Ich kann Dir nur raten, den von Kitty empfohlenen Weg der Verbraucherinsolvenz einzuschlagen. Die einzelnen Schritte sind denkbar einfach:
1) Hol Dir von Deinem nächsten Geld auf dem Amtsgericht beim Rechtspfleger einen Beratungsschein für einen Anwalt.
2) Mit diesem Beratungsschein und den entsprechenden Mahnungen/Schreiben Deiner Gläubiger gehts Du zu einem Anwalt und läßt Dich hinsichtlich eines "Verbraucherinsolvenzverfahrens" beraten.
Der Anwalt wird die einzelnen Gläubiger anschreiben, sie im 1. Schritt auffordern ihre Forderungen anzumelden und bietet ihnen im 2. Schritt eine außergerichtliche Einigung in Form einer Ratenzahlung an. Da Du zu wenig Geld hast, um Raten zu bezahlen, wird sich dieses Angebot auf € 0,00 belaufen, womit die Gläubiger natürlich nicht einverstanden sind.
Nunmehr greift das Insolvenzgericht ein und eröffnet das Insolvenzverfahren gegen Dein nicht vorhandenes Vermögen. Am Ende wird ein Treuhänder bestellt (das ist der Anwalt der Gläubiger), welchen Du mitteilen musst, wenn sich an Deinen persönlichen Verhältnissen (Arbeit gefunden, Umzug etc.) etwas geändert hat.
Zudem wird von Dir erwartet, dass Du nicht erneut Schulden aufbaust, welche Du nicht abbezahlst. Nach 6 JAhren wird Dir die Restschuld (in Deinem Falle 100%) erlassen.
Das ist also nichts, wovor Du Angst haben musst. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, hast Du Deine Ruhe vor Mahnungen oder dem Gerichtsvollzieher.
Gawain