Der Admin scheint im Skiurlaub zu sein, sonst hätte er diesem Unfug hier ganz sicher längst ein Ende bereitet!
Beiträge von Gawain
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Der Antrag bezog sich auf eine bestimmte Wohnung beim zuständigen Jobcenter. Zum Zeitpunkt der Bewilligung wohnte der Berechtigte weder in eben dieser Wohnung noch im Zuständigkeitsbereich des entscheidenden Jobcenters.
Im Übrigen hätte sich der Berechtigte längst ummelden und sich zudem den Umzug in die neue Wohnung genehmigen lassen müssen. Ob es unter solchen Voraussetzungen überhaupt etwas als Beihilfe gibt, steht in den Sternen!Gawain
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Ich war gestern zusammen mit dem Ratsuchenden beim zuständigen Rechtspfleger. Für alle, die es interessiert, hier nun das entsprechende Update:
Der übliche Selbstbehalt liegt bei € 950 und kann eigentlich nur in 2 Fällen abgesenkt werden, wenn...
a) der Schuldner eine geringere als im Selbstbehalt vorgesehene Miete (€ 360 warm) bezahlt.
b) die neue Partnerin selbst Einkommen hat.Der Selbstbehalt wurde im vorliegenden Falle gem. § 850d ZPO auf € 700 abgesenkt, weil der Familienvater die Rückzahlung der Schulden nicht von sich aus in Angriff nahm sondern es auf Vollstreckungs-maßnahmen ankommen ließ. Diese € 700 sind jedoch auch nur eine Hausnummer!
Da der Familienvater gegenüber seinen im Haushalt lebenden beiden Kindern ja ebenfalls unterhaltspflichtig ist, berechnet sich sein Selbstbehalt mit € 700 + 2/3 des diesen Betrag übersteigenden Lohnes, also insgesamt € 1433.
Zusätzlich sind die erhöhten Mietkosten wie auch die Fahrten zur Erreichung des Arbeitsplatzes zu berücksichtigen. Am Ende wird lediglich ein Betrag zwischen € 50 und € 100 übrigbleiben, welcher an das Landesamt für Finanzen abzuführen wäre.Gruß Gawain
PS: Richtig Birgit: Für die Ehefrau des Familienvaters ergibt sich aufgrund dessen Einkommens kein ALG II-Anspruch!
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Zitat
TE = Threaderöffner!
Die Dummheit wurde von der ARGE aus in die Menschheit getragen oder wurde von der ARGE dort aufgesaugt!
T = Thread = Englisch und oder Kunstwort!????????????????
Das E = Eröffner, dann nimmt man wieder Deutsch ????????????????????????????????????Eröffner? Ich kenne Dosenöffner und Bieröffner und Scheidenöffner????????????????
Müsste es bei Frauen dann nicht Threadsieöffner heissen???
Also TS heissen???
Fragen über Fragen??Ist das Dinglisch
Oder ARGischOder Gai Wanisch!
Oder Verblödend????
Elch der Sprachforscher
Ist abzulehnen wie "JobCenter" (die haben nur Unsinn aber keine Jobs)
ElchDu solltest dringend etwas gegen Deinen Alkoholismus unternehmen. Stockbesoffen ins Forum, da kann ja nichts Vernünftiges dabei herauskommen. In Luis Trenkers Rucksack ist mehr Ordnung als in Deinem Suffkopp
Schade um dieses Forum, wenn sich da Vollidioten wie Du einer bist präsentieren dürfen! -
Oh Elch,
Du bist eine Schande für Deine Altersgruppe. Mit Kalk im Kopf, Wasser in den Beinen und Steinen in den Nieren solltest Du vielleicht besser ein Baugeschäft eröffnen, als hier auf Beiträge mit obiger Ausführlichkeit
ZitatUnd wohl auch für ziemlich unsinnig!
zu antworten. -
Zitat
Gawain,reine Vermutung? oder Wissen?
Es ist mir noch niemals untergekommen, dass ein nicht oder nicht mehr zuständiges Jobcenter irgendwelche Leistungen erbracht hätte.
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Auch wenn Du die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter überweisen läßt, gibt es diesbzgl. keine Sicherheit für den Vermieter, da Du die Direktüberweisung jederzeit widerrufen kannst. Aber wenn es die Wobau glücklich macht, dann lass Dir die Direktüberweisung doch vom Jobcenter bestätigen.
Gawain
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Du bist in der Pflicht, unmittelbar zu melden, dass Dein Ehemann bei Dir wieder eingezogen ist, entsprechend entfällt dann natürlich die Bezahlung seiner bisherigen Wohnung. Die Alternative wäre, dass er die Kündigungsfrist einfach noch in seiner Wohnung verbleibt.
Gruß Gawain
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@Obdachlos
Die TE möchte einfach keinen Fehler machen, welcher zu einer Sanktion führen könnte, sonst hätte sie den Beitrag wohl kaum geschrieben
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Deinen Ausführungen zur Folge handelt es sich hierbei um eine Maßnahme über deren Teilnahme Du selbst entscheiden kannst. Sollte sich also ergeben, das sich diese Maßnahme mit Deiner Reha überschneidet, würde ich an Deiner Stelle der Reha den Vorzug geben und die Maßnahme generell verweigern.
Gawain
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Der Ratsuchende war heute bei jenem Rechtspfleger, welcher den Pfändungs- und Überweisungs-beschluß erlassen hat und erhielt die Auskunft, dass besagte € 700 Selbstbehalt korrekt wären. Nach meinem Kenntnisstand wären dies € 950 bei einem Erwerbstätigen. Ebenso müssten ja eine erhöhte Miete (der Ratsuchende bezahlt € 700 warm) sowie die Fahrtkosten in die Arbeit (€ 170) irgendwo Berücksichtigung finden.
ZitatDie jetztige Ehefrau muß Alg 2 beantragen, da der Ehemann den Bedarf nicht decken kann.
Bist Du sicher, dass das Jobcenter diesbzgl. etwas bezahlen würde?
Gruß Gawain
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Da sich die Bewilligung auf die 1. Wohnung bezog, diese aber nicht mehr bewohnt wird und die neue Wohnung nicht im Zuständigkeitsbereich des vorherigen Jobcenters liegt, müssen die Leistungen beim nunmehr zuständigen Jobcenter neu beantragt werden.
Man wird sich dort natürlich fragen, welche Möbel der Hilfesuchende von 07.2011 bis dato besaß oder das Mobilar ausschließlich aus Bier- und Obstkisten bestand ???Gawain
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Guten Morgen sundown,
vielen Dank für Deine detaillierte Auskunft. Ich werde das dann mal so weitergeben und bin mir sicher, dass Deine Beiträge zur allgemeinen Entspannung in der Familie beitragen werden.
Unabhängig von diesem Fall möchte ich an dieser Stelle einmal anführen, dass Sachbearbeiter, gleich welcher Behörde sie unterstehen, auch eine Sorgfaltspflicht haben. Zu deutsch: Sie wissen oder müssen wissen, was sie tun und wenn sie wie im vorliegenden Fall bewusst einen falschen Bescheid erlassen, und dadurch Anwaltskosten entstehen, so kann man den Betroffenen nur raten, dies nicht auf sich beruhen zu lassen; die Kosten einzuklagen und gegen den SB vorzugehen.
Gawain
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Ich frage mich ernsthaft, wielange wir uns hier Dein vorpubertäres Gesülze noch antun müssen??? Deine Beiträge zu lesen ist für jeden Ratsuchenden eine Zumutung. Warum springst Du nicht einfach aus dem Kellerfenster?
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Zitat
Davonab wieso wurde der Titel (liegt wohl vor, da sonst keine Pfändung möglich) nicht schon vorher Abgeändert, das gar keine Schulden entstanden wären?
Das entzieht sich leider meiner Kenntnis
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Hallo Sundown,
danke für Deine Antwort. Hier noch ein paar Daten:Die beiden gemeinsamen Kinder sind 3 und 4 Jahre alt. Das einzige Einkommen der Familie (außer KG) ist das des Familienvaters.
Die Tochter aus der Erstehe der Ehefrau ist 10 Jahre alt! -
Folgender Fall:
Familienvater... er wie auch sie in 2. Ehe miteinander verheiratet.
Im Haushalt leben 2 gemeinsame Kinder und 1 Kind aus der 1. Ehe der Ehefrau.Der Familienvater hat Schulden beim Jugendamt (UVG) wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlungen für seinen Sohn aus 1. Ehe, welcher bei der Kindesmutter lebt. Die Schulden liefen auf während der Vater Hartz IV bezog.
Der Familienvater hat nun wieder Arbeit und verdient monatlich zwischen € 1800 und € 1900 netto. Nun hat das Jugendamt an den Arbeitgeber eine Lohnpfändung geschickt, wonach alles, was der Mann über € 700 verdient an selbiges abgeführt werden soll.
Da ja eine 5-köpfige Familie unmöglich von € 700 leben kann, dürfte der maßgebliche SB beim Jugendamt wohl dem behördlichen Schwachsinn verfallen sein. Ebenso bekümmerlich ist die Meinung über den Unterhalt der Tochter aus der 1. Ehe der jetzigen Ehefrau. Das KInd erhält weder UVG noch Unterhalt und fände angeblich bei der ganzen Angelegenheit keinerlei Berücksichtigung, da sie ja nicht die leibliche Tochter des Ratsuchenden ist.
Wer kann sagen, welcher Betrag dem Familienvater überhaupt gepfändet werden kann?
Gawain
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Ein Jobcenter, welches auch den Regelsatz an den Vermieter überweist... man kann es nicht fassen. Du solltest gleich morgen früh dort vorsprechen, sagen, dass Du mittellos bist und Dich nicht abwimmeln lassen, bis man Dir Geld gibt. Nicht vergessen darauf hinzuweisen, dass 2 Kinder im Haushalt leben!
Gawain
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Wenn Du das Geld der Mutter bar gegeben hast, dann kann nur sie Dir eine Bestätigung darüber schreiben. Insofern ihr untereinander nicht verfeindet seid, sollte das doch kein Problem sein.
Gawain
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Hallo jennifer,
Du kannst Hartz IV beantragen. Bedingung: Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es gibt keine Sperrfrist. Zuständig für den Antrag ist das Jobcenter an jenem Ort, an den Du ziehen möchtest, bzw. die Kreisstadt.
Gawain