So ist es, wenn man mehr als 6 Monate krank ist, oder schon vorher abzusehen ist, dass die Krankheit länger als 6 Monate dauern wird, gehört man zum Sozialamt und nicht zum Jobcenter.
Beiträge von Gawain
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Es wundert mich, dass Du aufgrund Deiner langen Krankheit noch beim Jobcenter anhängig bist. Ich nehme an, dass Du auch über den März hinaus krank sein wirst und sogesehen müsste man Dich eigentlich ans Sozialamt überstellen, da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kannst.
Der Kontakt zu VDK oder Caritas ist schon mal gut, auch die Arbeiterwohlfahrt bietet diesbzgl. häufig Unterstützung an. Ich empfehle Dir (egal bei welcher dieser Einrichtungen) anzusprechen, dass Du Dich wohl eher zum Sozialamt gehörst, als zum Jobcenter, da Du wohl kaum als erwerbsfähig einzustufen bist.Gawain
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Damit sollte eigentlich alles klar sein: Du renovierst auf eigene Kosten und darfst dort dafür für € 50 wohnen. Wenn Du dann mal weg bist vom Amt (selbst genug verdienst) dann bist Du auch der Nutznießer dieser günstigen Pacht.
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Verstehe mich richtig: Das Jobcenter renoviert nicht das Haus eines Dritten, es ist ja nicht Dein Eigentum!
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Es ging doch um die Investitionskosten und nicht um die Pacht/Miete, Letztere ist ja sehr günstig und dies wohl deshalb, weil Du die Renovierung selbst betrieben hast . Diese Kosten wird Dir das Amt nicht ersetzen, wie ich schon geschrieben habe. Warum dann diese Umstände mit Unterverträgen und Gründung einer Hausverwaltung? Das Jobcenter ist über Deine Wohnsituation ja bereits im Bilde, wie Du schreibst, diese kannst Du nun ohne deren Zustimmung nicht einfach so ändern.
Du könntest dort mal anklopfen, wie es denn mit den noch kommenden Investitionskosten aussieht.Gawain
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Das, was Du investiert hast, wird Dir niemand ersetzen. Zum Ersten kann das Amt nichts dafür, wenn Du Dir eine derart heruntergekommene Wohnung suchst und zum Zweiten hättest Du einen entsprechenden Antrag stellen müssen, bevor Du begonnen hast umzubauen und zu renovieren.
Gawain
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turtle
Ich verstehe Deine Aggressivität nicht. Wenn ich von einer älteren Dame schreibe, welche ALG II bezieht, dann ist sie wohl kaum eine Rentnerin. Für einen 20-jährigen bist auch Du eine ältere Dame das ist eine Sache der Betrachtungsweise und nicht relevant für dieses Thema.
Wenn ich also diese "ältere Dame" bitte, bei ihrem SB doch einen Antrag auf ein Darlehen zur Anschaffung einer gebr. Waschmaschine zu stellen, dann wäre es schon nett, wenn der SB diesen Antrag annimmt, schließlich wollte die Dame ja nicht die Kostenübernahme beantragen. Sie einfach abzuwimmeln, weil er der Meinung ist, der Antrag wäre ohnehin sinnlos, zeugt von der niedrigen Qualität der SB in vielen JC. Wäre diese besser, hättest auch Du weniger zu tun ;).Eine Waschmaschine ist nunmal unabweisbarer Bedarf, dass wissen wir doch beide und sie muss diesen gewiss nicht nachweisen, indem sie die defekte Maschine auf dem Rücken ins Jobcenter trägt. In meiner Region läuft dies in der Regel so, dass der/die Hilfebedürftige zwei bis drei Kostenvoranschläge beibringt, worüber die Teamleitung befindet, für welche sie ein Darlehen gewährt, ruft den Händler an, bestätigt diesem die Kostenübernahme und informiert den Hilfebedürftigen.
Mag ja sein, dass ihr in den neuen Ländern anders organisiert seid, aber bei uns entscheidet der SB keine Anträge, er ist lediglich die 2. Stelle (nach der Infotheke) welche versucht, die Leute falsch zu beraten und abzuwimmeln. Wäre dem anders, hätten Du und ich anderes zu tun ;).
Einen Hilfebedürftigen zur Nachbarin zu schicken (Waschsalons gibt es bei uns keine) ist Unsinn und vom Gesetzgeber ganz gewiss nicht so gedacht. Das ist die sprechweise von SB's, welche ich stets mit den Worten quittiere: "Geben Sie mir bitte einen Termin bei der Teamleitung, denn Sie scheinen nichts davon zu verstehen!"Gawain
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Naja, bei einer Waschmaschine oder einem Kühlschrank ist der unabweisbare Bedarf ja wohl gegeben. Der SB wäre gehalten gewesen, den Antrag auf ein Darlehen einfach nur anzunehmen, zu entscheiden hat er ohnehin nichts.
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Das mag in vielen Fällen, was den SB betrifft, zutreffend sein Turtle, aber meine Klientel sind jene Leute, welche das, was der SB sagt (und sei es der größte Unsinn) für bare Münze nehmen, obwohl sie die Welt nicht mehr verstehen. Sogesehen wird ein wenig geschulter und daher mit Fehlern behafteter SB seiner Verantwortung für den Hilfesuchenden nicht gerecht.
Beispiel:
Einer älteren Dame ging die Waschmaschine kaputt. Über die hiesige Arbeiterwohlfahrt kam sie mit mir in Kontakt. Ich empfahl ihr, bei ihrem SB ein Darlehen zur Anschaffung einer gebr. Waschmaschine zu stellen. Sie wurde dort mit der Begründung abgewiesen, dass die Anschaffung einer Waschmaschine von der Regelleistung umfasst sei und sie die Anschaffungskosten selbst ansparen müsse. Sie nahm diese Worte für ernst (dachte wahrscheinlich ich sei der Idiot) ging ihre Wege und würde wohl heute noch ihre Wäsche bei der Nachbarin waschen und auf die neue Maschine sparen, wären wir einander nicht einige Wochen später nochmals zufällig begegnet.Das Traurige an der Sache war, dass es der zuständige SB tatsächlich nicht besser wusste!
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Es geht nicht um Dich als Person, sondern darum, das jemand ohne Fachwissen sofort auf die Menschheit losgelassen wird. Es wäre besser für die Hilfebedürftigen und ebenfalls für Dich, wenn man Dich erst einmal in eine ausgiebige Schulung von mehreren Monaten stecken würde.
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Was Kitty schreibt ist richtig, es sei denn in Deinem Arbeitsvertrag stünde, dass eine Krankmeldung bereits am 1. Tag vorzulegen wäre.
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@Obdachlos
ZitatIch denke ihr seid die Schlauen vom Amt - Gawain und Turtelmieze!
Um das mal (wieder) richtig zu stellen... ich bin nicht vom Amt sondern selbstgewählter Pensionär und ehrenamtlich für die hiesige Arbeiterwohlfahrt tätig. In dieser Funktion gewähre ich Hilfebedürftigen Hilfestellung bei Behördengängen oder Schriftverkehr.
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Also dieser Leuchtturm scheint wohl eher ein Armleuchter zu sein :D. Man kann hier vieles sein, der Kaiser von China oder auch ein SB... wer's denn glaubt. Oder haben wir wirklich derartige Schießbudenfiguren in den Ämtern sitzen?
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Wie immer kommen von Elch und Obdachlos nur grenzenloser Schwachsinn. Wir würden längst eine Bevölkerung jenseits der 100 Mio haben, wenn jeder EU-Bürger nur hierher zu kommen bräuchte und bekäme Hartz IV. Wenn nur ein bißchen Hirn in euren Köpfen wäre, würde euch das einleuchten :D.
Natürlich kann auch der Sohn nach Deutschland kommen, wenn er sich das leisten kann oder eine Arbeit findet. Nur herkommen und kassieren ist aber nicht! -
Das spielt doch keine Rolle. Der Sohn ist erwachsen und kann nicht erwarten, dass er depressiv und krank nach Deutschland kommt und hier Sozialleistungen beziehen kann.
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Wenn Deine Schwester den Mietanteil für sich und das Kind nicht an Deine Mutter abführt, so kann ich Deinen Mißmut sehr gut nachvollziehen; dieses müsst ihr aber familienintern ändern. Was mich ebenfalls etwas irritiert, ist, dass der Alleinerziehendenzuschlag nicht an Deine Mutter bezahlt wird, da ja sie, wie Du schreibst, das Sorgerecht für den Kleinen zugesprochen bekam. Diesbzgl. sollte Deine Mutter mal gegenüber dem Jobcenter aktiv werden.
Gawain
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Welches Geld sollte denn Deiner Schwester nun nicht mehr zustehen? Es ist doch weiterhin ihr Kind und solange ihr alle zusammen in ein und derselben Wohnung lebt, sehe ich da keinen Anlaß für Veränderungen. Einzig und allein über den Zuschlag für Alleinerziehende könnte man nachdenken. Oder denkst Du dabei an ein ganz bestimmtes Geld?
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Nachdem Du den Schulabschuss verpeilt und 3 Firmen in den Ruin getrieben hast, bliebe nur noch die Karriere als Straßenmusikant.
Kitty hat Dir eingangs doch den ausschlaggebenden Tipp gegeben: Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ALG II beantragen und den Abschluss berufsbegleitend in Angriff nehmen.Gawain
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Dein Noch-Ehemann ist den beiden Töchtern aus Deiner 1. Ehe gegenüber nicht unterhaltspflichtig!
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Ja, seit dem 1. Januar ist dies möglich!