Hallo MaxMustermann,
ich sehe keinen Grund, weswegen das Jobcenter Dir dieses Vorhaben zunichte machen sollte. Wie das allerdings nach 1 Jahr aussieht, darauf möchte ich nicht wetten. Die Wahrscheinlichkeit, dass man euch beiden dann eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt und euch in eine gemeinsame BG steckt, ist ebenso groß, wie diese Wohnung dann ZU GROSS für 2 Personen wäre.
Du solltest dieses Vorhaben auf alle Fälle mit dem Jobcenter absprechen, bevor Du Nägel mit Köpfen machst.
Gruß Gawain