Hallo Novalee88,
es könnte durchaus sein, dass der Ausbildungsvertrag durch den Tod des Chefs (Ausbilders) endet, wenn dieser zugleich der einzige Meister in dieser Bäckerei war. Dies müsste Dein Freund allerdings wissen und wäre gut beraten die Situation und sein weiteres Vorgehen hinsichtlich Kündigung mit dem Jobcenter zu besprechen um Sanktionen zu vermeiden.
Für jene Zeitspanne, inwelcher Dein Freund keine neue Ausbildungs- oder Arbeitsstelle hat, entstehen natürlich finanzielle Einbußen. Für Deinen Freund kommt dieselbe Regelleistung in Anrechnung wie für Dich (geht aus Deinem Leistungsbescheid hervor). Hinzu kommen Sozialgeld für die Kinder (wie bisher) und die Kosten der Unterkunft. Von der Gesamtsumme dieser Leistungen musst Du Kindergeld und eventuelle Unterhaltszahlungen abziehen, um auf jenen Betrag zu kommen, den ihr dann zur Verfügung habt.
Gawain