Kommt darauf an, wann Du zuletzt Sozialleistungen erhalten hast!
Beiträge von Gawain
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Ist es rechtens, bzw. gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage?
Aber natürlich! Die wollen halt sehen, dass es wirklich nur € 100 sind!
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Richtig, aber natürlich nur, wenn Deine Eltern damit einverstanden sind, schließlich bist Du noch keine 18!
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also meinst du soll ich trotzdem einen stellen???
Unbedingt! Wie willst Du sonst zu einer Erstausstattung kommen? Dein ALG II-Bedarf dürfte so bei ca. € 640 liegen und ich kann mir nicht vorstellen, dass Deine Mutter für Dich diesen Betrag an Unterhalt bezahlen muss.
Gawain
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Der Bedarf für einen 2-Personen-Haushalt ist bei ca. 1000 - 1100 € angesiedelt (jenachdem wo ihr wohnt). Diesen Bedarf deckt das Einkommen Deines Mannes problemlos, entsprechend gibt es keinen Anspruch auf Sozialleistungen.
Gawain
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Sozialleistungen kommen für euch nicht in Frage, da...
a) Dein Mann entschieden zuviel verdient
b) Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würdest.Gawain
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Das ist von Landkreis zu Landkreis (Stadt) unterschiedlich. Wenn Du den Link "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) nutzt, kannst Du selbst mal nachsehen, wie teuer das bei euch sein darf.
Ob man euch jetzt oder solange der Nachwuchs noch ein Säugling ist, eine andere Wohnung genehmigt, ist fraglich, da dies vorerst kein zwingender Grund für einen Umzug ist. Dennoch viel Erfolg!
Gawain
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Genau!
Der TE wird auch seinem anderen Thread nach von der Hoffnung getragen, irgendwann seinen Traumjob zu finden und das Jobcenter soll bis dahin stillhalten, zahlen und am Besten sofort noch 8 Wochen Urlaub einräumen. Hoffentlich sind seine Bewerbungsschreiben etwas intelligenter verfasst, als dieses dumm-freche Ansinnen hier -
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Alg 2 bekomme ich ja nicht.dann auch keine erstausstattung???
Woher willst Du das wissen, hast ja noch keinen Antrag gestellt? Rein auf die mündliche Aussage des Jobcenter kannst Du Dich da nicht verlassen, hab ich Dir ja schon gesagt. Ohne ALG II gibt es auch keine Erstausstattung! -
Wenn man Dir ALG II zuerkennt, dann hast Du auch Anspruch auf eine Erstausstattung. Natürlich wird in diesem Zusammenhang auch geklärt werden, inwieweit Deine Eltern für Dich Unterhalt leisten müssen/können.
Gerne verweist man auch U25 zurück ans Elternhaus, aber Deine Mutter ist nicht in der Pflicht Dich wieder aufzunehmen und ich denke, Du willst dorthin auch nicht zurück. Du kannst Dich vor Antragstellung auch gerne um eine Wohnung umsehen (max. 50m² für eine Einzelperson)- Wie teuer diese in Deiner Region sein darf, kannst Du anhand des Links "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur checken.
WICHTIG: Keinen Mietvertrag unterschreiben, die Wohnung erst vom Jobcenter genehmigen lassen.Gawain
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Im Falle Deiner NK-Abrechnung ist nicht maßgeblich, wann diese Nebenkosten entstanden sind, sondern wann Du die Abrechnung erhalten hast. Hast Du selbige während des Bezuges von Sozialleistungen erhalten, muss sie vom Jobcenter im Rahmen der Angemessenheit übernommen werden.
Bezgl. der Steuererstattung gelten als Zuflusszeitpunkt Monat und Jahr, in welchem die Erstattung Deinem Konto gutgeschrieben wurde.Gawain
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Na so geht's ja nun auch wieder nicht, man kann Dich nicht einfach mittellos in der Kurve hängen lassen. Wenn Du natürlich nur anfragst, wird man Dich abwimmeln. Wichtig ist, dass Du einen schriftlichen Antrag stellst, um einen schriftlichen Bescheid zu erhalten. Die entsprechenden Formulare kannst Du Dir beim Jobcenter holen oder hier auf den Seiten der Agentur für Arbeit herunterladen.
Gawain
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Bist Du nun rausgeworfen worden oder bist Du freiwillig gegangen? Im ersteren Falle solltest Du Dich dringendst bei Deinem Jobcenter melden und dort einen Antrag auf ALG II (Hartz IV) stellen. Für den Fall, dass Du Sozialleistungen bekommst, wärst Du auch wieder krankenversichert.
Gawain
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An Deiner Stelle würde ich mal ein Standardschreiben aufsetzen, mit welchem Du Dich um die vom Amt angebotenen Stellen bewirbst und in welchem Du aber deutlich machst, dass Du nur 5 Std./Tag bei abwechselnd sitzender/stehender Tätigkeit mit einer Belastung von max. 3 kg arbeiten kannst. Das Ganze dann ab per E-Mail und Du hast der Sache genüge getan.
Gawain
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Mit einer 40%igen Behinderung wirst Du halt keine Chance auf Erwerbsminderungsrente haben. Wieviele Stunden Arbeit sind Dir denn zuzumuten? Hat das der medizinische Dienst schon mal festgestellt? Ich meine, falls Du nur noch 3 Stunden täglich arbeiten kannst, gibt es zu einem €400-Job ja auch keine Alternative.
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Ja leider, da ein sozialversicherungspflichtiger Job Vorrang hat.
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Ich kann Dich sehr gut verstehen... da ist man erwachsen, möchte arbeiten und muss dennoch den Eltern auf der Tasche liegen. Wie stehen denn Deine Eltern zu Dir?
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Vielleicht hatten jene schon eine eigene Wohnung, bevor sie arbeitslos wurden.
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Du hast unter 25 leider keinen Anspruch auf ALG II und wirst also bis zu Deinem 25. Lj bei den Eltern "ausharren" oder Dir Deine Wohnung (§ 22 Abs. 2a SGB II) und Deinen Lebensunterhalt durch Arbeit finanzieren müssen.
Gawain
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Um Sanktionen zu vermeiden empfehle ich Dir, die Vermittlungsvorschläge des Jobcenters nicht unbeachtet zu lassen. Einen "Urlaub" wird man Dir für dieses Jahr gewiss nicht mehr zusprechen und für das kommende Jahr wohl erst zur Jahresmitte. Würdest Du jetzt eine Arbeit annehmen, gäbe es ja ebenfalls eine mehrmonatige Urlaubssperre.
Gawain