Turtle meinte damit, dass der Vermerk "Bitte mein Schatz" sehrwohl darauf schließen läßt, dass ihr gemeinsam wirtschaftet und somit eine eheähnliche Gemeinschaft naheliegend ist. Ohne eine Wohnungsbesichtigung werdet ihr diese Vermutung wohl kaum ausräumen können.
Beiträge von Gawain
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Nein, da gibt es keine Freibeträge. Deine Leistungen werden eingestellt werden, bis Du Deinen Anteil am Erlös aus dem Hausverkauf aufgebraucht hast.
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Ich weis ja nicht, was Du erwartest, aber ein Hartz IV-Empfänger hat deutlich weniger im Monat, als Deine Freundin ( € 382 Regelsatz).
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Wenn Dir die Wohnung zusagt und sie im Sinne des SGB II auch angemessen ist, dann sei froh, dass Du keine Kaution bezahlen musst, die gäbe es vom Jobcenter ja ohnehin nur als Darlehen. Ein Gesetz, welches es dem Vermieter untersagt, eine Kaution zu fordern, kenne ich nicht!
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Es spielt keine Rolle, ob ihr heiratet oder nicht und die Sachbearbeiterin hat diesbzgl. nicht gerade unrecht. Da ihr noch unter 8 Monaten zusammenlebt, wäre das Jobcenter in der Pflicht, zu beweisen, dass ihr dennoch in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. In 4 Monaten allerdings obliegt euch die Beweislast, das Gegenteil zu belegen. Letzteres ist erfahrungsgemäß schier aussichtslos. Siehe § 7 Abs. 3a SGB II.
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Hallo Hansmaier,
Du kannst formlos die Übernahme Deines Anteils an den KdU beantragen und den Antrag damit begründen, wie Du es hier getan hast. Als Nachweis über die Höhe müsstest Du eine Kopie des Mietvertrages Deiner Eltern vorlegen. Ich sehe keinen Grund, aus welchem dies nicht "klappen" sollte
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Kitty + lacki
Tja, im Gegensatz zu euch beiden kann ich es mirf meist verkneifen, hier erzieherisch tätig zu werden. Für derartige Maßnahmen wäre es bei einem 27-jährigen doch ohnehin zu spät -
Unten in meiner Signatur findest Du einen Link (Kosten der Unterkunft) mit dem Du mal checken kannst, was in Deiner Region als angemessene Unterkunft gilt.
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Nein, das betrifft nur Jugendliche unter 25 die noch bei ihren Eltern wohnen.
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Ich sehe keinen Grund, weswegen Du dieses "Paket" nicht bewilligt bekommen solltest
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Du kannst Hartz IV, die Übernahme der Unterkunftskosten für eine angemessene Wohnung und eine Wohnungserstausstattung beantragen.
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Kann man so nicht beantworten, kommt auch darauf an, wie hoch Dein Erbe war und in welch relativ kurzer Zeit Du es, vor dem Hintergrund erneut hilfebedürftig zu werden, verjubelt hast ;-).
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Mach es nicht mündlich oder telefonisch sondern schreib ihnen doch einfach einen netten Brief (dann wird man auch nicht abgewimmelt) und mache darauf aufmerksam, dass Dir die besagten € 8 nicht ausbezahlt wurden. Drohungen, die Du aussprichst haben nicht mehr Power als würde eine Maus bellen
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turtle
Im Prinzip sehe ich das auch so, aber scheinbar hat ihm das Jobcenter ja die Übernahme der KdU bereits genehmigt oder in Aussicht gestellt. Nach einer Absage hört sich das Ganze jedenfalls nicht an. -
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, so willst Du dieses ganze Elend dem Jobcenter schriftlich verklickern. Hierbei solltest Du bedenken, dass DEIN Umzugswunsch dort auf geringes Interesse stoßen wird, insofern Du zuhause nicht mißhandelt wirst. Gewichtiger ist, dass Deine Mutter auf Deinen Auszug drängt, egal was dahintersteckt. Du bist über 18, hast eine abgeschlossene Berufsausbildung und somit ist Deine Mutter Dir gegenüber aus der Pflicht.
In wie weit Dein Antrag, wie Turtle meint, ins Leere geht, vermag ich so nicht zu sagen, da Dir ja scheinbar in irgendeiner Form bereits die Übernahme der KdU (€ 235) in Aussicht gestellt wurden. Unterhalt wird's auch nix geben, da abgeschlossene Berufsausbildung.
Also... überarbeite Deinen Text nochmal, und bringe dabei verstärkt zum Ausdruck, dass es vor allem das Drängen Deiner Mutter ist, was Dich nunmehr zum Auszug bewegt. Stelle Deine Anträge aber unterschreibe den Mietvertrag erst, wenn Du vom Jobcenter auch die Genehmigung für diese Wohnung hast. Ja, die € 15,00 kannst Du selber drauflegen!
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Oki, dann solltest Du mal zum Jobcenter gehen und denen erzählen, dass Deine Mutter gedenkt, Dich vor die Tür zu setzen. Optional kannst Du Dich vorab schon mal nach einer angemessenen Wohnung umsehen. Was in Deiner Region als angemessen gilt kannst Du hier http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html erforschen. Beim Jobcenter stellst Du dann Deine Anträge auf...
a) Sozialleistungen nebst Übernahem der Unterkunftskosten
b) Wohnungserstausstattung -
Das ist ja alles schön und gut, was Du da schreibst und in der Tat muß sich Deine Mutter das mit Dir nicht länger antun aber..... Du bist unter 25 und ohne Ausbildung und daher sind in erster Linie mal Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig.
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Als Erstes solltest Du Dich einwohneramtlich anmelden und da Du bei den Eltern eines Freundes wohnst, eben unter deren Adresse. Der nächste Schritt wäre die Suche nach einer "angemessenen Wohnung", wobei Du allerdings noch keinen Mietvertrag unterschreiben solltest. Was in Deiner Region als angemssene Wohnung gilt, kannst Du mittels Link "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) selbst ermitteln.
Mit den Daten der künftigen Wohnung gehst Du nun zum Jobcenter und beantragst...
a) ALG II
b) Wohnungserstausstattung
c) Genehmigung der Wohnung und Übernahme der Kosten der Unterkunft.vG Gawain
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Was GG52 meint ist die "Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft", wobei allerdings für die nächsten 12 Monate die Beweislast dem Jobcenter obliegt. Mit anderen Worten: Deine Freundin wird auch künftig ihren Mietanteil vom Jobcenter erhalten und erst nach 1 Jahr Dein Einkommen mit Deinen Leistungen verrechnen. Sollte das Jobcenter auf euch mit diesem Ansinnen zukommen, wäre dem von eurer Seite zu widersprechen.