Hey saichiru,
war nicht böse gemeint mein vorletzter Beitrag. Ich habe keinen Grund an Deinen Worten zu zweifeln, aber das JC könnte das weniger dramatisch einstufen, die Bearbeitung verschleppen und Dich auf den Kosten einer bereits angemieteten Wohnung sitzen lassen. Laß von Dir hören, was von Seiten des Jugendamtes gesagt wurde.
kuddeldaddeldu
Niemand will in Deinen Beiträgen "herumkramen", aber wir sprechen hier über die Übernahme der Kosten der unterkunft und Wohnungserstausstattung, allesamt Leistungen nach dem SGB II, und diese bekommt man nunmal nicht ohne Antrag, wobei allem voraus der Antrag auf ALG II zu stellen wäre. Mißverständnisse ausgeräumt?
Gemeinsam werden wir eine Lösung anstreben, ohnbe das sich der TE in ein Abenteuer stürzt!