Beiträge von Gawain

    Freydis


    Auch wenn ich unter "Unterstützung" etwas anderes verstehe, so verstehe ich dennoch Deine aufgrund Deines Schicksals gegebene, sensible Reaktion. So "bierernst" habe ich den Beitrag der Thread-Erstellerin auch garnicht genommen.
    Dennoch ist für mich auch diese Seite verständlich, wenngleich man durch das angestrebte Anschwärzen auf den Falschen losgeht. Der Grund des Unwillens ist nicht der H4-Empfänger, sondern der häufig kaum spürbare Unterschied zwischen Arbeitslohn und ALG II. Wie so oft greift man sich dann halt den vermeintlichen Unhold, da der Ursächliche leider nicht greifbar ist.


    Gruß Gawain

    turtle
    Es soll Leute geben, welche ihre Meinung bis vor das BVG tragen, um derartigen Schwachsinn zu bekämpfen und diese stehen bei mir in größerer Achtung als Paragrafenreiterei, welche am Ende den Verlust jeglichen logischen Denkens nach sich zu ziehen scheint.


    Zitat

    Da hilft dir deine Meinung recht wenig, du wirst trotzdem jeden Prozess verlieren.


    Nur wer sich selbst und das BSG für gottgleich und unfehlbar hält, kann so argumentieren. Aber eben weil sich nicht alle Deinen Meinungen anschließen, ziehen diese es vor, gegen Deine ablehnenden Bescheide zu klagen, anstatt in Ehrfurcht vor Dir im Boden zu versinken.


    Da Du Probleme hast, auch andere Meinungen neben der Deinigen stehen zu lassen, empfehle ich Dir das Buch "Die drei Stufen der Rechthaberei" von Achim H. Pollert.


    Gruß Gawain

    turtle

    Zitat

    Darunter versteht man zwei oder mehr Haushalte in ein und derselben Wohnung, wobei jedoch KEINER der Kontrahenten "im Haushalt" des anderen lebt! Mit anderen Worten: Jeder wirtschaftet eigenständig!


    Ja, diese Wortwahl ist etwas unglücklich, sollte heißen wo keiner den anderen unterstützt.


    Ansonsten aber bin ich nicht gewillt, dieser Logik, dass die Mutter ihrem volljährigen Kind einerseits das KG aushändigen müsste, es ihr andererseits aber als eigenes Einkommen angerechnet wird, zu folgen. Ich hoffe nicht, dass Du die Meinung vertrittst, die Mutter hätte das KG wie bei einem minderjährigen Kind weiterhin zur freien Verfügung, denn dies wäre im Widerspruch zur Barunterhaltsregelung.


    Ich kann damit, dass Du anderer Meinung bist als ich, recht gut leben. Meine Argumentation richtet sich auch nicht gegen Dich als Person Turtle, es widerstrebt mir ganz einfach, grenzenlosen Schwachsinn einfach abzunicken.


    Gruß Gawain

    turtle  
    Turtle Du hast Dich da total festgefressen. Ich sprach in diesem ganzen Thread stets von einer "Haushaltsgemeinschaft". Darunter versteht man zwei oder mehr Haushalte in ein und derselben Wohnung, wobei jedoch KEINER der Kontrahenten "im Haushalt" des anderen lebt! Mit anderen Worten: Jeder wirtschaftet eigenständig!


    Wenn das BSG von einem "minderjährigen" Kind spricht, dann meint es mit Sicherheit kein "volljähriges" Kind. In der BRD erreicht man die Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 2 BGB). Mit U25 hat dies überhaupt nichts zu tun, da die hier besprochene Person nicht hilfebedürftig ist.


    Ich glaub Dir das alles, was Du hier zitierst, wenn es sich um ein minderjähriges, hilfebedürftiges Kind (U18) handelt, welches im Haushalt der Mutter (BG) lebt.


    Du musst Dich meiner Auffassung nicht anschließen, ebenso wenig wie ich mich der Deinigen anschließe, ganz wie in Deiner beruflichen Realität ;)


    Gruß Gawain

    Kitty


    So denke ich auch Kitty. Das, was Turtle zitiert bezieht sich zum Einen auf eine BG und zum anderen auf das "minderjährige" Kind.
    Es sagt einem ja schon der gesunde Menschenverstand, dass das Kindergeld der Mutter nicht anzurechnen ist, wenn auf der anderen Seite für das erwachsene Kind garkein Sozialgeld fließt. Das hierfür die Wohnsituation ausschlaggebend sein soll ist absolut lächerlich!

    Um Himmels Willen, streiten wollen wir nicht. Vielleicht reden wir ja nur aneinander vorbei.


    Meine Empfehlung für LuckAffe ist die HG und nicht die BG!
    Die ihm zustehenden Gelder (Ausbildungsvergütung + Kindergeld + Wohngeld) reichen aus, um nicht mehr hilfebedürftig zu sein. Wer nicht hilfebedürftig ist, unterliegt auch keinem SGB, auch nicht dem § 11 Abs.1 SGB II.

    Zitat

    Verfügt das minderjährige Kind über hinreichendes Einkommen...


    Ja, diese Verfahrensweise ist mir bekannt (wir hatten diesbzgl. schon mal ne Diskussion), aber Du übersiehst, dass LuckAffe erwachsen ist und entgegen einem "minderjährigen" Kind über sein Einkommen selbst verfügen darf.

    Hallo kalli,


    zu Deinem Grundfreibetrag von € 100 kommen noch 20% auf den verbleibenden Rest. Somit verbleiben Dir von Deinem Nebenjob € 120; die € 80 rechnet das Jobcenter Eurer BG als Einkommen an.


    Zitat

    Gibts da noch eine besondere Regelung bei Schülern, oder Minderjährigen bei der Berechnung?


    Nein, gibt es leider nicht!


    Gruß Gawain

    turtle
    Die Einkommensteuer brauchen wir hier nicht zu bemühen, da es zu keinem Steueraufkommen kommt. Ich glaube wir sind uns darin einig, dass das KG dem Kind zusteht und nicht der Mutter und im Falle einer HG damit nicht anders zu verfahren ist, wie bei jedem anderen Azubi der nicht mehr zuhause wohnt; das KG ist an das Kind weiterzugeben und kann somit kein anrechenbares Einkommen der Mutter sein.

    Da das Jobcenter für Dich anteilig die Kosten der Unterkunft bezahlt, stehen ihm auch anteilig etwaige Mietsenkungen zu. Ich nehme mal an, dass die Miete nach Abschluss der Renovierungsarbeiten nicht nur auf den alten Stand wieder angehoben, sondern zudem erhöht wird. Ist dies der Fall, so könnte es sein, dass die Wohnung dann nicht mehr angemessen ist.
    Du kannst den Link "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur nutzen, um mal nachzusehen, welche KdU in Deiner Region als angemessen gelten.

    Du liegst völlig richtig mit Deiner Annahme, da das Jobcenter die Kosten der Unterkunft nur anteilig bezahlt, ist auch diese Nebenkostenerstattung nur anteilig zurückzuzahlen.
    Da Du von einer Aufstockung schreibst, solltest Du mal prüfen, ob das Jobcenter nicht sogar weniger als die Hälfte der KdU bezahlt. Dieses geht aus Deinem Leistungsbescheid hervor!

    Zitat

    Es sei denn, es wird Wohngeld beantragt und dieses ist höher als 49 Euro.


    Dem würde ich auf alle Fälle den Vorzug geben und es ist davon auszugehen, dass das Wohngeld mehr als € 49 betragen wird. Dann wäre der Junge wenigstens weg von Hartz, und dies sollte das vorrangige Ziel eines jeden Betroffenen sein :rolleyes:

    Vergiß mal das, was Marmota da hingezaubert hat. Was Kitty schreibt ist richtig, Du lebst dann mit Deiner Mutter auf Antrag in einer Haushaltsgemeinschaft!
    Dein Einkommen besteht aus Ausbildungsvergütung, Kindergeld und ggf. Unterhalt Deines Vaters. Von diesem Geld musst Du Deiner Mutter Deinen Mietanteil bezahlen und Dich vom Rest selbst versorgen.

    Hallo einfach,


    mit Sicherheit wirst Du Dich selbst nur um Stellen bewerben, welche die von Dir genannte Arbeitszeit von 5 Stunden nicht überschreiten. Die Aussage des aktuellen Attest korrigieren zu lassen wäre somit erst dann gegeben, wenn Dich das Jobcenter in eine Arbeitstelle von mehr als 5 Stunden vermitteln würde. Ob dies überhaupt zum Tragen kommt, würde ich an Deiner Stelle erst einmal abwarten.


    Gruß Gawain

    Hallo PeterMinzart!


    Zitat

    1. Bedeutet "aufstocken", dass ich einen ganz normalen ALG 2 Antrag stellen muss


    Genau das müsstest Du tun, um aufstocken zu können.


    Zitat

    Werde ich dann auch wieder in die Vermittlungstretmühle kommen


    Richtig! Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber das sollte Dich nicht schrecken, wenn Du Dich schon nach nur 1 Monat wieder selbst finanzieren kannst.


    Zitat

    Würde das Amt dann auch wieder meine Miete und Krankenversicherung übernehmen?


    Ja! In wie weit Du in dieser "Künstlersozialkasse" verbleiben kannst, vermag ich jedoch nicht zu sagen, dass müsstest Du dann mit Deinem SB abklären.


    Gruß Gawain

    Hallo Stallo,


    wenn Du am Tag X diese Wohnung selbst bewohnst und diese von der Größe her noch als "angemessen" zu bewerten ist, musst Du diese dann nicht verkaufen. Statt der Miete würden Dir dann unter den gegebenen Vorraussetzungen die Schuldzinsen bezahlt, da die Finanzierung nach 7 Jahren wohl noch laufen würde.


    Gruß Gawain