Beiträge von Gawain

    Nein, das ist kein Quatsch! Die Nebenkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und diese müssen als Gesamtes angemessen sein. Du kannst ja mal für Deine Freundin checken, wie hoch die KdU in ihrer Region sein dürfen. Nutze dazu bitte den Link "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur.


    Gawain

    Hallo PulpFiction,


    "einfordern" ist wohl der falsche Ausdruck... "beantragen" klingt besser ;).
    Du könntest also besagte Möbel gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1 beantragen und bekommst im Falle der Gewährung entsprechendes Geld oder einen Gutschein. Man könnte Dir diese Leistung allerdings auch versagen, da Du ja schon mal eine Küche hattest und es sich somit um keine "Erstausstattung" handelt. Tritt dieser Fall ein, so steht Dir die Möglichkeit offen gemäß selbigen §§ Abs. 1 ein Darlehen zur Anschaffung Deiner Küche zu beantragen.
    Eines von Beiden wird Dir mit Sicherheit gewährt!


    Gruß Gawain

    Hallo bambusfaust,


    Du hast Deiner Pflicht Genüge getan und brauchst keine Sanktionen befürchten. Nebenbei möchte ich darauf hinweisen, dass jeder Mieter ein Recht auf die jährliche NK-Abrechnung hat. Auf dieses Recht darf sich natürlich auch das Jobcenter berufen, welches ja für Dich die Kosten der Unterkunft bezahlt.


    Da die Weigerung der Vermieterin förmlich nach einer Überzahlung der NK riecht, wird das JC wohl die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, um an die fehlende Abrechnung zu kommen. Für Dich gibt es diesbzgl. nichts mehr zu tun!


    Gruß Gawain

    Hallo michele,


    bei diesem Verdienst Deines Freundes wird es wohl von Seiten des Amtes nichts mehr geben! Wie Marmota schon richtig schrieb, bildet ihr sofort mit dem Zusammenzug eine BG, da Kinder im Haushalt versorgt werden.


    Gruß Gawain

    Im Normalfall gibt es eine Regelleistung in Höhe von € 364, wovon der Leistungsempfänger aber seinen Haushaltsstrom wie auch die von Dir angeführten Wasch- und Putzmittel bezahlen muss. Anscheinend wird Dir hierfür eine Pauschale abgezogen.
    Exakt klären kannst Du das allerdings nur durch ein Gespräch mit der Diakonie!

    Zitat

    ob der Jobcenter diese hohe Summe übernehmen kann z.b. ein Darlehen?


    Nein! Man wird euch an den Stromlieferanten verweisen und mit dem solltet ihr eine Ratenzahlung vereinbaren.

    Zitat

    Und da ist auch Spritgeld und alles mit abgegolten??


    Du hast einen Grundfreibetrag von € 100 und auf die verbleibenden € 300 nochmals 20% = € 60. Letzterer ist u.A. dafür gedacht, die Spritkosten zu tragen.
    Von Deiner "Frührente" wird Dir niemand etwas wegnehmen :)

    Also die Katzen spielen bei der Entscheidung des Amtes mit Sicherheit keine Rolle ;).
    Wenn DU jene zeitweise pflegebedürftige Person bist und durch den Zuzug Deines Freundes diese Pflege gewährleistet wird, könnte ich mir vorstellen, dass man den Umzug in eine größere Wohnung zustimmt. Allerdings könnte man euch damit auch sogleich als eine Einstehensgemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) betrachten, wobei das Einkommen Deines Freundes unmittelbar in Anrechnung käme.
    Du solltest diese Thematik auf alle Fälle auf dem Amt vortragen, bevor Du eine Entscheidung triffst!

    Hallo shali,


    als Bedarfsgemeinschaft würde man euch erst nach 1 Jahr des Zusammenlebens führen. Bis dahin könnte jeder von euch über sein eigenes Geld verfügen, mit Ausnahme des Mietanteils Deines Freundes.
    Was Deine Person betrifft, so würde das Jobcenter (respekt. das Sozialamt) einem Umzug in eine größere Wohnung sicherlich nicht zustimmen, da hierfür kein zwingender Grund vorhanden ist.


    Gruß Gawain

    Euer Bedarf errechnet sich aus Regelleistung + Sozialgeldern + angemessene Miete. Hiervon werden Einkommen jeglicher Art (Kindergeld, Unterhaltszahlungen etc.) wieder abgezogen. Da die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird, wird sie ebenfalls vom Überweisungsbetrag abgezogen.
    Entsprechend wären dann das Kindergeld und die verbleibenden € 50 jenes Geld, von dem ihr leben müsst.

    Hallo Wolfgang 11!


    Das Jobcenter wird sich weder an den Kosten beteiligen, noch diese übernehmen. Bezieher von Hartz IV hätten in solchen Fällen allenfalls die Möglichkeit, ein Darlehen zu beantragen.
    Ob dies in Deinem Falle noch zum Tragen käme wage ich zu bezweifeln, da Du diesem Club ja nicht mehr lange angehören wirst ;).


    Gruß Gawain