Beiträge von Gawain

    Wenn ich Deinen Beitrag richtig interpretiere, so beziehen Deine Eltern Hartz IV und Du wohnst zusammen mit diesen und 3 Geschwistern. Dein Mietanteil wäre dem zur Folge 1/6 der Unterkunftskosten. Diesen Betrag würden dann Deine Eltern fortan weniger vom Jobcenter bekommen und natürlich auch kein Geld mehr für Dich.
    Du würdest also auf eigenen Füßen stehend in der gemeinsamen Wohnung leben bleiben und musst dem Jobcenter gegenüber schriftlich versichern, dass Du Deine Eltern weder aus Deinem Einkommen noch Vermögen unterstützt. Dein Einkommen verbliebe somit anrechnungsfrei bei Dir, bezahlst Deinen Mietanteil und einen gewissen Betrag für Deinen Stromverbrauch an die Eltern.


    Gawain

    Also jemand, der wirklich eine Erstausstattung benötigt, verhält sich mit Sicherheit ganz anders, als der von Dir beschriebene Betroffene, der Du ja wohl selber bist, so wie Du Dich ereiferst. Man zieht nicht im Juli 2011 in eine leere Wohnung und beantragt dann einen Monat später eine Erstausstattung, um vor Genehmigung derselben (welche im Übrigen sehr, sehr lange auf sich warten ließ) in die nächste leere Wohnung zu ziehen.
    Für wie blöde hältst Du eigentlich die Sachbearbeiter beim Jobcenter? Hier soll doch nur der Staat beschissen werden :mad:

    Da würde ich aber an Deiner Stelle schon mal nachfragen, was denn aus den eingereichten NK-Abrechnungen geworden ist. Für die Zukunft solltest Du solche Sachen nicht nur zum Amt schicken, sondern auch die Kostenübernahme beantragen:
    In der Anlage übersende ich Ihnen meine jüngste Nebenkostenabrechnung und beantrage hiermit die Übernahme der Kosten und Überweisung auf mein Ihnen bekanntes Konto .


    Gawain

    Natürlich gibt es im Falle eures Umzuges von Seiten des Amtes Hilfestellung in Form der Kostenübernahme für ein Umzugsfahrzeug und da ihr euch selbst nicht so helfen könnt, auch in Form von Hilfskräften. Die Kaution kann in Darlehensform übernommen werden, wobei dann allerdings die neue Wohnung schon renoviert sein sollte. Suchen müsst ihr euch die Wohnung allerdings selbst und noch vor der Unterzeichnung des Mietvertrages von Seiten des Jobcenters genehmigen lassen.
    Für den Fall, das der Stiefsohn vorab auszieht, würden euch noch für die Dauer von 6 Monaten die jetzigen Kosten der Unterkunft bezahlt werden.


    Mit Hilfe des Links "Kosten der Unterkunft", unten in meiner Signatur könnt ihr euch schon mal schlau machen, wie teuer eine angemessene Wohnung in eurer Region sein darf.


    Gawain

    Der schnellste Weg, aus dieser Nummer raus zu kommen ist, bei den Eltern auszuziehen und sich auf eigene Füße zu stellen. Alt genug bist du ja dafür und Dein Gesamteinkommen dürfte so ziemlich Deinen Bedarf decken.
    Eine Alternative wäre es, mit den Eltern in Haushaltsgemeinschaft zu leben. In diesem Fall müsstest Du allerdings ebenfalls für Deinen Mietanteil und Deinen Lebensunterhalt selbst aufkommen.


    Gawain

    Wenn der Stiefsohn aus eigenem Entschluss auszieht, so würde er wohl kaum irgendwelche Leistungen erhalten. Er müsste von eurer Seite vor die Türe gesetzt werden... natürlich mit der nötigen Frist, sich eine Wohnung zu suchen und dies dann mit dem Amt abzuklären.


    Hoffentlich ist dann eure jetzige Wohnung aus der Sicht des Jobcenters nicht zu groß oder zu teuer?


    Gawain

    Lichtblick84 ,


    das musst Du natürlich selbst entscheiden, ich kann nur wiederholen, dass es niemals Sanktionen geben würde, wenn Du Dich im Falle einer Überschneidung zwischen Maßnahme und Reha für die Reha entscheidest. Die Gesundheit hat absolut Vorrang!


    Gawain

    Hallo Snoopy,


    gemäß § 22 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Wenn also diese € 180 + 2 x € 60 nicht übernommen wurden, dann hat entweder beim Jobcenter jemand gepennt oder die nachzuzahlenden Beträge wurden als unangemessen angesehen. Allerdings solltest Du diesbzgl. einen Bescheid bekommen haben, aus welchem der Grund der Übernahmeverweigerung hervorgeht.


    Da das Jobcenter in der Regel solche Nebenkostennachforderungen übernimmt, hat es natürlich auch das Recht anfallende Guthaben einzufordern.


    Gawain

    Elch


    Du übersiehst geflissentlich, dass der Betroffene niemals eine vom Jobcenter genehmigte Wohnung inne hatte und letztendlich umzog, ohne das zuständige Jobcenter zu verständigen, geschweige denn sich den Umzug genehmigen zu lassen.
    Desweiteren frage ich mich und wird sich auch der SB fragen, über welches Mobilar der Betroffene von Julu 2011 bis dato verfügte. Möbliert kann er wohl kaum gewohnt haben, sonst hätte es keines Antrages auf Erstausstattung bedurft.
    Meines erachtens hat der Betroffene jegliche Spielregeln außer Acht gelassen. Warum also sollte man ihm Leistungen zuerkennen?


    Gawain

    Aufgrund Deines Einkommens bist Du selbst nicht hilfebedürftig, entsprechend brauchst Du keinerlei Unterlagen einreichen. Es sollte der schriftliche Hinweis, dass Du mit Deiner Mutter in Haushaltsgemeinschaft lebst und sie weder aus Deinem Einkommen noch aus Deinem Vermögen unterstützt, ausreichend sein.
    Deine Mutter wird künftig nur noch die Hälfte der Unterkunftskosten erhalten, da Du die andere Hälfte bezahlen musst. Hinsichtlich Stromverbrauch musst Du Dich mit der Mutter einigen.


    Gruß Gawain

    Wenn der Betroffene keine Leistungen mehr bezieht, dann hat er auch keinen Anspruch auf eine Erstausstattung, womit sich dieser Thread nunmehr erledigt haben sollte :rolleyes:


    Gawain

    Elch


    Auch wenn Du bei der berittenen Gebirgsmarine als Maulesel tätig warst, solltest Du neben all dem Matsch doch noch wenigstens soviel Grips in der Birne haben, dass Du Dich erinnerst, dass dies hier ein Sozialleistungsforum ist und nicht Dein Stammtisch.
    Außer herumzugrölen und vollständige Threats immer wieder in Deine inhaltslosen Beiträge zu kopieren (da Du ja nicht von 12 bis mittags merken kannst) hast Du ja nichts sinnvolles beizutragen.
    Dennoch einen guten Rutsch an Dich und möge dieser Rutsch für Dich bis nach Ostern anhalten :D

    Worüber ich mich in solchen Fällen aufrege, ist die Tatsache, dass u.U. erst Anwaltskosten entstehen müssen, ehe ein solcher Bescheid richtig gestellt wird. Der Arbeitgeber hätte im vorliegenden Fall tatsächlich alles über € 700 an das Landesamt für Finanzen abführen müssen.

    Zitat

    Dann lag Ich ja bis auf die Ehefrau recht gut mit meiner Einschätzung. Hoffen wir mal das der Ratsuchende etwas für Zukunft gelernt hat und es nicht wieder soweit kommen läßt.


    Ja Sundown, das hast Du gut eingeschätzt ;)


    Gruß Gawain