Beiträge von Gawain

    Hallo tanne,


    guck doch bitte mal mittels untenstehenden Links "Kosten der Unterkunft" wieviel eine entsprechende Wohnung in Deiner Gegend tatsächlich kosten darf. Wenn Deine Sachbearbeiterin schon bei den qm mogelt, tut sie dasselbe vielleicht auch beim Mietpreis.
    Also meiner Meinung nach stehen 5 Personen bis zu 105 qm zu!


    Gruß Gawain

    Hallo mmey,


    wenn ihr drei bereits zusammenwohnt, dann bildet ihr quasi ab sofort eine Bedarfsgemeinschaft, in welcher Dein gesamtes Einkommen und nicht nur der beabsichtigte Unterhalt in Anrechnung kommen.


    Gruß Gawain

    Das befürchte ich auch Kitty, wobei der Mutter dann noch € 180 zum Leben blieben und womit sie mit den Kosten für 3 erwartete Besuchsfahrten/Monat unmöglich in Vorleistung gehen kann.

    Ich muss mich entschuldigen denn ich habe völlig überlesen, dass den Kredit die Eltern zur Verfügung stellen wollen und dies sogar zinslos. Im Falle von Hartz IV bezahlt das Jobcenter aber nur die Zinsen und keine Tilgung.

    Hallo Denia,


    lacki ist sicherlich davon ausgegangen, dass Du mit Deiner Freundin schon zusammenwohnst. Da dem nicht so ist, habt ihr natürlich jenes Jahr, von dem Du gesprochen hast.
    Dennoch bleibt das mit dem Kredit problematisch, da Dir im Falle von Hartz IV das Jobcenter nur die hälftige Miete zugesteht und diese richtet sich nach der Angemessenheit, muss also von der Höhe her nicht zwangsläufig die Hälfte Deiner Kreditrate betragen.


    Gruß Gawain

    Ich muss nochmal auf diesen Fall zu sprechen kommen, da ich einerseits anfangs nicht über die Gesamtsituation der Mutter informiert wurde und sich andererseits zwischenzeitlich Neues ergeben hat:


    Was ich zum Zeitpunkt der Threaderstellung nicht wusste, ist die Tatsache, dass Mutter und Tochter seit dem Auszug des erwachsenen Sohnes vor 1 Jahr in einer unangemessenen Wohnung leben. Die Mutter bezahlt seither € 120 aus eigener Tasche auf die Miete drauf.
    Die Tochter kommt nun Anfang August in ein von Klinik und Jugendamt angeregtes "betreutes Wohnen" mit eingebundener ärztlicher Betreuung. Kostenträger ist das Jugendamt, wobei KG und UH an dieses abzuführen sind. Es ergeben sich aus dieser Konstellation folgende Fragen:


    1) Bleibt der Mutter für die Dauer der Maßnahme der Alleinerziehendenzuschlag?
    2) Können die Fahrtkosten für Besuche der Tochter bzw. Elterngespräch im Voraus beantragt werden?

    Auch wenn Du von "Erstattung" redest, gehe ich mal davon aus, dass Du nicht in Vorleistung gegangen bist, sondern es sich um eine Übernahme der Umzugskosten durch das JC handelt. Dies ist kein Einkommen!


    Wenn ihr schon verunsichert seid, dass man euch das Geld vom Konto wegpfänden könnte, warum laßt ihr es dann nicht gleich vom JC an den eigentlichen Empfänger überweisen? Dadurch berührt es euer Konto erst garnicht und eure Sorge hat sich in Luft aufgelöst ;)

    Das mag in der Theorie so schon richtig sein, was Du schreibst Turtle... aber ein Hartzer und Pfändung? Das wäre mir neu! Bei ALG I, welches ja einem Versicherungsverhältnis entstammt, kann ich mir das hingegen schon vorstellen.

    Zitat

    Muss meine Mutter denn dem Jobcenter schriftlich Bestätigen (Verzichtserklärung), dass sie nie Miete von mir verlangen darf, solange ich arbeitslos bin?


    Deine Mutter kann zwar, wenn sie denn möchte, freiwillig auf Miete verzichten, aber eine Verzichtserklärung von Seiten des JC kann ihr nicht abverlangt werden.

    Hallo discotizer,


    ob und wieviel an Miete fällig wird, entscheidet der Vermieter und nicht das Jobcenter. Es wäre in Deinem Falle ein entsprechender Mietvertrag vorzulegen. Vorab solltest Du Dich aber schlau machen, ob die von Dir genannten € 300 an Miete vom Jobcenter auch bezahlt werden und auch die Größe der Wohnung (max. 50m² für 1 Person) in Ordnung gehen. Hierfür kannst Du den Link "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur nutzen.


    Gruß Gawain

    Hallo hotte,


    Dein Beitrag erscheint mir nicht ganz schlüssig. Wie setzt sich der von Dir genannte Gesamtbedarf denn zusammen? Bei einem Einkommen von € 1484 wäre dieser Bedarf doch gedeckt?!


    Gruß Gawain

    Hallo pesa,


    natürlich muss das Jobcenter wissen, unter welcher Anschrift Du künftig wohnen wirst. Da der Umzug nicht erforderlich ist, wirst Du die Umzugskosten und auch die monatlichen Mehrkosten der neuen Wohnung selbst tragen müssen. Also ist das Einzige, was zu tun ist... das Jobcenter über Deinen Umzug informieren!


    Gruß Gawain

    Zitat

    Bekommt sie keine E- Mail Benachrichtigung, es sind neue Antworten eingegangen??


    Vermutlich nicht, denn sie hat nicht einmal mehr Kittys Beitrag gelesen. Etwas mehr Zeit muss man schon investieren, wenn man hier Fragen beantwortet haben möchte.


    Zitat

    das wird man dann wohl jetzt nie erfahren??


    So isses leider Elch :(