Beiträge von Gawain

    Die Anzahl der Zimmer ist nicht relevant. 3 Personen haben Anspruch auf eine Wohnung von bis zu 75m². Wenn eine solche in eurer Region für € 560 zu haben ist, so wird das Jobcenter mit Sicherheit nichts dagegen haben, wenn ihr zum gleichen Preis eine 65m²-Wohnung bezieht... vorausgesetzt natürlich, dass es für den Umzug einen zwingenden Grund gibt!


    Gawain

    So, wie Du das schreibst, ist es leider nicht. Die angemessenen Kosten der Unterkunft weichen von Landkreis zu Landkreis ab. Nutze doch bitte mal den Link "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) und checke die entsprechenden Kosten für Deinen Wohnort/Landkreis.


    Gawain

    Du musst Dir an Deinem künftigen Wohnort eine von Größe und Kosten her angemessene Wohnung suchen und diese vor dem Unterschreiben des Mietvertrages beim Jobcenter des künftigen Wohnortes genehmigen lassen. Was in dieser Region als angemessen gilt, könntest Du anhand des Links "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) checken.
    Ferner kannst Du die Kostenübernahme für ein Umzugsfahrzeug beantragen. Solltest Du noch nie im Besitz eigener Möbel gewesen sein, käme auch eine Wohnungserstausstattung als Beihilfe in Frage.


    Gawain

    Na mit € 70 wird er nicht weit kommen. Ich gehe also mal davon aus, dass er sofort Leistungen beantragen und dabei angeben wird, dass die Zahlung für Januar in Deinem Geldbeutel gelandet ist. Entsprechend wird man von Dir die für Deinen Mann bestimmte Regelleistung zurückfordern und Du wiederum besagte € 70 von Deinem Mann, es sei denn das Jobcenter ließe sich auf eine Verrechnung untereinander ein, was mir bislang nicht untergekommen ist.
    Du wärst also gut beraten, den Rest seiner Regelleistung nicht zu verblasen, solange Du keine Zustimmung zu einer ratenweisen Rückführung hast. Es könnte immer noch geschehen, dass man die dann stattgefundene Überzahlung in einem Betrag von den Februarleistungen einbehält.


    Gawain

    Man kann es einfach aber auch kompliziert lösen, jenachdem wie gut oder schlecht ihr beiden noch miteinander reden könnt. Ich weis ja nicht, wieviel Du Deinem Mann gegeben hast, ob er den Januar damit klarkommt, ob er vielleicht zudem noch Miete zu bezahlen hat, ob es sich weiterhin um dasselbe Jobcenter handelt oder er in einen anderen Zuständigkeitsbereich gezogen ist.
    Wenn Du uns hier ein bißchen mehr Input gibst, können wir auch bessere Ratschläge geben.


    Gawain

    Bevor Du den Umzug vollziehst, sollte Dich Dein Weg erst einmal zum Jobcenter führen. Dort, wie gesagt, Deine Situation mit dem Sachbearbeiter besprechen und Antrag auf ALG II stellen.
    Man mag es dort nicht so gerne, wenn jemand vollendete Tatsachen schafft und im Nachhinein dafür eine Genehmigung haben möchte.


    Gawain

    Ich sehe da kein Problem, weswegen ihr beiden nicht im selben Haus wohnen sollt, zudem es sich ja um zwei getrennt zu erreichende Wohnungen handelt. Das Jobcenter fährt allemal billiger, wenn es nur die Nebenkosten zu bezahlen hat.
    Daher meine Empfehlung: Beim Jobcenter vorsprechen, Deine Situation schildern und ALG II nebst Nebenkostenübernahme beantragen!


    Gawain

    Zitat

    Die Krankenhauskosten sind jedoch während des Leistungsbezuges entstanden. Zum Zeitpunkt des L-bezuges bestanden diese Kosten noch garnicht. Sieht da die Rechtslage nicht anders aus?


    Spielt in diesem Falle keine Rolle, da das Jobcenter derartige Kosten nicht übernimmt. Ob es diesbzgl. ein Darlehen vom Jobcenter gibt...(?????) ... (Anträge sind stets vorab zu stellen)... bliebe allein eine Ratenzahlung.


    Elch Und was haben Deine "Ausführungen" nun mit den Krankenhauskosten zu tun?

    Immer noch dasselbe wie bei Deiner ersten, gleichlautenden Anfrage vom Mai letzten Jahres. Jenachdem, wieviel UH vom Ex-Ehemann an Dich und das Kind fließen, könntest Du eventuell aufstockend Hartz IV beantragen. Im Falle der Gewährung solltet ihr euch eine angemessene Wohnung mit max. 60m² suchen und vor Unterzeichnung des Mietvertrages vom Jobcenter genehmigen lassen.
    Was in Deiner Region von den Kosten her angemessen ist, kannst Du mittels des Links "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) checken.


    Gawain

    Des Rätsels Lösung ist Dein Vater, er kann nicht einfach so den Unterhalt kürzen, schließlich bist Du noch in der Ausbildung. Niemand sonst wird Dir den Fehlbetrag ausgleichen.
    Was hat Dein VAter denn für Gründe genannt, weswegen er jetzt nur noch € 60 UH bezahlt?


    Gawain

    Auch wenn die Kosten der Unterkunft nur € 2,50 über der Angemessenheit liegen, so gilt sie dennoch als unangemessen und daran scheitern all die im Zusammenhang mit dem Umzug stehenden Dinge. Besser weitersuchen, als sich mit dem Jobcenter herumzustreiten.

    Nach Genehmigung der Wohnung darfst Du den Mietvertrag unterschreiben und Du wirst ihn aber auch vorlegen müssen, damit das Jobcenter sieht, dass Du hinsichtlich der Miethöhe nicht geflunkert hast ;)


    Gawain

    Elch


    Sei froh, dass Du in diesem Staate lebst. Es sieht anderenorts noch um vieles, vieles schlechter aus und ein Narr jener, welcher die Kuh schlachtet, die ihn ernährt.