Beiträge von Gawain

    Hallo himbeerstrauch!


    Eine Grundvoraussetzung um Hartz IV zu beziehen ist es, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, was aufgrund Deiner Ausbildung in Deinem Falle nicht so wäre. Dennoch wird Dein fiktiver Bedarf bei der Bedarfsermittlung mit einbezogen:


    a) 2 x € 328 Regelleistung für Dich und Deine Frau
    b) € 215 Sozialgeld für das Kind (altersbedingt eventuell auch etwas mehr)
    c) Angemessene Kosten der Unterkunft (Miete + NK + Heizung)


    Der Summe aus dieser Bedarfsermittlung wird das Einkommen der Bedarsfgemeinschaft gegenüber gestellt:


    a) Kindergeld
    b) Dein um die Freibeträge bereinigtes Einkommen.


    Die Summe der Einkünfte wird vom Bedarf abgezogen, der Rest wird vom Jobcenter überwiesen.


    Gruß Gawain

    Hallo Schlaglochsucher,


    die Praxis sieht so aus, dass z.B. viele alleinerziehende Mütter aufgefordert wurden/werden für ihr Kind Wohngeld zu beantragen, da dieses zusammen mit Kindergeld und Kindesunterhalt ein Einkommen ergibt, welches das Kind unabhängig von Hartz IV macht. Es geht also einzig und allein darum, die Statistik bzgl. Hartz-IV-Kinder zu schönen.


    Das Kind verbleibt dennoch in der Bedarfsgemeinschaft der Mutter (§7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II)
    Auch wird das Überhangeinkommen des Kindes weiterhin der Mutter als Einkommen angerechnet.


    Ich hoffe dies beantwortet Deine Frage.;)
    Gruß Gawain

    Lieber adolfi,


    ich will Dir doch nichts böses, Du verkennst nur den Sinn dieses Forums. Wir sind hier allesamt keine Diskussionsrunde hinsichtlich Ungereimtheiten des SGB II, sondern gehen auf wirklich vorhandene und hier ins Forum gestellte Fragen und Probleme von real existierenden Menschen MIT DEM SGB II ein.


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    Alles schön ung gut.
    Es geht eigentlich um den § 1922 BGB und ob das BGB auch für Hartz4-bezieher gilt,oder diese außerhalb des Rechts stehen?!


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    Mir geht es hier nicht um mein Erbe oder sonst was


    Wenn es Dir um nix geht, dann beschränke Dich doch wie alle anderen auch auf die Beantwortung von Fragen anderer. Wer hat schon Lust, auf Beiträge zu antworten, die mehrmals am Tag geändert oder gar völlig gelöscht werden. Da wird doch die beste Antwort völlig aus dem Zusammenhang gerissen.


    Es ehrt Dich ja, dass Du Dir Wissen aneignen willst, aber solange dies keiner abfragt, hält man einfach die Klappe... es sei denn, Du hörst Dich gerne reden und kannst gar aus einem Selbstgespräch neues Wissen schöpfen :confused:


    Eigentlich müsstest Du schon anhand der auf Deinen Thread folgenden Beiträge gesehen haben, dass sich keine alte Sau für das interessiert, was Du hier geschrieben hast, vielleicht weil keiner damit etwas anfangen und sich auch nicht erklären kann, was Du eigentlich willst.


    Gruß Gawain

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    Trotzdem habe ich keinen Job und bin auch noch irgendwo ein Kind.


    Letzteres ist Dein eigentliches Problem, aufgrund dessen Du Deinen Traum von Amerika besser begraben solltest, weil Du dort ebenso scheitern würdest, wie hier.
    Du kannst nicht ALG II beziehen und meinen, Du könntest Meldetermine oder Vermittlungsvorschläge einfach an Dir vorbeilaufen lassen. Du bist verpflichtet, alles zu tun, um Deine Hilfebedürftigkeit zu verringern und dazu gehört auch die Annahme eines Job unter Deiner schulischen Qualifikation. Verweigerst Du dies, wirst Du sanktioniert: 30, 60, 100%!


    So wie Du schreibst, möchtest Du nur das Geld kassieren und nichts dazu beitragen auf eigenen Füßen zum Stehen zu kommen. Glaub mir, auf solche Leute kann jede Gesellschaft verzichten. Es wird wohl das beste sein, wenn Du Dich beim Jobcenter abmeldest und die kommenden Jahrzehnte nichtstuend bei Deinen Eltern verbringst. Die armen Leute! :confused:

    Zitat

    wird nicht erst geschaut, ob wohngeld oder hartz IV?


    Ja klar, aber wenn Dein ALG I nicht mal für die Miete reicht, wird Dich das Wohngeld wohl kaum über Wasser halten.

    Hallo eine chance,


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    Hat man als verheiratete harz 4 Empfänger das Recht auf eine eigene Wohnung?


    Ja, das hast Du, aber nachdem Du noch U25 bist, eben erst dann, wenn Du geheiratet hast. Du kannst dann auch Antrag auf eine Wohnungserstausstattung stellen, damit in dieser Wohnung auch was drinnen steht ;).

    Seit 8 Monaten eierst Du hier mit Deiner Erbschaft in Erwartung herum. Die vermeintliche Erblasserin scheint sich besserer Gesundheit zu erfreuen, als Du denkst. Zuletzt überlebt sie Dich noch und all Deine Sorgen und Ängste waren für die Katz ;)
    Auch wenn wir von hier aus das geltende Recht nicht verändern können, schreibe ich Dir diese Zeilen, damit Dein Beitrag nicht vollständig zum Monolog wird.
    Wenn das so im BGB steht (habe es nicht nachgeprüft), dann gilt dies selbstverständlich auch für Dich, nur wird es im Fall der Fälle nicht ausreichen, mit dem Zeigefinger auf diesen Paragraphen zu deuten; Du wirst Dir Dein Recht erstreiten müssen. Du weist ja... Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.


    Gruß Gawain

    Hallo Hummel600,


    da wirst Du dann aufstockend ALG II (Hartz IV) beantragen müssen. Die entsprechenden Formulare kannst Du Dir mittels des gleichnamigen Links unten in meiner Signatur herunterladen. Ort der Abgabe ist das für Dich zuständige Jobcenter, wobei vorab telef. ein Abgabetermin zu vereinbaren wäre.


    Gruß Gawain

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    Soweit ich weiß werden mir dank meines Wohnberechtigungsscheines die kosten für einen Makler gestellt.


    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme dieser Kosten und mit Deinem Wohnungsberechtigungsschein hat dies garnichts zu tun. Gemäß § 22 Abs. 3 SGB II ist dies eine KANN-Regel und liegt somit im Ermessen des Sachbearbeiters. Bevor Du diesbzgl. tätig wirst, unbedingt vorher mit dem SB absprechen.
    Was solch ein Makler bringt, liegt nicht zuletzt an diesem selbst und an den örtlichen Gegebenheiten.

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    Da wollen die das jetzt gleich oder?


    Sorry, aber da hättest Du Dich schon etwas deutlicher ausdrücken können, für mich hört sich das nach Bange an, jetzt gleich mit der Rückzahlung beginnen zu müssen.


    Art und Höhe der Rückforderung müsste zumindest prozentual in Deinem Bewilligungsbescheid schon benannt sein. In der Regel beläuft sich die Rückforderung auf 50% der Förderung wobei die Grenze bei € 10.000 angesiedelt ist.

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    Würde das Amt zustimmen??


    Ja, warum denn nicht? Anbei noch bißchen was zum Thema WG: ;)


    Wohngemeinschaft


    Definition:
    alles, was keine Bedarfs- und keine Haushaltsgemeinschaft ist, ist eine WohngemeinschaftWohngemeinschaft


    * Charakteristisch für eine WG ist, dass jedes Mitglied seinen Lebensunterhalt nach seinen eigenen
    finanziellen Kräften bestreitet und es keine Lebensunterhaltsunterstützungsleistungen füreinander
    gibt.



    * Gelegentliches gemeinsames Kochen steht dem Charakter einer Wohngemeinschaft nichtentgegen.


    * Bei einer WG ist die 100 %ige Regelleistung zu zahlen.
    * In einer WG ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende zu zahlen.
    * Unterkunfts- und Heizkosten werden, wenn nicht anders vereinbart, kopfanteilig umgelegt.


    keine Pflicht zum Mitteleinsatz, keine Unterhaltsvermutung minderjährige Kinder im Haushalt.Der benötigte Lebensunterhalt wird für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gemeinsam ermittelt.


    Beweislastumkehr bei der eheähnlichen Gemeinschaft
    Länger als ein Jahr gemeinsam in einer Wohnung lebende Erwachsene werden künftig als Bedarfsgemeinschaft angesehen und müssen demnach füreinander aufkommen.
    Hierbei ist es unerheblich, ob die Mitbewohner gleichgeschlechtlich sind oder nicht.
    Der Nachweis darüber, das keine Lebensgemeinschaft vorliegt ist von den Mitgliedern der vermeintlichen Bedarfsgemeinschaft zu führen. Bisher war der zuständige Träger in der Beweispflicht und hatte den Nachweis des Vorliegens einer Bedarfsgemeinschaft zu führen.

    Erstmal die Kostenübernahme für die höhere Miete beantragen, sobald sie zum Tragen kommt. Für die kommenden 6 Monate seit ihr auf alle Fälle mal sicher.
    Vielleicht hat mein Kollege "lackie" zum Thema BERLIN noch ne Idee, der ist auch aus Berlin und wird hier heute bestimmt nochmal reinschauen ;)

    Wenn keine der Angemessenheit entsprechende Wohnung gefunden werden kann, muss von Seiten des Jobcenters auch die höhere Miete getragen werden. Allerdings ist es nicht gerade stressfrei das Jobcenter davon zu überzeugen, dass man wirklich alles getan hat, eine angemessene Wohnung zu finden.

    Hallo Melly,


    wenn die neue Miete die Angemessenheit der Wohnung überschreitet, wird man Dir nahelegen binnen 6 Monaten eine günstigere, angemessene Wohnung zu beziehen, oder aber die Mehrkosten aus eigener Tasche drauf zu legen.
    Was in Deiner Region als angemessen gilt, kannst Du mittels des Links "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur checken.


    Gruß Gawain

    Hallo Melly,


    Du kannst € 100 anrechnungsfrei hinzuverdienen und auf die verbleibenden € 300 hast Du nochmals einen Freibetrag von 20% = € 60,oo. Insgesamt wirst Du also € 160,oo mehr haben im Monat als vorher, den Rest schluckt das Amt.


    Gruß Gawain

    Ach so war es gemeint. Ne, die können Dir nichts und werden dankbar diese € 10 annehmen, bevor sie garnichts bekommen.