In solchen Fällen nimmt man sich einen Anwalt, den gibt es gegen Beratungsschein vom Rechtspfleger des Amtsgerichtes und kostet € 10. Dieser wird eurem Vermieter in die Gänge bringen und weis auch bescheid, wieviel die Miete gekürzt werden kann.
Beiträge von Gawain
-
-
Da gebe ich Dir voll und ganz recht Edgar. Scheinbar gibt es für einen 19-jährigen heutzutage keine erstrebenswerten Ziele mehr. Zu meiner Zeit standen in diesem Alter Führerschein und Autokauf im Vordergrund, um dorthin zu gelangen, wo Partys gefeiert wurden ;).
Heutzutage braucht man jedoch nicht mehr vor die Tür, soziale Netzwerke ersetzen persönliche Treffen.Ich verstehe auch den Ärger des TE, nur sollte dieser nicht soweit gehen, dass sich ein H4ler in Luft aufzulösen hat. Der Schuldige ist nicht der H4ler, welcher seine Möglichkeiten nichts zu arbeiten nutzt, sondern der Gesetzgeber.
Es macht sich halt immer deutlicher bemerkbar, dass dieses Land seit nahezu 30 Jahren von Dilettanten regiert wirdGawain
-
Zitat
Also seit etwa 5 Jahren bekomme ich alg 2. Seit 4 Jahren läuft die Versicherung
Scheibchenweise kommen von Deiner Seite neue Erkenntnisse.
Also Vermögen ist, was Du vor Antragstellung von ALG II bereits hattest. Der Abschluss der Versicherungen erfolgte aber erst 1 Jahr später. Grundsätzlich hättest Du einen Freibetrag von € 250 pro Lebensjahr (maximal € 16.250) für eine LV, welche aber erst im Rentenalter ausbezahlt werden darf (müsste in der Police stehen).
Das Vorhandensein dieser Versicherungen macht mir weniger Gedanken als jener, dass die Oma Deine Versicherungsbeiträge bezahlt, Dich quasi in Höhe dieser Beiträge unterstützt. Bei einem angeblichen Rückkaufswert der Versicherungen in Höhe von € 10.000 (ich kanns nicht glauben) würden diese Beiträge wahrscheinlich jenseits von € 250/Monat liegen.Turtle, was sagst Du dazu?
Gawain
-
Sundown, wir wissen doch hier alle längst, welch Geistes Kind Obdachlos ist, der ist halt im Kopf sehr allein, wenn es nicht gerade mal reinregnet. Ich lese den Unsinn, den er von sich gibt, schon lange nicht mehr :D.
-
Das ganze Ding stimmt doch hinten und vorne nicht Turtle. LV's die gerade mal 4 Jahren laufen ergeben doch meines Wisssens noch garkeinen Rückkaufswert, können allenfalls beliehen werden und sind somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht verwertbar.
Jetzt bräuchten wir einen Versicherungsfachmann, der hierzu konkret etwas sagen kann! .ZitatUnd da kommt es dann darauf an, ob das Gericht von der Vorsätzlichkeit überzeugt ist.
Dummes Lieschen und Vorsatz? Das geht nicht zusammen! -
Sorry, ich hatte überlesen, dass es ja in beiden Fällen weniger als € 100 sind, somit hat sich der zweite Teil meines Beitrages erledigt,
Ihr solltet bei eurer/eurem SB vorsprechen und auf diesen Grundfreibetrag aufmerksam machen. Insofern diese Rückforderung in Zusammenhang mit eurem Nebeneinkommen steht, dürfte sich die Rückforderung dann erledigt haben.
Gawain
-
Ich stimme Dir zu Sundown, war nur etwas geschockt, welch derbe Maßnahmen Du zu ergreifen gedenkst, muss aber einräumen, dass ich die Vorkommnisse, welche zu Deiner Entscheidung führten, nicht kenne.
um auf den ursprünglichen (überzogenen) Thread zurückzukommen...
a) Warum sollte jemand, der keine Arbeit hat, in aller Hergottsfrühe aufstehen?
b) Darf besagte 20-Jährige keine Partys feiern?Okay, wenn das Kind bei der Oma aufwächst, könnte man dies dem Jobcenter kundtun, allerdings müsste dies auch bewiesen werden.
Gawain
-
Du liegst richtig mit Deiner Meinung, jeder von euch beiden hat einen Grundfreibetrag von € 100/Monat. Maßgeblich für die Berücksichtigung ist der Zuflußzeitpunkt. Erfolgte der Zufluß besagten Geldes nach Auszahlung der Sozialleistungen, so kam es zu einer Überzahlung, welche nunmehr zurückgefordert wird.
Gawain
-
Bei manchen ist halt der Name Programm
Ich denke mal, dass es zumindest eine Verwarnung geben wird, denn soviel Vergesslichkeit wird das Jobcenter nicht einfach so verzeihen -
Den eigenen Neffen beim Jobcenter anzuschwärzen spricht aber nicht gerade für einen Familienzusammenhalt, da gibt es doch sicherlich andere Wege, den Neffen in Arbeit zu bringen. Oder kommst Du aus den neuen Ländern, wo es Gang und Gäbe war, den Nächsten in die Pfanne zu hauen
-
Sorry, aber ich sehe keinen wirklichen Grund für einen Umzug! Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück sind irgendwann abgeschlossen und müssen toleriert werden. Mängel an der Wohnung sind unter Friststellung dem Vermieter zu melden. Und wie lacki schon sagte, für den ollen SS-Mann wird sich das Amt wohl kaum interessieren. Solltet ihr von diesem, egal in welcher Form, angegriffen werden, könnt ihr ihn ja verklagen.
-
Wenn das Wohnen in Eurer jetzigen Wohnung nachweislich unzumutbar geworden ist, wird Euch der Umzug in eine andere "angemessene" Wohnung sicherlich genehmigt werden. Alles was über die Angemessenheit hinaus geht, müsst Ihr aus eigener Tasche drauflegen.
-
Zitat
ist das kein härtefall ?
Zumindest kein Grund auf Staatskosten in ein anderes Bundesland zu ziehen!
-
@Milski
Ich greife keinen von euch beiden an. Auch Du kannst nichts dafür, dass die Gesetze so sind, wie sie sind. Ich finde es einfach nur sozial ungerecht Sozialleistungen über den Bedarf hinaus zu bezahlen. So etwas schürt doch nur weiterhin die Wut vieler Bürger gegen die Hartz IV-Bezieher.
Ich wage zu behaupten, dass eine deutliche Mehrheit von Menschen mit Niedriglöhnen hiervon überhaupt keine Kenntnis haben und sich mit € 700 Netto einfach zufrieden geben.Vielleicht kannst Du mich besser verstehen, wenn ich Dir sage, dass in meiner Region ein einzelner ALG II-Empfänger mit € 650 auskommen muss, nur weil er keine Arbeit hat. Oder sind diese dann wohl alle zu faul zum Arbeiten?
-
Zitat
Wenn du es nicht glaubst, gib doch die Daten mal in einen ALG 2 Rechner ein.
Stimmt! Du hast recht Turtle! Ein solcher Fall ist mir noch nicht untergekommen, vielleicht weil ich niemanden kenne, der seinen Bedarf aus eigener Arbeit heraus decken kann und dennoch Vater Staat gegenüber die Hand aufhält und dieser dann auch noch bezahlt.
Alle mal herhören: Wer seinen Bedarf mit eigener Arbeit nur knapp decken kann... auf zum Jobcenter, die legen dort noch ein paar Scheine drauf, damit sich Arbeiten wieder lohnt :D.
-
Tut mir leid, da kann ich nicht folgen: Wer seinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann hat nach meiner Kenntnis keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Die Frage nach Freibeträgen stellt sich somit erst garnicht. Meinst Du nicht, dass Du das auf den ersten Blick ebenso übersehen hast wie auch ich?
Gawain
-
Jene Dame, welche Dein Ärgernis hervorgerufen hat, wird wohl eine von mehr als 5 Mio Arbeitslosen hierzulande sein (reine Vermutung). Weiterhin wissen wir nun von ihr, dass sie morgens um 6 ihre Rolläden noch nicht hochgezogen hat und am Wochenende häufig eine Party feiert.
Unbekannt ist, wer für die Getränke sorgt, aber vielleicht bringt ja jeder die seinigen selbst mit.Ich empfehle Klage vor dem BSG, damit endlich festgelegt wird, wann ein H4-Empfänger aufzustehen hat und ab welcher Uhrzeit er sich nicht mehr bemerkbar machen darf.
Die hier aktiven User können weder die Welt retten noch die Gesetze ändern. Sei froh, dass Du buckeln und Dir dadurch etwas leisten kannst, damit kann es morgen schon vorbei sein und Du sitzt mit einem Schlag im selben Boot wie Deine Nachbarin. In Deinem Beitrag fehlt nur noch der von Schwachsinn gekrönte Satz: "Wer arbeiten will, findet auch Arbeit!" Wie könnte das gehen, bei nur 920.000 offenen Stellen? -
Schöne Rechnung, nur wird sich (außer mir) sicherlich noch der eine oder andere Leser fragen, wozu Milski78 überhaupt noch ALG II bekommt, wenn sie den errechneten Bedarf von € 707 aus ihrer eigenen Arbeitsleistung heraus ( € 778) decken kann?
Oder stehe ich da auf der Leitung?Gawain
-
Alles, was Dir nach Antragstellung zufließt, ist Einkommen und wird unter Berücksichtung der einschlägigen Freibeträge angerechnet!
Wäre es bei besagter NK-Abrechnung jedoch zu einer Nachzahlungsforderung gekommen, hättest Du diese im Umkehrschluss beim Amt zwecks Ausgleich einreichen können.Gawain
-
Ich wollte Dich nicht angreifen, nur einen Vergleich herstellen. Wenn das Amt davon ausgeht, dass Du mit Deinem Einkommen + € 377 im Monat klarkommen kannst, dann wäre jegliches zusätzliches Einkommen dafür gedacht, die Zahlungen des Amtes zu verringern.
Ich muss allerdings einräumen, dass es mich überrascht, dass Jobcenter bzw. Sozialamt den Trennungsunterhalt vorschiessen.Gawain