Beiträge von Gawain

    Der Antrag bezog sich auf eine bestimmte Wohnung beim zuständigen Jobcenter. Zum Zeitpunkt der Bewilligung wohnte der Berechtigte weder in eben dieser Wohnung noch im Zuständigkeitsbereich des entscheidenden Jobcenters.
    Im Übrigen hätte sich der Berechtigte längst ummelden und sich zudem den Umzug in die neue Wohnung genehmigen lassen müssen. Ob es unter solchen Voraussetzungen überhaupt etwas als Beihilfe gibt, steht in den Sternen!


    Gawain

    Ich war gestern zusammen mit dem Ratsuchenden beim zuständigen Rechtspfleger. Für alle, die es interessiert, hier nun das entsprechende Update:


    Der übliche Selbstbehalt liegt bei € 950 und kann eigentlich nur in 2 Fällen abgesenkt werden, wenn...


    a) der Schuldner eine geringere als im Selbstbehalt vorgesehene Miete (€ 360 warm) bezahlt.
    b) die neue Partnerin selbst Einkommen hat.


    Der Selbstbehalt wurde im vorliegenden Falle gem. § 850d ZPO auf € 700 abgesenkt, weil der Familienvater die Rückzahlung der Schulden nicht von sich aus in Angriff nahm sondern es auf Vollstreckungs-maßnahmen ankommen ließ. Diese € 700 sind jedoch auch nur eine Hausnummer!
    Da der Familienvater gegenüber seinen im Haushalt lebenden beiden Kindern ja ebenfalls unterhaltspflichtig ist, berechnet sich sein Selbstbehalt mit € 700 + 2/3 des diesen Betrag übersteigenden Lohnes, also insgesamt € 1433.
    Zusätzlich sind die erhöhten Mietkosten wie auch die Fahrten zur Erreichung des Arbeitsplatzes zu berücksichtigen. Am Ende wird lediglich ein Betrag zwischen € 50 und € 100 übrigbleiben, welcher an das Landesamt für Finanzen abzuführen wäre.


    Gruß Gawain


    PS: Richtig Birgit: Für die Ehefrau des Familienvaters ergibt sich aufgrund dessen Einkommens kein ALG II-Anspruch!


    Du solltest dringend etwas gegen Deinen Alkoholismus unternehmen. Stockbesoffen ins Forum, da kann ja nichts Vernünftiges dabei herauskommen. In Luis Trenkers Rucksack ist mehr Ordnung als in Deinem Suffkopp :eek:
    Schade um dieses Forum, wenn sich da Vollidioten wie Du einer bist präsentieren dürfen! :confused:

    Oh Elch,


    Du bist eine Schande für Deine Altersgruppe. Mit Kalk im Kopf, Wasser in den Beinen und Steinen in den Nieren solltest Du vielleicht besser ein Baugeschäft eröffnen, als hier auf Beiträge mit obiger Ausführlichkeit

    Zitat

    Und wohl auch für ziemlich unsinnig!


    zu antworten.

    Zitat

    Gawain,reine Vermutung? oder Wissen?


    Es ist mir noch niemals untergekommen, dass ein nicht oder nicht mehr zuständiges Jobcenter irgendwelche Leistungen erbracht hätte. :rolleyes:

    Du bist in der Pflicht, unmittelbar zu melden, dass Dein Ehemann bei Dir wieder eingezogen ist, entsprechend entfällt dann natürlich die Bezahlung seiner bisherigen Wohnung. Die Alternative wäre, dass er die Kündigungsfrist einfach noch in seiner Wohnung verbleibt. ;)


    Gruß Gawain

    Deinen Ausführungen zur Folge handelt es sich hierbei um eine Maßnahme über deren Teilnahme Du selbst entscheiden kannst. Sollte sich also ergeben, das sich diese Maßnahme mit Deiner Reha überschneidet, würde ich an Deiner Stelle der Reha den Vorzug geben und die Maßnahme generell verweigern.


    Gawain

    sundown


    Der Ratsuchende war heute bei jenem Rechtspfleger, welcher den Pfändungs- und Überweisungs-beschluß erlassen hat und erhielt die Auskunft, dass besagte € 700 Selbstbehalt korrekt wären. Nach meinem Kenntnisstand wären dies € 950 bei einem Erwerbstätigen. Ebenso müssten ja eine erhöhte Miete (der Ratsuchende bezahlt € 700 warm) sowie die Fahrtkosten in die Arbeit (€ 170) irgendwo Berücksichtigung finden.


    Zitat

    Die jetztige Ehefrau muß Alg 2 beantragen, da der Ehemann den Bedarf nicht decken kann.


    Bist Du sicher, dass das Jobcenter diesbzgl. etwas bezahlen würde?


    Gruß Gawain

    Da sich die Bewilligung auf die 1. Wohnung bezog, diese aber nicht mehr bewohnt wird und die neue Wohnung nicht im Zuständigkeitsbereich des vorherigen Jobcenters liegt, müssen die Leistungen beim nunmehr zuständigen Jobcenter neu beantragt werden.
    Man wird sich dort natürlich fragen, welche Möbel der Hilfesuchende von 07.2011 bis dato besaß oder das Mobilar ausschließlich aus Bier- und Obstkisten bestand ??? ;)


    Gawain

    Guten Morgen sundown,


    vielen Dank für Deine detaillierte Auskunft. Ich werde das dann mal so weitergeben und bin mir sicher, dass Deine Beiträge zur allgemeinen Entspannung in der Familie beitragen werden.


    Unabhängig von diesem Fall möchte ich an dieser Stelle einmal anführen, dass Sachbearbeiter, gleich welcher Behörde sie unterstehen, auch eine Sorgfaltspflicht haben. Zu deutsch: Sie wissen oder müssen wissen, was sie tun und wenn sie wie im vorliegenden Fall bewusst einen falschen Bescheid erlassen, und dadurch Anwaltskosten entstehen, so kann man den Betroffenen nur raten, dies nicht auf sich beruhen zu lassen; die Kosten einzuklagen und gegen den SB vorzugehen.


    Gawain

    Hallo Sundown,
    danke für Deine Antwort. Hier noch ein paar Daten:


    Die beiden gemeinsamen Kinder sind 3 und 4 Jahre alt. Das einzige Einkommen der Familie (außer KG) ist das des Familienvaters.
    Die Tochter aus der Erstehe der Ehefrau ist 10 Jahre alt!

    Folgender Fall:


    Familienvater... er wie auch sie in 2. Ehe miteinander verheiratet.
    Im Haushalt leben 2 gemeinsame Kinder und 1 Kind aus der 1. Ehe der Ehefrau.


    Der Familienvater hat Schulden beim Jugendamt (UVG) wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlungen für seinen Sohn aus 1. Ehe, welcher bei der Kindesmutter lebt. Die Schulden liefen auf während der Vater Hartz IV bezog.


    Der Familienvater hat nun wieder Arbeit und verdient monatlich zwischen € 1800 und € 1900 netto. Nun hat das Jugendamt an den Arbeitgeber eine Lohnpfändung geschickt, wonach alles, was der Mann über € 700 verdient an selbiges abgeführt werden soll.


    Da ja eine 5-köpfige Familie unmöglich von € 700 leben kann, dürfte der maßgebliche SB beim Jugendamt wohl dem behördlichen Schwachsinn verfallen sein. Ebenso bekümmerlich ist die Meinung über den Unterhalt der Tochter aus der 1. Ehe der jetzigen Ehefrau. Das KInd erhält weder UVG noch Unterhalt und fände angeblich bei der ganzen Angelegenheit keinerlei Berücksichtigung, da sie ja nicht die leibliche Tochter des Ratsuchenden ist.


    Wer kann sagen, welcher Betrag dem Familienvater überhaupt gepfändet werden kann?


    Gawain

    Ein Jobcenter, welches auch den Regelsatz an den Vermieter überweist... man kann es nicht fassen. Du solltest gleich morgen früh dort vorsprechen, sagen, dass Du mittellos bist und Dich nicht abwimmeln lassen, bis man Dir Geld gibt. Nicht vergessen darauf hinzuweisen, dass 2 Kinder im Haushalt leben!


    Gawain