Beiträge von Gawain

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    Also wenn ich jetzt noch zusätzlich einen Job annehme, wo ich 200€ im Monat verdiene, wird der mir komplett angerechnet?


    Davon kannst Du ausgehen! Vergleiche bitte, dass ein Hartz IV-Empfänger mit € 364 + Kosten der Unterkunft auskommen muss!


    Gawain

    Als Einzelperson wirst Du wohl kaum € 578 + 377 zur Verfügung haben. Ich nehme daher an, dass Du Familie hast. In diesem Falle wäre Dein Freibetrag bereits mit Deinem jetzigen Einkommen verrechnet, sodaß sich bei einem zusätzlichen Verdienst von € 200 lediglich Eure Hilfebedürftigkeit verringern würde.


    Gawain

    Warum solltest Du die Immobilie verkaufen müssen, wo doch der Wert unterhalb des Freibetrages liegt? Wenn nicht der Freibetrag durch andere Vermögenswerte in der Summe überschritten wird, sehe ich da keine Probleme.


    Gawain

    Hallo angy,


    was die Größe angeht, so wäre eure Wohnung nunmehr um 9,5 qm zu groß. Ob sie eventuell auch zu teuer ist, kannst Du mittels des Links "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) überprüfen.
    Sollte euch das Jobcenter zur Kostensenkung auffordern, so hättet ihr 6 Monate Zeit, euch eine "angemessene" Wohnung zu suchen. Für diese 6 Monate würde die jetzige Miete in voller Höhe weiterberzahlt, danach nur anteilmäßig für 90qm... also auch kein Weltuntergang.


    Du solltest jetzt nicht in Hektik geraten und erst einmal zur Ruhe kommen, es ist keine Eile geboten!


    Gawain

    Dein Freund sollte in erster Linie mit dem Vermieter sprechen, wie er seine Mietrückstände ausgleichen kann. Sollte ihm dennoch gekündigt werden, zieht man erst dann aus, wenn man eine neue Bleibe gefunden hat. Man wird nicht von heute auf morgen auf die Straße gesetzt und wegen einer Wohnungskündigung verliert man auch nicht gleich den Job! Für mich liest sich das, als hätte Dein Freund keinen Bock mehr auf die Arbeit in München.


    Für den Fall der Fälle bekäme er ALG II, wenn ein Anspruch auf ALG I nicht gegeben sein sollte. Zu seinen Eltern muss er natürlich nicht zurück, da haben ja diese auch noch ein Wort mitzureden ;).


    Gawain

    Zitat

    Steht mir die Leistung trotzdem zu?


    Wohl kaum, da Du zum Einen in Deutschland wohnen und zum Anderen dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst. Mit Deinem Wegzug endete auch Dein Anspruch!


    Gawain

    Hallo OMO,


    gemäß § 31a SGB II würde bei wiederholter Pflichtverletzung das gesamte Arbeitslosengeld II entfallen, also auch Dein Mietanteil. Die Leistungen für Frau und Kinder blieben jedoch unberührt. In wie weit dies von Seiten des Jobcenters durchgesetzt wird oder werden kann, ist offen, da in diesem Fall die Familie zweifellos in Mietschulden getrieben wird. Über die Art, wie verfahren wird, vermag sicherlich Turtle mehr zu sagen. Ggf. meldet sie sich zu diesem Thema.


    Gawain

    Hallo klausen_berlin!


    Nein, Du musst Deine Tochter nicht mehr aufnehmen. Sie ist erwachsen und hatte bereits eine Wohnung. Könnte geschehen, dass Du diese Weigerung auch gegenüber dem Jobcenter vertreten musst, da diese Kinder U25 gerne an das Elternhaus verweisen.


    Gawain

    Hallo Novalee88,


    es könnte durchaus sein, dass der Ausbildungsvertrag durch den Tod des Chefs (Ausbilders) endet, wenn dieser zugleich der einzige Meister in dieser Bäckerei war. Dies müsste Dein Freund allerdings wissen und wäre gut beraten die Situation und sein weiteres Vorgehen hinsichtlich Kündigung mit dem Jobcenter zu besprechen um Sanktionen zu vermeiden.


    Für jene Zeitspanne, inwelcher Dein Freund keine neue Ausbildungs- oder Arbeitsstelle hat, entstehen natürlich finanzielle Einbußen. Für Deinen Freund kommt dieselbe Regelleistung in Anrechnung wie für Dich (geht aus Deinem Leistungsbescheid hervor). Hinzu kommen Sozialgeld für die Kinder (wie bisher) und die Kosten der Unterkunft. Von der Gesamtsumme dieser Leistungen musst Du Kindergeld und eventuelle Unterhaltszahlungen abziehen, um auf jenen Betrag zu kommen, den ihr dann zur Verfügung habt.


    Gawain

    turtle


    Vielleicht ist das so vorgesehen, wie Du es schreibst, in der Praxis scheint es jedoch nicht so gehandhabt zu werden. Ein Bekannter von mir (verheiratet, 3 Kinder) ist freiberuflich als Referent bei einem Bildungsträger tätig. Das daraus erzielte Einkommen wird ihm fortlaufend in jenem Monat angerechnet, in dem es ihm zugeflossen ist. Auch erscheint es mir unsinnig, die in 6 Monaten erzielten Einkommen erst nach Ablauf eben dieser zu verrechnen.


    Gawain

    Da Du krank bist, ist es auch sinnvoll Dich weiterhin krank schreiben zu lassen, auch wenn Dir das widerstrebt.
    Du hast nur EINE Gesundheit!

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    ärztliche Diagnose: Burnout und sofortige Beendigung der Arbeitsstelle.


    Du solltest Dir diese Diagnose attestieren lassen und damit bei der Agentur vorsprechen.


    Gawain

    Elch


    Wie Lacki schon anführte, mag es zur einen oder anderen wohlwollenden Entscheidung diesbzgl. gekommen sein und künftig auch kommen, aber Fakt ist auch, dass in der überwiegenden Mehrheit der Fälle von einer BG ausgegangen wird, wenn auch nur einer der in §7 benannten Umstände eingetreten ist. Würde all dies nur auf einer widerlegbaren Vermutung beruhen, bleibt die Frage: Wann ist eine BG mit Sicherheit gegeben?
    Mögen Jene, welche keine oder noch keine Verantwortung für Partnerin und/oder deren Kind(er) übernehmen wollen klagen (wenn es denn lohnt), irgendwann in naher Zukunft muss man sich der Verantwortung stellen.


    Gawain

    Rein vom Rechtsempfinden her möchte ich mich gerne Kittys Ansicht anschließen, aber leider spricht §7 Abs. 3a, Nr. 3 nur von Kindern, welche im Haushalt versorgt werden und gibt damit lacki recht.
    Es wäre zwar wünschenswert, dass Menschen in dieser Situation ebenfalls ein "Probejahr" eingeräumt bekämen, allerdings kenne ich nur die gegenteilige Entscheidung.


    Gawain