ZitatIch denke das käme auf die Gründe an weshalb sie den Antrag erst verspätet stellen kann.
Vermutlich hat sie die Antragsformulare nicht erhalten
ZitatIch denke das käme auf die Gründe an weshalb sie den Antrag erst verspätet stellen kann.
Vermutlich hat sie die Antragsformulare nicht erhalten
Hallo jessi,
ich nehme an, dass Du den "Weiterbewilligungsantrag" meinst. Üblicherweise bekommt man diesen von Seiten des Jobcenters zugeschickt, wobei selbiges rechtzeitig auf die Notwendigkeit der Abgabe hingewiesen hat. In der Folge wird es wohl so sein, dass Deine Freundin erst ab dem Zeitpunkt der Antragsabgabe wieder Leistungen bekommt.
Eine Sperre im herkömmlichen Sinne ist dies jedoch nicht!
Gruß Gawain
Hallo gigi!
ZitatAuf welches Arbeitslosengeld habe ich Anspruch?
Da Du nicht gearbeitet sondern studiert hast, kommt nur ALG2 in Frage. Dies beinhaltet die Kosten für den Lebensunterhalt (€ 364) plus die Kosten für eine angemessene Unterkunft, u.U. auch die Kosten für eine Wohnungserstausstattung.
Du musst Dich arbeitsuchend melden und ALG2 beantragen. Da Du aber noch im Ausland bist, wird das Ganze erst ab 1. Juli möglich sein und auch erst ab dann zum Tragen kommen.
Gruß Gawain
Welche Antworten erwartest Du auf Deine sinnlose Fragerei mit der Du hier jeden auf den Keks gehst?
Da Du bereits Hartz IV bekommst, musst Du dies in Stuttgart nicht nochmals neu beantragen. Du sollst Dich dort lediglich melden. Die "sehr große" Entfernung wirst Du dennoch vorab mindestens einmal zurücklegen müssen, um dort eine Wohnung zu finden und vom dortigen Jobcenter genehmigen zu lassen. Eine persönliche Vorsprache beim Jobcenter in Stuttgart ist daher unumgänglich
Gruß Gawain
Hallo BlackMatrix!
Zitatkann das tatsächlich probleme geben wenn meine mutter das volle Eigentum an den Vater überträgt?
Auch wenn die Mutter die zurückliegenden Monate/Jahre den gemeinsamen Kredit nicht mehr bedient hat, wird sie ein gewisses Eigentum an der Haushälfte erworben haben, welches sie nicht so ohne weiteres "verschenken" kann, solange sie ALG II bezieht. Nachdem das Haus noch "laaange" nicht abbezahlt ist, gibt es von ihrer Seite auch nichts zu verschenken.
Meiner Meinung nach kann die Mutter nach Absprache mit der Bank allenfalls abgefunden werden um aus dem Grundbuch gelöscht zu werden, d.h. der künftige Alleineigentümer hätte der Mutter deren Anteil abzukaufen.
Insofern der Erlös, welchen die Mutter dabei erzielt, die Vermögensfreigrenze überschreitet, wäre der überschreitende Betrag mit den ALG II-Leistungen zu verrechnen.
Gruß Gawain
Wenn die Immobilie klein genug ist, um für den Eigentümer noch als angemessen zu gelten, wüsste ich nichts, was dem nach dem SGB II im Wege stehen würde.
Was man vor dem Leistungsbezug schon hatte, zählt zum Vermögen, überschreitet dieses die Freibeträge, ist es zu verwerten.
Solange Deine Mutter noch Leistungen bezieht ist sie auch in der Pflicht Auskunft zu geben bzw. Veränderungen anzuzeigen.
Zitatmit einem Azubi gehalt wirds schwer eine Wohnung usw zu finanzieren.
Ganz wie man es betrachtet; ein Hartz IV-Empfänger hat nochmal nen Hunni weniger als Du! Die billigere Variante wäre natürlich bei Muttern wohnen zu bleiben;- auch für Deine Mutter
Eigenartig! Da würde ich den SB schon mal fragen, ob er die Richtwerte wohl im Kaffeesatz sieht.
Irgendwann wurden diese mit der örtlichen Kommune ja vereinbart!
Richtig! Sobald das Verfahren vor dem Insolvenzgericht eröffnet wurde, darfst Du an Gläubiger keine Zahlungen mehr leisten, nur noch an den Treuhänder.
Solange es noch nicht eröffnet wurde, rennt Dir der GV halt weiterhin die Bude ein!
Schau doch mal nach, wie hoch in deiner Region so der Satz ist, kannst dafür den Link "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur nutzen.
In meiner Region wären es € 88 Heizkosten bei 4 Personen, da dieser Richtwert aber aus dem Jahr 2006 stammt wurde die Messlatte mittlerweile auf € 100 angehoben.
Hallo djkroko,
wenn ich das richtig lese, dann verdienst Du € 750 im Monat. Hiervon müsstest Du die Hälfte der momentanen Miete tragen und vom Rest leben. Wenn dem so ist, dann seid ihr eine HG. Wenn Deine Mutter eine neue Wohnung bezieht und Du Dir eine eigene suchen musst, hat jeder sein eigenes Leben. Also ob so oder so musst Du Deine Mutter nicht unterstützen, nur Deinen Mietanteil bezahlen solange ihr zusammenwohnt.
Gruß Gawain
Nachwievor werden gem. § 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, aber eben nur insoweit sie angemessen sind. Es gibt für Heizkosten regional gewisse Richtsätze, werden diese überschritten liegt es im Ermessen des SB was angemessen ist und was nicht.
ZitatNach den Oben genannten Paragraphen sind aber die Vollen Heizkosten zu Übernehmen.
Nein, so ist das nicht! Bislang wurde Leistungsberechtigten ein bestimmter %-Satz für die Warmwasseraufbereitung von der Regelleistung abgezogen. Dieser entfällt künftig! Andere, welche ihr Warmwasser über einen Boiler, also auf eigene Kosten erzeugen, können diesbzgl. künftig einen Mehrbedarf beantragen.
Das Jobcenter ist gewiß nicht dafür da, die Arbeit Deiner Freundin zu bewerten, dies obliegt, wie Kitty schon schrieb, dem Arbeitgeber. Wenn sich dieser nicht dazu hinreißen läßt, seine Mitarbeiter besser zu bezahlen, liegt die Schuld daran gewiß nicht beim Jobcenter, welches leider solche Pseudo-Jobs durch Aufstockung am Leben erhält.
Das ist leider korrekt. Auch eine Prämie ist Einkommen und wird demnach angerechnet. Einen Verstoß gegen die EGV kann ich nicht erkennen.
Hallo DaFlow164,
vorrangig solltest Du Dich erst einmal arbeitsuchend melden, denn der Job bei Deiner Mutter ist allenfalls ein Nebeneinkommen. Sollte sich für Dich ein Anspruch auf ALG II ergeben, würden Dir auch die Kosten für eine angemessene Wohnung bezahlt.
Was in Deiner Region als angemessen gilt, kannst mittels des Link "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur checken. Die Tageszeitung ist immer noch das effektivste Medium regional eine Wohnung zu finden!
Gruß Gawain
Die Freundin Deines Sohnes sollte sich beim Amtsgericht (Rechtspfleger) eine Beratungsschein für einen Anwalt besorgen (kostet € 10) und damit einen Anwalt aufsuchen. Was da vorgefallen bzw. schief gelaufen ist, darüber gibt Dein Beitrag leider keinen Aufschluss.
Es spielt keine Rolle, ob jemand in Ausbildung oder in Arbeit ist, maßgeblich sind die Pfändungsgrenzen und aufgrund des geringen Einkommens der Freundin wäre bei dieser nichts zu holen.
ZitatJa habe ich
Na also, auf gehts!
Dir wurden die Leistungen und der Wohnungswechsel doch bereits genehmigt, spielt doch in diesem Falle keine Rolle, welches Jobcenter das tat, es gilt! Zieh um und melde Dich dann mit Deinen ganzen Unterlagen beim Jobcenter am neuen Wohnort!