Insofern Dein Eigenheim schon abbezahlt ist, Dir also keine Kosten für die Unterkunft entstehen, wird das wohl in Ordnung gehen, dass Du keinen Anspruch mehr hast. Mit Deiner Witwenrente liegst Du ja über der Regelleistung von Hartz IV.
Beiträge von Gawain
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Das Problem ist, dass der eine oder andere Hartz IV-Empfänger die an ihn ausgezahlte Miete an den Vermieter nicht weiterleitet. Wahrscheinlich hat dieser Vermieter diesbzgl. schon seine Erfahrungen gemacht.
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Dein Hartz IV-Antrag bezieht sich doch auf die Gegebenheiten am Tage der Antragstellung, also auf jene Wohnung, in welcher Du bislang gelebt hast und noch lebst. Wenn das Amt einen Mietvertrag braucht, dann wohl jenen für Deine derzeitige Wohnung.
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Die Zuzahlung besagter € 80 ist jedoch erst 6 Monate nach Aufforderung zur Senkung der KdU fällig, bis dahin werden die bisherigen Kosten weiter bezahlt.
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Ob sich Deine Leistungen aus ALG II + Einkommen oder aus ALG I + ALG II + Einkommen zusammensetzen, wird Dein Geldbeutel nicht unterscheiden können.
ZitatAber ich bin doch so oder so dann über die ARGE versichert oder ?
So ist es! -
Die Regelleistung und das, was Du für die Wohnung bekommen hast, bleiben gleich. Dein € 400 Job reduziert Deine Leistungen um € 240, da Du nur noch € 160 Freibetrag bekommst.
Also...
€ 697 - 240 = € 457 vom Jobcenter. -
Vom Jobcenter solltest Du dann künftig € 457,oo bekommen + die € 400,oo von Deinem Arbeitsgeber, also zusammen € 857,oo.
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Du bist über das Jobcenter krankenversichert. Die Rentenversicherung wird nicht mehr weitergezahlt.
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Zitat
Besteht vielleicht die möglickeit wo anders zu schreiben wo wir direkt antworten ?
Leider nicht, aber wir bekommen das auch so hin.Deine Rechnung:
a) € 364,oo Regelleistung
b) Den Betrag, den Du bislang auch für die Wohnung bekommen hast.Von der Summe dieser Einnahmen ziehst Du € 240 anrechenbares Einkommen ab, dies ergibt den Betrag, den Du noch vom Jobcenter bekommst.
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Deswegen habe ich ja gefragt.
Bist Du verheiratet?
Hast Du Kinder? Wenn ja, wie alt?
Hast Du sonst noch Einkommen, z.B. Unterhalt? -
Zitat
weil sie sich keine andere stelle leisten können
Na dann ist es okay, weil Du ansonsten eine Sanktion riskieren würdest.ZitatIch verstehe auch die angaben auf dem bewilligungsantrag nicht.
Ja, die und Deine persönlichen Daten müsste man kennen, um Deine Frage eindeutig beantworten zu können. -
Zitat
Es befindet sich max. 2 Tage auf meinem Konto.
Was geschieht dann mit dem Geld? Überweist Du es weiter? -
Hallo memimaus
Zitatwas passiert wenn ich nur noch auf 400 euro basis arbeite
Warum solltest Du Deinen Job gegen einen 400-Euro-Job tauschen wollen? Ich hoffe nicht aus eigenem Entschluß, denn dies würde Ärger mit dem Jobcenter bedeuten.
Mit Deiner Wohnung hat dies nichts zu tun wieviel Du verdienst, denn diese scheint wohl angemessen zu sein, sonst hätte man Dir sicherlich längst einen Umzug in eine billigere Wohnung nahegelegt.Gruß Gawain
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Eine Ausnahme wäre eine einmalige Notsituation, aber nicht monatlich wiederkehrende Zuwendungen. Schau Dir mal den § 11 SGB II an.
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Wenn Dir das Amt dahinterkommt, bekommst Du großen Ärger. Das Du von Deiner Regelleistung € 215 Mietanteil trägst, glaubt Dir dort kein Mensch.
Jegliche Art geldlicher Unterstützung verringert Deine Hilfebedürftigkeit und ist von den Leistungen abzuziehen. -
Na ist doch logisch, Du verschleierst ein Einkommen, welches Dir normalerweise abgezogen würde.
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Man nennt dies Sozialbetrug!
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Ich fragte nur, weil ich mal einen Fall hatte, da gab es HLU auf Darlehensbasis. Aber gut, das ist lange her und kann sich zwischenzeitlich geändert haben. Danke für den Hinweis.
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Zitat
Das Sozialamt ist nicht zuständig, die sind nur für Altersrentner und Erwerbsunfähige da.
Okay! Und wohin wendet sich dann der Hartzer, wenn er zu 100% sanktioniert wurde? -
Wenn Du Anspruch auf ALG I hast, kannst Du nicht ALG II beantragen. Natürlich kann man Dich/euch nicht verhungern lassen und solltest beim Sozialamt vorsprechen, aber alles, was man Dir gibt, wird auf Darlehensbasis erfolgen, da es sonst ja keine Sperre wäre .