Beiträge von Gawain

    Dude23


    Adolfi hat nur 1 Thema und dieses seit September 2010. Er meint noch immer, dass dies hier eine Diskussionsrunde wäre, wohl so was ähnliches wie der "Internationale Frühschoppen".
    Nach nunmehr 10 Monaten Pause rollt er nun diesen Bockmist von Neuem auf und hofft darauf, dass irgendein neuer Nutzer sich dieses geistlosen Themas annimmt und sich mit ihm herum streitet.


    Leider warteten wir, die diese Thematik schon lange kennen, bislang vergebens darauf, dass diese alte Bruchbude, die er meint irgendwann zu erben, endlich in sich zusammenstürzt :D

    Vielleicht möchte sie sich ja auch gleich mit untersuchen lassen. Es deutet ja alles auf einen erheblichen Schaden bei der Fall-Managerin hin :D.
    Nein, also darauf musst Du Dich nicht einlassen!

    Zitat

    Gibt es den Fall also öfter ?


    Ja und nicht nur in Zusammenhang mit Sozialleistungen. Generell scheinen derzeit jegliche Pfändungsschutzgrenzen außer Funktion gesetzt. Da werden Leute bis unterhalb des Existenzminimums gepfändet und hängen völlig in der Luft. Da kann Dir, wie auch anderen nur ein kompetenter Anwalt weiterhelfen.


    Gawain

    Da hat das JC garnicht so unrecht. Ein erneuter Beweis dafür, dass wir von himmelschreiender Dummheit regiert werden. Vielleicht sollten wir wieder zur Monarchie wechseln, da hatten wir nur 1 Trottel an der Spitze. :eek:

    Du solltest Dir an Deinem künftigen Wohnort eine angemessene Wohnung suchen, aber vor Unterzeichnung des Mietvertrages beim NEUEN Jobcenter vorstellig werden, dort ALG II beantragen und Dir die ausgesuchte Wohnung genehmigen lassen.
    Was in dieser Region als angemessen gilt, kannst Du mit Hilfe des Links "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) checken.


    Gawain

    Ich könnte ja verstehen, das man Dir aufgrund Deiner Kündigung eine dreimonatige Sperre auferlegt hat, aber eine dauerhafte Verweigerung der Kosten der Unterkunft ist schon etwas seltsam.
    Du solltest dies beim Jobcenter abklären und auch die Übernahme der Mietschulden beantragen, da Dir Wohnungsverlust droht.


    Gawain

    Da helfen nur Offenheit und Ehrlichkeit und die Hoffnung, dass der Vermieter noch keine schlechten Erfahrungen mit Leistungsempfängern gemacht hat.
    Du solltest Dich beim Einwohnermeldeamt anmelden, um überhaupt Leistungen beantragen zu können. Kostet ja nix :rolleyes:


    Gawain

    Hallo Paulinche,


    wenn Du nur ein geringes Einkommen hast, könntest Du mit Hartz IV aufstocken, diesbzgl. ist der Rat Deiner Freundin durchaus richtig. Du solltest Dich beim Jobcenter Deiner Stadt/Landkreis melden, Deine Situation schildern und die entsprechenden Anträge dort stellen.
    Auch wird Dein Mann Dich abfinden und Unterhalt bezahlen müssen, aber dies ist der 2. Schritt!


    Gawain

    Hallo Bona_Dea,


    das Amt interessiert sich nicht dafür, ob Du einen "triftigen" Grund für die Trennung hast. Mit anderen Worten: Du kannst Dich jederzeit von Deinem Mann trennen, wenn DU es für richtig hältst.
    Was Du tun solltest:


    a) Sieh Dich nach einer angemessenen Wohnung um. Was in Deiner Region oder jener, in welche Du ziehen möchtest, als angemessen gilt, kannst Du anhand des Links "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) selbst checken. Unterschreibe aber noch keinen Mietvertrag sondern...


    b) geh mit dem Wohnungsangebot zum Jobcenter, berichte von Deinem Vorhaben und lass Dir die Wohnung genehmigen. Sprich die/den SB auch gleich mit auf Kostenübernahme für den Umzug und die Wohnungsausstattung für jene Möbel an, die Dir durch die Trennung dann fehlen würden.


    Mehr als dann ein Umzugsfahrzeug anzumieten und ein paar Hilfskräfte zu besorgen ist dann nichts zu tun.


    Gawain

    Ich hatte kürzlich einen Fall, bei welchem das Jugendamt UVG beim Kindesvater pfändete und mit Verweis auf § 850d ZPO den Selbstbehalt auf € 700 festlegte. Nach Aussage des Rechtspflegers käme dieser geringe Selbstbehalt aber nur dann zum Tragen, wenn es der KV auf eine Pfändung ankommen läßt.


    Im vorliegenden Fall ist jegliche Forderung verfrüht, da ja das Kind noch nicht einmal auf der Welt ist. Vielleicht den Anwalt mal fragen, wo er denn studiert hat :eek:

    Ich habe bisher jeden Kühlschrank, jede Waschmaschine und jeden E-Herd als unabweisbaren Bedarf durchbekommen und dies ohne Probleme und dies allein zählt für mich. Es ist mir klar, dass Du Deine Gilde verteidigen musst, aber nicht jeder kennt nur schwarz und weiß und würde sich hüten, eine(n) Hilfebedürftigen in einen Waschsalon oder zur Nachbarin zu schicken.
    Man darf schon erwarten, dass ein SB einen schriftlichen Antrag annimmt, weil man ja jenen Unsinn, den er mündlich von sich gibt, gerne auch schwarz auf weiß hätte und bis dato hat sich letztendlich auch mir gegenüber niemand geweigert, einen solchen Antrag anzunehmen.


    Mag ja sein, dass ihr im Land der Ingenieure da anders aufgestellt seid, aber man muss auch mal über den eigenen Tellerrand hinaussehen, da gibt es nämlich durchaus auch einsichtige Betonköpfe im JC :rolleyes: