Beiträge von Gawain

    Jahnom


    Es steht Dir frei, in welchem Bundesland oder welcher Stadt Du Deinen Antrag stellst.


    Zitat

    dass es sein könnte dass mich das Amt wieder nach Aachen schickt, weil die kein bock haben auf einen neuen Arbeitslosen.


    Das ist nicht zu befürchten! Im Rahmen der Freizügigkeit kannst Du Deinen Wohnort selbst wählen! (Artikel 2 + Artikel 11 GG)
    Kein "Bock" ist kein Grund, Deinen Antrag abzulehnen!

    Euer Bedarf wären:


    a) € 328 Regelleistung für Dich
    b) € 328 Regelleistung für Deinen Partner und Kindesvater
    c) € 400 Kosten der Unterkunft
    d) € 215 Sozialgeld für das Kind


    Zusammen also € 1.271,oo! Da ihr, wie Du schreibst, € 1400 zur Verfügung habt, ist dieser Bedarf gedeckt! Ich sehe daher keinen Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen. Alternativ könntest Du mal einen Wohngeldrechner bemühen!


    Gawain

    devichick
    Wenn mit besagtem, "nachgeholten Abschluss" kein Berufsabschluss gemeint ist, sind in der Tat erst einmal Deine Eltern in der Pflicht, Dich zu unterhalten. Diese wiederum kann niemand zwingen, Dich wieder aufzunehmen! Auf der anderen Seite werden Unterhalt + eventuelles Kindergeld kaum reichen für Miete und Lebensunterhalt, also...


    1) Seh Dich nach einer für Braunschweig angemessenen Wohnung um. Zur Prüfung der Angemessenheit kannst Du den Link "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur nutzen. Nur umsehen, aber noch keinen Mietvertrag unterschreiben.


    2) Als Nächstes gehst Du zum für Dich zuständigen Jobcenter in Braunschweig, beantragst dort ALG II, die Übernahme der Kosten für Deine künftige Wohnung und eine Wohnungserstausstattung.


    Gawain

    Na dann ist es gut, wenn man das dahingehend geändert hat, wäre ja auch unlogisch, dem nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen dies zu versagen. Danke für den Hinweis Turtle!

    Ich denke mal Du hast einen Barscheck erwartet, welchen man zur Postbank trägt und das Geld sogleich mitnehmen kann. In Deinem Fall aber hat man Dir einen Verrechnungsscheck "angedreht", welchen Du ausschließlich über ein Konto einlösen kannst, wobei die Gutschrift meist 7 - 10 Tage dauern kann.

    Sabina


    Stelle einfach mal einen formlosen Antrag und berufe Dich dabei auf § 21 Abs. 5 SGB II:


    Zitat

    (5) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.


    Es geht hier zwar um "erwerbsfähige" Hilfebedürftige, aber ich denke mal, dass Deiner Tochter diesbzgl. sicherlich ebenfalls geholfen wird.


    Gawain

    Zitat

    Kurze Frage an alle, die das Probleme mit der Verzögerung im IE8 haben (bzw. hoffentlich hatten): Ist das nun behoben oder gibt es immernoch Probleme?


    Ist behoben, die Geschwindigkeit ist jetzt okay!

    Chrome ist ja zum Marktführer aufgestiegen (32,43%) aber den Internetexplorer benutzen immerhin noch 32,12 % gefolgt von Firefox (25,55%), Safari (7,09%) und dem zu vernachlässigenden Opera (1,77%). Fragt sich wie fit oder wie gewillt die einzelnen User sind, wegen Sozialleistungen.info auf einen anderen Browser umzusteigen. (?)
    Da die Zahlen der User völlig in den Keller gegangen sind, kann doch hier etwas nicht stimmen!!!

    Irgendwie hat man den Eindruck, dass hier seitdem die neue Software läuft, kaum mehr was los ist. Könnte das damit zusammenhängen, dass die Anmeldung in den dafür gedachten "kleinen" Eingabefeldern nicht funktioniert und die Mehrzahl der User dann das Handtuch wirft ohne die Anmeldung im dann sich öffnenden "großen" Eingabefenster zu wiederholen? :confused:

    Horst


    Ist doch überhaupt kein Problem Horst. Die Eltern verweisen den 29-jährigen Oktay25 der Wohnung. Wird doch Zeit, dass er endlich auf eigenen Füßen zu stehen lernt. Nicht wahr Oktay? ;).

    Hallo Oktay25,


    Du solltest das Folgende tun:


    1) Erst mal hier checken, was in Deiner Region für eine Einzelperson eine von Größe und Kosten her angemessene Wohnung wäre:
    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    2) Eine angemessene Wohnung suchen, aber vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages erst einmal zum Jobcenter und die Kostenübernahme für die Wohnung beantragen.


    3) Gleichzeitig kannst Du beim Jobcenter auch eine Wohnungserstausstattung beantragen, da Du ja auch Möbel und Hausrat brauchst.


    Gawain

    Philipp
    Auch der redaktionelle Bereich! Das Problem stellt sich wiefolgt dar:


    Die Seite baut auf, wird angezeigt, aber es dauert noch geraume Zeit, bis man mit der Seite interagieren, scrollen bzw. den nächsten Link nutzen kann.


    Das Problem scheint nur in Zusammenhang mit dem MS-Internet-Explorer aufzutreten. Habe es soeben mit dem Firefox probiert, da ist die Geschwindigkeit okay.


    Und nochwas: Während beim Internet-Explorer die Schrift teilweise nur halb oder übereinander geschoben dargestellt wird, ist die Anzeige beim Firefox in Ordnung. Hoffe das hilft euch weiter ;)

    @Edgar


    Ja, das mit der Schrift ist bei mir auch so, und der Seitenaufbau ist bei mir echt extrem lange, da ist mit schnell mal umschalten nichts drin. Die Übersicht ist auch irgendwie den Bach runter gegangen, finde ich. Naja, warten wir mal ab, wird sicher noch dran geschraubt.

    Deine Familie hat folgenden Bedarf schunami:


    a) € 337 Regelleistung für Dich
    b) € 337 Regelleistung für Deine Frau
    c) € 219 Sozialgeld für das Kind
    d) die Kosten einer angemessenen Wohnung (Eure Miete und Nebenkosten)


    Wenn Du das zusammenzählst und davon das Kindergeld (€ 184) abziehst, dann weist Du, was Dir zusteht. Solltest Du ALG I bekommen und dieses nicht ausreichen, so kannst Du mit ALG II aufstocken.


    Gawain