Wenn Du Sachen für's Baby brauchst, kannst Du auch mal bei der Caritas oder der Inneren Mission fragen.
Beiträge von Gawain
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Üblich sind 6 Monate, aber da würde ich mir mal keine Gedanken machen. Wenn sich Deine Situation nicht verbessert, wirst Du auch nach diesen 5 Monaten weiterhin Leistungen bekommen.
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Ich habe Dich so verstanden, dass Du von der Bank Geld willst, obwohl das Konto überzogen ist und Du Hartz IV bekommst. Ist das richtig? Oder hab ich da was falsch verstanden?
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Es ist schon selten, dass ein Leistungsempfänger überhaupt sein Konto überziehen darf, aber schier aussichtslos, wenn dieses Konto garnicht mehr bedient wird. Hast Du denn keine Erstausstattung für das Baby bekommen?
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Ich weis, dass machen sie nicht gerne... lieber ne Nachzahlung als ne Überzahlung. Aber wenn Dein Monatseinkommen überwiegend näher an 300 liegt, dann müssen sie es machen.
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Ich kenne es nicht anders, schließlich steht Dir das Geld für den Monat X und nicht für X+3 zu ;). Eine Alternative wäre es, das fiktive Einkommen von € 400 auf € 300 herabsetzen zu lassen.
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Hallo dadschke,
die Wohnungserstausstattung ist an den Bezug von ALG II gebunden.
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Hallo carodina,
Deine Leistungen werden anhand des tatsächlichen Einkommens Monat für Monat neu berechnet. Eine sich ergebende Nachzahlung würde somit zusammen mit den Leistungen des Folgemonats überwiesen werden.
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Warum solch einen Aufwand?
Es genügt eine Kopie des Bewerbungsschreibens zur Vorlage beim Jobcenter. Sollte man Dir dort nicht glauben, steht es Deinem Fallmanager frei, die eine oder andere Firma, bei der Du Dich beworben hast, anzurufen. -
Zitat
Über die aktuellen Kontoauszüge, denn das Geld wird ja überwiesen.
Na dann wurde ja auch nichts verschleiert. Wie ich schon sagte, mehr als eine Ermahnung wird dabei kaum herauskommen, da dem Leistungsträger ja kein finanzieller Schaden entstanden ist. -
Wegen einem SB springen wir nicht in den Fluss Heidi. Die Äußerungen dieser Dame sind ja auch reichlich überzogen, aber das Ganze ist, als ob eine Maus bellt ;).
Jetzt würde mich aber dennoch interessieren, wie die neue SB über diese Nebenverdienste stolpern konnte, wenn diese dem Jobcenter doch garnicht bekannt waren? -
Hallo Heidi,
da beide Nebenverdienste innerhalb der Freibeträge liegen, dem Jobcenter also kein Schaden entstanden ist, sollte eine Ermahnung ausreichend sein. Bekannt ist aber auch, dass so mancher SB nicht an sich halten kann, wenn es darum geht sich aufzublustern.
Wie sieht denn der "Haufen Ärger" aus, von dem Du eingangs geschrieben hast? -
Falls es durch die Nebenverdienste zu einer Überzahlung von Sozialleistungen gekommen ist, sind diese zurückzuzahlen. Wieviel jeder von euch beiden monatlich hinzuverdient geht aus Deinen Beitrag nicht hervor!
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Es gibt kein "Wohnen auf Probe" wenn Kinder im Haushalt versorgt werden. Ihr werdet sofort als Bedarfsgemeinschaft geführt, d.h. Dein Freund wird von Anfang an für Dich und die Kinder aufkommen müssen.
Wenn er gut verdient, könnte dies auch den völligen Wegfall der Sozialleistungen bedeuten! -
Jeder von euch beiden kann € 100 pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Man sollte dies aber auch dann melden, wenn diese € 100 nicht überschritten werden.
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Das spielt keine Rolle. Das Jobcenter wird ihm vorwerfen, dadurch seine Hilfebedürftigkeit selbst hervorgerufen zu haben. Warum hat er sich denn nicht um eine ihm zusagende Unterkunft bemüht, bevor er alles gleich hinwirft?
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Davon sollte Dein Schwager mal ausgehen, schließlich hat er das Geld ja nur bekommen, weil er dadurch eine Arbeitsstelle antreten konnte. Zudem wird ihm eine dreimonatige Sperre drohen, wenn er keinen driftigen Grund vorweisen kann, weswegen er die Arbeitsstelle nicht angetreten hat.
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Wenn Deine Freundin einen schriftlichen Antrag gestellt und ihre kpl. Unterlagen eingereicht hat, dann muss dieser bearbeitet und beschieden werden, andernfalls hätte sie die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Statt der SB den § 7 SGB II zu erläutern (den kennt sie ganz genau) würde ich stattdessen fragen, auf welches Recht sie ihre Aussage stützt und bitten, dies in Schriftform zu bekunden. -
Hallo hansmiller,
es ist meist die eigene Ungeduld, die einem dazu treibt, mit einem SB ein persönliches Gespräch zu führen, weil man meint, auf diesem Wege eine schnellere Entscheidung herbeiführen zu können. Einen größeren Fehler kann man garnicht machen.
An Deiner Stelle würde ich den kommenden Leistungsbescheid abwarten und dann dagegen unmittelbar Widerspruch mit den schon genannten Begründungen einlegen. Dadurch besteht die Chance, dass dieser Widerspruch von einer Person mit etwas größerer Gehirnmasse bearbeitet wird.
Generell kann man eigentlich sagen, dass ein SB jenen grenzenlosen Schwachsinn, den er in einem persönlichen Gespräch verbreitet, niemals schriftlich in einen Bescheid schreiben würde.Alternativ kannst Du Dir natürlich nach Erhalt des Leistungsbescheides auch Rat bei einem Anwalt suchen. Hierfür musst Du Dir beim Amtsgericht (Rechtspfleger) einen Beratungsschein besorgen.
Gruß Gawain
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So wie es ist, würde ich es auch angeben: Euch fließen alle 3 Monate € 120,oo zu!
Aufgrund der Freibeträge ergibt daraus eine Anrechnung von € 16,oo