Beiträge von Gawain

    Zitat

    Das ist typisch für dieses Forum.


    Im Gegensatz zu Dir empfinde ich und sicherlich auch die anderen Aktiven dieses Forums Turtle's Engagement hier durchaus als eine Bereicherung und Wertsteigerung dieses Forums. Wenn Du schon mir, lacki und kitty nichts glauben willst, dann vielleicht Turtle, der in seinem "Stammforum" schon mehr als 14.000 Beiträge zum Rechtskreis SGB II verfasst hat.

    Hallo sandymouse,


    Zitat

    ich muss doch jetzt im Mai auch die Miete bezahlen und irgendwie leben?


    Du solltest morgen dringend zum Jobcenter und Einstiegsgeld beantragen, damit Du bis zum 1. Lohn etwas hast, wovon Du Deinen Lebensunterhalt decken kannst. Dieses Einstiegsgeld muss allerdings vor Arbeitsaufnahme beantragt werden.
    Nutze doch bitte mal einen Wohngeldrechner, um zu klären, ob Du mit Wohngeld auf diese € 794,98 hinkommst, andernfalls müsstes Du mit Hartz IV aufstocken.


    Gruß Gawain

    Hallo zanderplast,


    jetzt wissen wir, worum es Dir geht und Turtle hat es bereits korrekt beantwortet.
    Jetzt guck doch bitte mal unter dem Dir bereits benannten Link, dann kannst Du nachlesen, ob der Vorgesetzte des SB recht hat oder nicht.


    Gruß Gawain

    turtle
    Tja, adolfi ist immer gut für einen Lacher. Es ist wahrscheinlicher, dass ein Hackstock Blüten austreibt, als das adolfi begreift, was Du ihm sagen willst. :D
    Du kannst Dich weiterhin abmühen einen von adolfi x-mal geänderten Beitrag zu beantworten oder Du setzt ihn einfach auf Deine persönliche Liste besonders geistreicher Personen :rolleyes:

    Hallo zanderplast,


    jedes Jobcenter hat für seinen Zuständigkeitsbereich mit den örtlichen Kommunen eigene Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft festgelegt. Dadurch kann es sehr wohl zu Abweichungen zwischen Hamburg und der Stadt X in Schleswig Holstein kommen.
    Unter folgendem Link z.B. die Daten für Hamburg:
    http://www.hamburg.de/fa-sgbii-kap03-22/126382/fa-sgbii-22-kdu-hoechstwerte.html
    Wie Du dort siehst, sind diese nach Alter der Wohnung aufgesplittet, sodaß man dies nicht pauschalieren kann.

    Zitat

    Der Empfänger, der eigentlich xx,50 zum Lebensunterhalt brauchte und dann xy,00 Euro bekommen hat, hat sich jahrelang nicht beschwert...


    Genau aus diesem Grunde würden wir auch ohne große Gegenwehr € 2,oo und mehr für den Liter Benzin bezahlen. So ist eben die deutsche Mentalität :)

    So wie Turtle meint, gibt es für Dich kein aufstockendes Hartz IV, dafür eventuell einen Mietzuschuss, da Deine Frau ja nur zwei Drittel der Miete vom Jobcenter bekommen wird. Wenn dies auch bei Deinem Jobcenter so zum Tragen kommt, wäre es ja okay für euch.
    Allerdings kenne ich auch andere Fälle, wie ich ja schon geschrieben habe.


    Die Bedarfsermittlung aus meinem 1. Beitrag ist jenes Minimum, dass ihr auf jeden Fall haben müsst. In dem Zuge, in dem Deine Frau Hartz IV beantragt, solltest Du beim Jobcenter besagten Mietzuschuss beantragen. Dieser stützt sich auf § 27 Abs. 3 SGB II:


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    (3) Erhalten Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder erhalten sie diese nur wegen der Vorschriften zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nicht und bemisst sich deren Bedarf nach § 65 Absatz 1, § 66 Absatz 3, § 101 Absatz 3, § 105 Absatz 1 Nummer 1 und 4, § 106 Absatz 1 Nummer 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2, § 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, erhalten sie einen Zuschuss zu ihren angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Absatz 1 Satz 1), soweit der Bedarf in entsprechender Anwendung des § 19 Absatz 3 ungedeckt ist. Satz 1 gilt nicht, wenn die Berücksichtigung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 5 ausgeschlossen ist.


    Ich wünsche euch viel Erfolg dabei. ;)

    Dann bedanken wir uns ehrfürchtig vor denen zu Fehlern neigenden Beteiligten und nehmen als Erwachsene auch die kaufmännisch unkorrekte Rundung in Kauf.;)


    Es könnte ja noch schlimmer kommen, wenn z.B. an der Tankstelle der Liter Super mit € 1,649 ausgezeichnet ist, man sich den Tank voll macht und wenn es dann ans bezahlen geht, wird auf € 2,oo/Liter aufgerundet.

    Demzufolge müsste in diesem Falle der Ehemann mit seiner Ehefrau und Kind in einer Haushaltsgemeinschaft leben, von seinen € 500 Ausbildungsvergütung ein Drittel der KdU tragen und hätte am Ende weniger für den Lebensunterhalt als ein Hartz IV-Empfänger.
    Da müsste man der Ehefrau ja fast raten, ihren Ehemann für die Dauer der Ausbildung zu verlassen ;).

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    Er ist aber selbst vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, liest du § 7 Abs. 5 SGB II!


    Habe ich gelesen:

    Zitat

    (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.


    Himbeerstrauch schrieb aber:

    Zitat

    Bafög und Ausbildungsbeihilfe stehen mir auf jeden Fall nicht zu.


    ...entsprechend könnte/sollte er Anspruch haben und dem zur Folge käme auch sein Einkommen in Anrechnung.

    Hallo alle zusammen, ich möchte hier eine Sache zur Diskussion stellen, von welcher ich erst gestern Kenntnis erhielt, nachdem mir ein Bekannter seinen jüngsten Leistungsbescheid zur Prüfung vorlegte:


    Es geht dabei um den Mehrbedarf für die Warmwasseraufbereitung für Hilfebedürftige, welche ihr Warmwasser unabhängig von der Heizung aufbereiten, z.B. Boiler. Vorgesehen sind hierfür beispielsweise2,3% aus der Regelleistung für Erwachsene (€ 8,37 bei einem Regelsatz von € 364,oo). Das betreffende Jobcenter geht nun her und rundet diesen Betrag einfach auf € 8,oo ab, was letztendlich nur 2,19% ergibt.


    Ich und alle Betroffenen würden gerne wissen, auf welcher Grundlage man derartig abrunden kann und darf. Bei einer kaufm. Rundung ginge es nach iben, auf € 8,40, soviel weis ich noch aus meiner Lehrzeit ;)

    Zitat

    Und wie du siehst, ist auch die Anrechnung eines "Überhangs" bei den Eltern mit dem Gesetz erklärbar.


    Ich habe doch von nichts anderem als dem Überhangeinkommen gesprochen. Weist Du, es wäre schön, wenn geltendes Recht von jedem JC gleichwertig Beachtung finden würde, aber dem ist leider nicht so. Erst gestern ist ein neues Problem hinzugekommen, welches ich in einem neuen Thread beschreiben werde. Vielleicht kannst Du dazu etwas sagen, denn ich habe bislang nichts gefunden, woran man dieses festmachen könnte.


    Gruß Gawain

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    Du kannst mir auch ruhig glauben, dass in den Jobcentern genauso verfahren wird. Das garantiere ich dir als Sachbearbeiter einer Widerspruchsstelle eines JCs.


    Das könnte ich Dir x-fach widerlegen. Ich betreue seit Jahren ehrenamtlich Hartz-IV-Empfänger und stieß in meiner Region immer wieder auf diese Praxis, dass das Überhangeinkommen des Kindes der Mutter als Einkommen angerechnet wird.
    Nimm es nicht persönlich, aber ich halte nicht viel von SB's bei den Jobcentern, da geben sich Willkür und Rechtsbeugung den Türdrücker in die Hand und ich kenne viele Fälle bei welchen die Meinung der Widerspruchsstelle letztendlich doch dem Richterspruch vor einem SG weichen musste.

    Hallo zanderpapst,


    um zu checken, wie teuer eine Wohnung wo sein darf, nutze bitte den Link "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur. Die Angemessenheit der Wohnung ist regional verschieden.

    Turtle1972


    Wir reden hier von einem Kind und nicht von einem Jugendlichen mit Erwerbseinkommen. Zudem habe ich die Praxis angesprochen.
    Ein Jugendlicher mit Erwerbseinkommen kann mit seiner Mutter in HG leben und verfügt auch selbst über sein Einkommen. Ein Kind aber kann meine Haushaltsgemeinschaft bilden und ist auch niemals der Empfänger des ihm angerechneten Einkommens (KG, WG, UH).
    Entsprechend ist das KInd auch weiterhin Bestandteil des Leistungsbescheides der Mutter und dessen Überhangeinkommen ist Einbkommen der Mutter.

    Da haben entweder der Zahnarzt oder die KK geschlafen. Bei Hartz IV-Bezug werden die Kosten einer Vollprothese auch voll übernommen (Härtefallregelung), es sei denn, ein Teil Deiner Prothese wäre eine sogenannte Aufsatzprothese, wobei Gold verbaut wurde. Dieser Goldanteil muss aus eigener Tasche bezahlt werden.
    Du solltest Deinen Zahnarzt in Regress nehmen und Dir die Prothese passend machen lassen. Darauf hast Du Anspruch!