Beiträge von Gawain

    Zitat

    p.s. übrigens, wer es in berlin nicht schafft, der schafft es nirgendwo! :-(


    Ich kenne das anders herum:
    "Wer es nirgendwo geschafft hat, zieht nach Berlin!" ;)

    Du solltest als Erstes mal zu dem für Dich zuständigen Jobcenter gehen, um dort einen Antrag auf ALG II zu stellen. Man wird Dich als Erstes, da Du U25 bist, an das Elternhaus verweisen. Dies ist der Zeitpunkt zu sagen, dass die Eltern auf Deinen Auszug bestehen.
    Zum Zerimoniell der Prüfung, ob Du hilfebedürftig bist, gehört auch zu prüfen, in wie weit Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig sind. Auch die Eltern müssen sich gegenüber dem Jobcenter erklären! Stell Dir das Alles nicht zu einfach vor, denn der Staat zahlt nicht freiwillig, wenn es nicht unbedingt sein muss.


    Wenn es denn zur Genehmigung kommt, dann sind 45-50 m² für eine Einzelperson ein angemessener Wohnraum. Die angemessenen Kosten sind regional unterschiedlich. Um dies zu klären kannst Du den Link "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) nutzen.


    Gawain

    Hallo annica,


    da Du noch bei den Eltern wohnst, wirst Du wahrscheinlich keine Miete bezahlen müssen. Somit bekämst Du € 374 Regelleistung für Dich und € 219 für das Kind, wenn es denn erst mal geboren ist.
    Es empfiehlt sich für Dich eine angemessene Wohnung zu suchen und vor Unterzeichnung des Mietvertrages vom Jobcenter genehmigen zu lassen. Desweiteren kannst Du eine Wohnungserstausstattung beantragen.


    Welche Wohnung in Deiner Region als angemessen gilt, kannst Du selbst checken, nutze hierfür einfach den Link "Kosten der Unterkunft", unten in meiner Signatur.


    Gawain

    Da gebe ich Dir recht lacki! Selbiges gilt für die 400€-Jobs, welche Mindestlöhnen in diesem Lande im Wege stehen und welche wiederum Zeitarbeitsfirmen entbehrlich machen würden. Wir Deutschen waren schon immer ein Land der Umstandskramer. Was andere mit Links machen, dafür brauchen wir erst eine Revolution :)

    In erster Linie sind natürlich Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Um Dir diesen Anspruch zu erhalten, solltest Du Dich dringend um eine Ausbildung bemühen. Ausbildungsvergütung + Kindergeld + Unterhalt (u.U. auch Wohngeld) wären dann ein Einkommen mit dem man auskommen kann.
    Sollte sich dieses nicht ergeben, käme als letzte Instanz ein Antrag auf ALG II in Frage.

    Na na, so alt kann sie nun ja auch wieder nicht sein, wenn sie eine 19-jährige Tochter hat. Falls sie dann alleine lebt, stünden ihr 45-50m² zu und wie das mit den Kosten der Unterkunft ist, könntest Du ja mal mittels des gleichnamigen Links unten in meiner Signatur selber checken.

    Ja Turtle, es geht ja auch nur darum, dass dies die Mutter zu entscheiden hat und nicht das JC.


    Ossieastborn
    Ihr solltet natürlich auch bedenken, dass mit dem Auszug der Tochter dann die Wohnung für die Mutter zu groß und zu teuer sein könnte und sich selbige dann eine angemessene Wohnung suchen müsste. Ob euch dies gleichgültig ist ??? :rolleyes:

    Zitat

    In meinem JC ist es dann üblich, einen Sozialen Dienst einzuschalten, der prüft, wie zerrüttet das Eltern-Kind-Verhältnis wirklich ist.


    Das wird die Mutter kaum beeindrucken, schließlich ist das Kind volljährig und die Mutter entscheidet, ob sie mit selbigem weiterhin zusammenwohnen will oder nicht!

    Zitat

    Ich meine mal gehört zu haben, dass man durchaus eine Partnerschaft (auch ohne Heirat/eheähnliche Gemeinschaft) als Auszugsgrund angeben kann, auch unter 25, bin mir da aber eben nicht sicher.


    Nur wenn ihr ein gemeinsames Kind zu betreuen hättet.


    Zitat

    Es gibt für Eltern keine Pflicht, ihr Kind, wenn es volljährig ist, weiter bei sich wohnen zu lassen, da lt. BGB die elterliche Betreuungs- und Aufsichtspflicht mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes endet. Eltern haben also grundsätzlich das Recht, ihr volljähriges Kind "vor die Tür zu setzen". Egal ob das im Guten oder Bösen geschieht.


    Korrekt!

    Ob Du von einer früheren, nichtselbständigen Tätigkeit her eventuell Anspruch auf ALG I hast, vermag ich nicht zu sagen, aber wenn Du Deine selbständige Tätigkeit aufgibst, hast Du unter Berücksichtigung Deiner Vermögensverhältnisse sicherlich Anspruch auf ALG II. Mit der Dauer Deiner Selbständigkeit hat dies nichts zu tun.


    Gawain

    Da es in diesem Fall zu keinem Prozess kam, gibt es auch kein Urteil und somit auch keine Entscheidung, wer nun den Anwalt der Gegenpartei bezahlt. Somit wirst Du, ob Student oder nicht, Deinen Anwalt selbst bezahlen müssen.
    Ist doch auch besser, als wegen Sozialbetruges einzusitzen, oder? :rolleyes:

    Hast Du schon mal gecheckt, wieviel Heizkosten in Deiner Region für Deine Familie angemessen sind? Vielleicht liegt ja da der Fehler. Nutze doch mal den Link "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur.


    Gawain

    Und hast Du nun zuviel Miete bekommen oder nicht? Wenn ja, ist es doch egal, ob dies nun von der Miete oder von den heizkosten abgezogen wird, sind doch beides Kosten der Unterkunft.
    Wichtig ist, was hinten rauskommt, hat der dicke Helmut immer gesagt ;).

    Zitat

    Wieso keine Diskussionsrunde? Ich glaube,ich spinne! Keine Diskussionsrunde?! Was dann?!!!!


    Wie könnte dies eine Diskussionsrunde sein, wenn sich niemand Deines abgedroschenen Themas annimmt? Ich sehe hier nur einen Monolog, den Du mit Dir selber führst.