Beiträge von Gawain

    Hey saichiru,


    war nicht böse gemeint mein vorletzter Beitrag. Ich habe keinen Grund an Deinen Worten zu zweifeln, aber das JC könnte das weniger dramatisch einstufen, die Bearbeitung verschleppen und Dich auf den Kosten einer bereits angemieteten Wohnung sitzen lassen. Laß von Dir hören, was von Seiten des Jugendamtes gesagt wurde.


    kuddeldaddeldu
    Niemand will in Deinen Beiträgen "herumkramen", aber wir sprechen hier über die Übernahme der Kosten der unterkunft und Wohnungserstausstattung, allesamt Leistungen nach dem SGB II, und diese bekommt man nunmal nicht ohne Antrag, wobei allem voraus der Antrag auf ALG II zu stellen wäre. Mißverständnisse ausgeräumt? ;)
    Gemeinsam werden wir eine Lösung anstreben, ohnbe das sich der TE in ein Abenteuer stürzt! :)

    Also obdachlos ist für mich jemand, der unter den Brücken schlafen muss und soweit ist es in diesem Fall ja noch nicht.


    Zitat

    Seit wann ist der Anspruch auf eine Erstausstattung bei Obdachlosen davon abhängig, ob eine Antrag auf eine Wohnung gestellt wurde?


    Nicht abhängig vom Antrag aber von der Leistungsgewährung... so war's gemeint ;)

    kuddeldaddeldu


    Zitat

    Und Gawain rät dazu, einen sinnlosen Antrag auf eine Wohnung abzuwarten?


    So sinnlos finde ich das nicht, zumal der TE ja sicherlich gerne einen Antrag auf eine Wohnungserstausstattung stellen möchte. Dem TE zu raten, einfach eine Wohnung anzumieten und damit das JC vor vollendete Tatsachen zu stellen, finde ich sehr abenteuerlich, zumal sich die Situation des TE als weitaus weniger dramatisch erweisen könnte, als von ihm dargestellt.

    Ich habe kein Problem damit einzuräumen, dass ich tatsächlich nicht gewusst habe, dass das Einkommen aus einem 1-Euro-Job anrechnungsfrei bleibt. Ich bezweifle jedoch stark, dass ein SB einen Hartzer veranlasst, seinen anrechenbaren Minijob gegen einen nicht anrechenbaren 1-Euro-Job zu tauschen und ihm beide Jobs auf's Auge zu drücken... naja, das kann man ja wohl mit ein wenig nachdenken vermeiden, denn Überstunden sollten bei diesem horrenden Stundenlohn nicht auch noch anfallen.

    Turtle,


    seepferdchen hat einen Minijob und dieser hat nunmal Vorrang vor einem 1-Euro-Job, ob Dir das nun gefällt oder nicht. Niemand kann sie dazu zwingen, ihren Minijob, welcher ihre Hilfebedürftigkeit verringert (und sei dies noch so geringfügig) für einen 1-Euro-Job zu opfern.
    Vielleicht solltest Du Dir Deinen klugen Spruch aus einem anderen Thread selbst zu Herzen nehmen und einfach mal Dein Maul halten. :rolleyes:

    Da erlaube ich mir zu widersprechen, denn meines Wissens hat ein Minijob in diesem Falle Vorrang, da 1. Arbeitsmarkt. An seesternchens Stelle würde ich mich dagegen wehren, mir diesen 1-Euro-Job aufdrücken zu lassen.

    In seesternchens Fall wäre es ja nun so, dass sie durch ihren jetzigen Nebenjob ihre Hilfebedürftigkeit um sage und schreibe € 16 verringert, durch den 1-Euro-Job wäre dies ja nun wiederum nicht gegeben. Wäre das nicht ein gutes Argument, sich gegen einen solchen, meist widersinnigen 1-Euro-Job zu wehren?

    Zitat

    1 Euro Job ist nicht auf das ALG 2 anzurechnen


    Damit es nicht gar so nach Ausbeutung stinkt :D

    Wenn Du den Antrag bereits schriftlich gestellt hast, so hast Du auch Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid, welcher ja die Ablehnung begründen muss.


    Auch wenn das Jugendamt für einen fast 22-jährigen nicht mehr "zuständig" ist, so kenne ich doch viele Fälle, welchen sich das JA dennoch annahm, zumal wenn sie von spezieller Härt wie in Deinem Fall begleitet werden. Scheue Dich also nicht, dort mal vorstellig zu werden.


    Ansonsten gilt es den Bescheid des JC abzuwarten, der dann ja kommen muss, insofern Deine persönliche Vorsprache mit dem daraus resultierenden "Abschmettern" nicht als Rücknahme des Antrages gewertet wird. Ggf. mal nachfragen, wie weit Dein Antrag schon bearbeitet wurde.

    Zitat

    Verringern wird sich dadurch die Hilfebedürftigkeit ja auch nicht oder?


    Doch, wenn auch nur in sehr kleinem Maße, denn von den € 120 gehören € 16 dem JC.

    Hallo seesternchen,


    Dein 1. Problem ist wohl nur dann lösbar, wenn Du in Bremerhaven eine Arbeit finden würdest, welche einen Umzug rechtfertigt.
    Zu Deinem 2. Problem: Wenn der 1-Euro-Job Deine Hilfebedürftigkeit mehr verringert, als der schon vorhandene Nebenjob, so ist das Verlangen des Jobcenters legitim.


    Gruß Gawain

    Hallo saichiru,


    die SB's bei den Jobcentern sind meist vom Intellekt her nicht in der Lage eine Situation wie die Deinige richtig einzuschätzen. Es empfiehlt sich daher, sich einerseits Unterstützung vom Jugendamt zu holen und andererseits Deine ganze Situation einschließlich Antrag auf eine eigene Wohnung schriftlich zu verfassen, so wie Du es hier auch getan hast. Eine Kopie des Dir vorliegenden Attestes solltest Du diesem Antrag mit beifügen!


    Überhaupt solltest Du Dir angewöhnen, im Umgang mit dem Jobcenter, Deine Anliegen in Schriftform vorzutragen, denn nur so wird man Dir auch etwas schriftliches zukommen lassen, wogegen man unter Umständen vorgehen kann.


    Gruß Gawain

    Die Kaution für die Wohnung wird üblicherweise auf Antrag als Darlehen gewährt, welches Du dann in kleinen monatlichen Raten zurückzahlst.
    Das Du schon mal einen eigenen Hausstand (Möbel) hattest, ist soweit schon richtig, allerdings bekommt davon bei einer Scheidung üblicherweise die Ehefrau auch etwas ab. Somit könntest Du durchaus Leistungen zur Anschaffung der fehlenden Möbel stellen.


    Wenn Du allerdings garnichts mehr hast, wirst Du glaubhaft erklären müssen, was mit den verbliebenen Möbeln geschehen ist.

    Hallo Anettchen,


    da das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wie ich annehme, bei Dir liegt, hat der Kindsvater keinen Anspruch auf eine größere Wohnung. Dies wäre nur der Fall, wenn das Kind gänzlich zum Vater zieht, wobei dann wiederum Deine Wohnung zu groß sein dürfte.


    Gruß Gawain

    Hallo Binchen!


    Zitat

    Die ersten sechs Lohnabrechnungen wurden durch die Arge dermaßen abgerechnet, daß als erzieltes Einkommen DER VON MEINEM ARBEITGEBER ÜBERWIESENE BETRAG angerechnet wurde.


    Ich hoffe man hat Dir zumindest die entsprechenden Freibeträge zugute kommen lassen.


    Zitat

    Neuerdings wird der ARBEITGEBER- UND ARBEITNEHMERANTEIL für meine betriebliche Altersvorsorge zum Einkommen HINZUGERECHNET


    Ich weis nicht, inwieweit Du den Freibetrag für Deine Altersvorsorge schon ausgeschöpft hast, er beträgt € 750 pro Lebensjahr.


    Zitat

    Ausserdem soll ich ca 400,00 zurückzahlen für zuviel gezahlte Leistungen.


    Wenn das Jobcenter stets alle Unterlagen zur Berechnung Deines Leistungsanspruches rechtzeitig auf dem Tisch hatte, so, dass es zu eigentlich zu keiner Überzahlung hätte kommen dürfen, würde ich mich dagegen wehren.


    Gruß Gawain

    Wie Kitty schon schrieb, müsstest Du vorab einen Pfändungsbeschluss erhalten haben. Überhaupt ginge einer Pfändung ein Schriftverkehr voraus, aus dem der Grund der Forderung ersichtlich ist.


    Kitty

    Zitat

    Gawain Sie ist 19 und damit volljährig.Normalerweise können die Eltern da von dem Konto gar nichts abheben.


    Hätte ja sein können, dass eine Vollmacht besteht.