Na mit € 70 wird er nicht weit kommen. Ich gehe also mal davon aus, dass er sofort Leistungen beantragen und dabei angeben wird, dass die Zahlung für Januar in Deinem Geldbeutel gelandet ist. Entsprechend wird man von Dir die für Deinen Mann bestimmte Regelleistung zurückfordern und Du wiederum besagte € 70 von Deinem Mann, es sei denn das Jobcenter ließe sich auf eine Verrechnung untereinander ein, was mir bislang nicht untergekommen ist.
Du wärst also gut beraten, den Rest seiner Regelleistung nicht zu verblasen, solange Du keine Zustimmung zu einer ratenweisen Rückführung hast. Es könnte immer noch geschehen, dass man die dann stattgefundene Überzahlung in einem Betrag von den Februarleistungen einbehält.
Gawain