Dann ziehst Du einfach um und meldest Dich danach umgehend beim Jobcenter an Deinem neuen Wohnort.
Beiträge von Gawain
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aber, die kosten für warmwasser werden ja nicht einzelnd aufgeführt
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Wären die Warmwasserkosten nicht aufschlüsselbar, könnte man sie Dir ja auch nicht in Rechnung stellen. Deine NK-Abrechnung müsste Aufschluss darüber geben, welche Formel bei Dir zur Anwendung kommt, falls es keinen Warmwasserzähler geben sollte. -
Angemessene Nachzahlungen werden auch weiterhin übernommen. Eine eventuelle Nachzahlung das Warmwasser betreffend bleibt jedoch unberücksichtigt.
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Wenn Dir in jenen Zeiten, in denen Du Sozialleistungen bezogen hast, zugleich ZInseinkünfte zugeflossen sind, so ist dies Einkommen. Der Freibetrag hierfür beträgt € 50/Jahr und Person der BG.
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Genauso solltest Du es machen! Ich drück Dir die Daumen!
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Da Du in Dänemark lebst, wird Dir keine deutsche Behörde irgendetwas erstatten.
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Kann sein, dass in Deiner Region beim Sozialamt am Mittwoch ZU ist, dann solltest DU es morgen erledigen. Wenn die Entscheidung bzgl. der Wohnung erst am Wochenende fällt, dann schaffst Du das locker
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Hallo doro!
Auch wenn man euch vorerst nicht als Bedarfsgemeinschaft rechnet, wirst Du von Anfang an für ein Drittel der Wohnkosten aufkommen müssen, denn genau um dieses Drittel würden die Leistungen Deiner Freundin gekürzt.
Einen Wohngeldanspruch sehe ich bei Deinem Einkommen nicht!Gruß Gawain
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2 andere Zimmer In dieser Wohnung sind schon an meine Mutter vermietet
Wird es in dieser Wohnung nicht etwas eng, oder zieht der Vater dann auf den Balkon? Dieses Haus muss etwas Magisches haben, wenn man dort lieber wie die Heringe lebt, statt sich etwas Eigenes zu suchen.
Spaß beiseite: Es ist naheliegend, dass ihr in diesem Haus alle zusammenwirtschaftet, zumindest wird man euch das unterstellen. Meinst Du nicht, es wäre besser, wenn Du Dir eine eigene Wohnung suchst, statt Dich auf solch ein kompliziertes und bedenkliches Gebilde einzulassen? Alt genug scheinst Du ja zu sein! -
Du musst doch wissen, von welcher Stelle Du Sozialleistungen bekommst, vom Sozialamt oder vom Jobcenter. Einer von beiden bezahlt Deine Miete, die Besitzerin des Hotels ist es jedenfalls nicht. Auch an einem Mittwoch kann man diesen Behörden bei rechtzeitigem Erwachen einen Besuch abstatten.
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Es gilt das Zuflußprinzip, d.h. maßgeblich ist jener Tag, an welchem das eine oder andere Geld auf Deinem Konto eintraf. Wenn Dein Gehalt dort bereits am 31.3.11 gutgeschrieben war, kann es definitiv nicht als Einkommen für April herangezogen werden.
Alles was ab dem 1.4.2011 auf Deinem Konto eingeht, ist anrechenbares Einkommen! -
Wahrscheinlich denkt Allo, dass andere User in der Pflicht wären seine zum Himmel schreienden Wissenslücken zu füllen
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Hallo MagdeburgNo1
Natürlich kannst Du ohne jemanden fragen zu müssen zu Deinem Freund ziehen. Bedenken solltest Du dabei 2 Dinge:1) Dein Freund bekommt dann nur noch die halbe Miete bezahlt, die zweite Hälfte musst Du tragen.
2) Nach 1 Jahr werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gerechnet, d.h. Dein Einkommen wird dann Einkommen der BG = Deinem Freund angerechnet.Gruß Gawain
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Ja Kitty, dieser Meinung bin ich auch, nur hat sich mittlerweile herausgestellt, dass nicht die Mutter die Kostenübernahme beantragen muss, sondern die Einrichtung und diese tendiert zum Jugendamt.
Ist ja auch irgendwie egal, der Mutter geht es ja nur um die Fahrtkosten, welche sie ohne Zuschuss nicht aufbringen könnte und um die Angemessenheit der Wohnung. -
Stimmt, da hast Du recht Turtle. Ich danke Dir!
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Handelt es sich dabei aber um eine Art Klinik wo das Mädchen im Rahmen einer fortführenden Therapie betreut
Exakt darum handelt es sich. Im Moment streiten sich noch Jugendamt und Krankenkasse hinsichtlich der Kostenübernahme. Fallen KG und UH weg, könnte die Mutter die wöchentlich stattfindenden Elterngespräche in der mehr als 200 Km entfernten Einrichtung nicht wahrnehmen.
Danke für eure Antworten. -
Hallo zusammen!
Folgender Fall:
Die 15-jährige Tochter einer Bekannten, alleinerziehenden Mutter (Hartz IV) befand sich die vergangenen 7 Monate wegen Magersucht in einer Klinik und soll nun anschließend für 3, 6 oder max. 12 Monate in ein betreutes Wohnen kommen.
Es stellen sich nunmehr zwei grundlegende Fragen:1) Kann es von Seiten des Jobcenter zu einer Aufforderung zur Minderung der Kosten der Unterkunft kommen?
2) Kann es geschehen, dass das Einkommen des Kindes (Kindergeld u. Unterhalt) zur Kostendeckung für das betreute Wohnen herangezogen werden?Weis jemand eine Antwort auf diese etwas speziellen Fragen?
Gruß Gawain
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Stimmt was Kitty sagt: Leistungen für April wären zurück zu erstatten, insofern Du auch noch im Monat April eine Lohnzahlung erhalten hast.
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Diese bekommt die Arge, welche ja auch Deine Heizkosten bezahlt hat.
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Da Du, wie Du schreibst, genug verdienst, nicht mehr hilfebedürftig bist, gibt es auch keinen Grund mehr, irgendwelche Dokumente vorzulegen.
Irgendwie scheint Deine Meldung, dass Du nicht mehr hilfebedürftig bist, nicht das Ziel erreicht zu haben. Teile es halt einfach nochmals eindringlich mit!