Beiträge von Gawain

    Hört sich an, als wäre die "alte Heimat" etwas weiter weg von Deinem jetzigen Wohnort. Ich wage zu bezweifeln, dass Dir hierfür irgendwelche Kosten genehmigt werden, da kein zwingender Grund (wie z.B. Arbeitsaufnahme) vorliegt, quer durch die Republik zu reisen :rolleyes:
    Hinsichtlich Möblierung wirst Du Dich in erster Linie mit Deinem Noch-Ehemann auseinandersetzen müssen. Dir steht ja die Hälfte des Mobilars zu, worauf das Jobcenter dringen wird.


    Deinen Wegzug musst Du bei dem JETZT für Dich zuständigen Jobcenter melden/beantragen;- eventuelles Mobilar für die neue Wohnung beim Jobcenter an Deinem Zielort.


    Gawain

    Zitat

    Ist es denn rechtlich möglich, meine Tochter, nach vorheriger Ankündigung natürlich, vor die Tür zu setzen? Bis sie 25 bin ich doch eigentlich verpflichtet, sie zu unterhalten, oder?


    Klar ist das rechtlich möglich, sie ist seit ihrem 18. Geburtstag erwachsen. Natürlich bist Du ihr gegenüber barunterhaltspflichtig, da Du aber ALG II beziehst ist dies nicht möglich.


    Gawain

    Deine Tochter ist erwachsen, Du musst Dir das nicht länger antun. So wie sie die Zielstrebigkeit hinsichtlich einer Ausbildung vermissen läßt, hätte sie auch keinen Anspruch auf Unterhalt, insofern der Kindsvater welchen leistet.
    Vielleicht solltest Du ihr dies alles erst einmal in Aussicht stellen, bevor Du letztendlich ernst machst. Auch bessert sich in der Mehrheit solcher Fälle das Verhältnis zueinander wieder, wenn die nötige Distanz da ist.


    Gawain

    Ich meine man kann das Jobcenter von der Unzumutbarkeit mit einem Doppelbett, Kleiderschrank, 2 Schreibtischen und Esstisch in einem nur 20m² großen Raum zu leben, durchaus überzeugen. Da braucht man nicht viel Fantasie, sich das vorzustellen. Bleibt zu hoffen das nicht noch einer von euch beiden schnarcht ;)


    Gawain

    Zitat

    Wenn Unterhaltsvorschuss geflossen ist


    Ja, wenn... Ich lese nur, dass sie im August noch schwanger war. Die Rückforderung bezieht sich aber auf die Zeit vom 1. Juni - 31. August.
    Klär uns mal auf esposa90 ;)

    Da stimme ich Dir zu Lacki! Als Blödsinn wollte ich lediglich den Spruch verstanden haben, zum Lernen in die Bibliothek gehen zu müssen. Auf ein solches Niveau sollte sich ein SB nicht herab lassen.


    Um von diesen 37m² weg zu kommen, muss man sich halt einen zwingenden Grund einfallen lassen ;)

    Hallo swordy,


    der Anwalt hat Unrecht. Natürlich zählen auch Küche und Flur zur Wohnfläche, ganz so, wie die Gesamtwohnfläche im Mietvertrag aufgeführt ist. Allerdings ist die Aussage des/der SB auch nicht gerade von Intelligenz gekrönt, denn niemand muss um lernen zu können in eine Bibliothek gehen. Ebenso gut könnte man euch zum Baden auf's örtliche Hallenbad verweisen;- Schwachsinn.


    Natürlich muss eine Wohnung nicht nur von der Größe her (max. 60m² für 2 Personen), sondern auch von den Kosten her angemessen sein. Was in Berlin als angemessen gilt, kannst Du mit Hilfe des Links "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur mal checken. Was die Senatsverwaltung als angemessen erachtet hat nur insofern Bedeutung als sie nicht gegen die eigenen, dort nachzulesenden Richtlinien verstößt. Vielleicht solltet ihr euch mal zeigen lassen, wo denn dieser Blödsinn geschrieben steht, den euch der/die SB da auftafelt. :D


    Gawain

    Es wird Dir vorgeworfen Du hättest Deine Pflicht zur Mitwirkung grob fahrlässig verletzt. Auf diesem Vorwurf begründet sich die Rückforderung. Dieser Mitwirkungspflicht bist Du durch Deine Veränderungsmitteilung nachgekommen. Wenn dem Jobcenter zur Bearbeitung noch Unterlagen fehlen, hätte es, wie ich schon sagte, zu keiner Zahlung kommen dürfen. Zudem muss das Jobcenter diesen Vorwurf der grob fahrlässigen Mitwirkungspflichtverletzung auch beweisen.
    Also: Widerspruch gegen diesen Vorwurf!


    Gawain

    Dem Jobcenter obliegt es zu beweisen, dass Sie Dich zur Einreichung besagter Unterlagen aufgefordert haben. Es hätte bei fehlenden Unterlagen zu keiner Zahlung kommen dürfen. Da hat wohl jemand gepennt?
    Du solltest diesem Bescheid widersprechen und ebenso begründen, wie Du es hier getan hast.


    Gawain

    Das Verhalten Deines SB ist etwas merkwürdig. Wenn die Wohnung € 500 kostet und er sie genehmigt, dann müsste das Jobcenter die € 500 bezahlen. Ihr solltet euch die Genehmigung der Wohnung vor Unterzeichnung des Mietvertrages vom Jobcenter schriftlich bestätigen lassen.


    Gawain

    Folgendes solltest Du Deiner/Deinem SB zur Kenntnis bringen (Auszug aus § 23 SGB II):


    Zitat

    (3) Leistungen für
    1.Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
    2.Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
    3.mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
    sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können.


    Dies bedeutet, dass eine Erstausstattung nicht an die Angemessenheit der Wohnung gebunden ist!


    Gawain

    So wie Du es dargestellt hast, lese ich das auch... also max. € 489 inkl. Heizung. Wenn Du die Wohnfläche um diese 3m² überschreitest, ist die Wohnung nicht mehr angemessen, d.h. mehr als diese € 489 werden nicht bezahlt, eventuelle NK-Nachzahlungen nur anteilmäßig übernommen. Eine Kaution wird ebenfalls nicht gestellt werden. Die SB wird sich garantiert daran aufhängen!


    Was die Erstausstattung anbelangt, so gibt es natürlich eine Chance, diese auch ohne angemessene Wohnung zu durchzusetzen (§ 23 Abs. 3 SGB II).


    Gawain

    Îhr solltet euch eine "angemessene" Wohnung suchen, dann klappt das auch mit der Erstausstattung. Angemessen von der Größe her sind für 2 Personen max. 60m². Wie teuer sie sein darf, ist regional verschieden. Nutzt doch bitte mal den Link "Kosten der Unterkunft", unten in meiner Signatur.


    Gawain