenn guenterjoseph in diesem Thread danach fragt, dann erwartet er auch hier und nicht anderswo eine Antwort darauf. Ergänzend zum Forum gibt es ja das wöchentliche Newsletter, dem man solche Informationen entnehmen kann.
    Alternativ kannst Du natürlich einen neuen Thread zu diesem Thema eröffnen, dann findet man das Ganze etwas leichter. ;)


    Gruß Gawain

    Boxbeutel


    Zitat

    ein Fax ist ein Amtliches Dokument was sogar vor Gericht Gültigkeit hat.


    Ich glaube dass Du da einiges etwas durcheinander bringst. Hätte ich "einmalig" Deine Unterschrift eingescannt, könnte ich Dir für Dienstag nach Ostern 2 Tonnen Brikett vor die Haustüre kippen lassen und Du müsstest, Deiner Rechtsauffassung folgend, die Lieferung bezahlen.


    Zitat

    Ein Faxschreiben ist und bleibt aber eine (Fern-)Kopie eines Schreibens und wahrt daher ein gesetzliches oder vertragliches Schriftformerfordernis nicht, da hierzu die originale Namensunterschrift erforderlich ist; so sind beispielsweise schriftliche Kündigungen per Fax nicht rechtswirksam möglich.


    Entsprechend ist auch der SB nicht verpflichtet, Anträge per Fax zu bearbeiten.


    Gruß Gawain

    Hallo AnonymeGabi!


    Zitat

    denken die dann automatisch das er der vater ist ?


    Es spielt keine Rolle, ob Dein Freund der Vater des Kindes ist oder nicht. Wenn ihr zusammenwohnt und ein Kind in diesem Haushalt versorgt, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Das heisst, dass das Einkommen Deines Freundes mit den Leistungen aus Hartz IV verrechnet wird.

    Zitat

    Gibt es denn da keinen Sonderfall oder ähnliches ??


    An Deiner Stelle würde ich in der jetzigen Wohnung verbleiben, bis Du eine andere, angemessene gefunden hast. Auf die Straße kann Dich niemand setzen!
    Die Alternative ist, in die etwas zu teuere Wohnung auch ohne Genehmigung einzuziehen und den die Angemessenheit übersteigenden Betrag, wie Du schreibst, selbst bezahlen. Allerdings müsstest Du dann auch die Kosten für das Umzugsfahrzeug selbst bezahlen.