Zitatp.s. übrigens, wer es in berlin nicht schafft, der schafft es nirgendwo!
Ich kenne das anders herum:
"Wer es nirgendwo geschafft hat, zieht nach Berlin!"
Zitatp.s. übrigens, wer es in berlin nicht schafft, der schafft es nirgendwo!
Ich kenne das anders herum:
"Wer es nirgendwo geschafft hat, zieht nach Berlin!"
Du solltest als Erstes mal zu dem für Dich zuständigen Jobcenter gehen, um dort einen Antrag auf ALG II zu stellen. Man wird Dich als Erstes, da Du U25 bist, an das Elternhaus verweisen. Dies ist der Zeitpunkt zu sagen, dass die Eltern auf Deinen Auszug bestehen.
Zum Zerimoniell der Prüfung, ob Du hilfebedürftig bist, gehört auch zu prüfen, in wie weit Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig sind. Auch die Eltern müssen sich gegenüber dem Jobcenter erklären! Stell Dir das Alles nicht zu einfach vor, denn der Staat zahlt nicht freiwillig, wenn es nicht unbedingt sein muss.
Wenn es denn zur Genehmigung kommt, dann sind 45-50 m² für eine Einzelperson ein angemessener Wohnraum. Die angemessenen Kosten sind regional unterschiedlich. Um dies zu klären kannst Du den Link "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) nutzen.
Gawain
Hallo annica,
da Du noch bei den Eltern wohnst, wirst Du wahrscheinlich keine Miete bezahlen müssen. Somit bekämst Du € 374 Regelleistung für Dich und € 219 für das Kind, wenn es denn erst mal geboren ist.
Es empfiehlt sich für Dich eine angemessene Wohnung zu suchen und vor Unterzeichnung des Mietvertrages vom Jobcenter genehmigen zu lassen. Desweiteren kannst Du eine Wohnungserstausstattung beantragen.
Welche Wohnung in Deiner Region als angemessen gilt, kannst Du selbst checken, nutze hierfür einfach den Link "Kosten der Unterkunft", unten in meiner Signatur.
Gawain
Da gebe ich Dir recht lacki! Selbiges gilt für die 400€-Jobs, welche Mindestlöhnen in diesem Lande im Wege stehen und welche wiederum Zeitarbeitsfirmen entbehrlich machen würden. Wir Deutschen waren schon immer ein Land der Umstandskramer. Was andere mit Links machen, dafür brauchen wir erst eine Revolution
In erster Linie sind natürlich Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Um Dir diesen Anspruch zu erhalten, solltest Du Dich dringend um eine Ausbildung bemühen. Ausbildungsvergütung + Kindergeld + Unterhalt (u.U. auch Wohngeld) wären dann ein Einkommen mit dem man auskommen kann.
Sollte sich dieses nicht ergeben, käme als letzte Instanz ein Antrag auf ALG II in Frage.
Ja natürlich kann die Mutter die Differenz drauflegen. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, damit jeder weis, was auf ihn zukommt.
Na na, so alt kann sie nun ja auch wieder nicht sein, wenn sie eine 19-jährige Tochter hat. Falls sie dann alleine lebt, stünden ihr 45-50m² zu und wie das mit den Kosten der Unterkunft ist, könntest Du ja mal mittels des gleichnamigen Links unten in meiner Signatur selber checken.
Ja Turtle, es geht ja auch nur darum, dass dies die Mutter zu entscheiden hat und nicht das JC.
Ossieastborn
Ihr solltet natürlich auch bedenken, dass mit dem Auszug der Tochter dann die Wohnung für die Mutter zu groß und zu teuer sein könnte und sich selbige dann eine angemessene Wohnung suchen müsste. Ob euch dies gleichgültig ist ???
ZitatIn meinem JC ist es dann üblich, einen Sozialen Dienst einzuschalten, der prüft, wie zerrüttet das Eltern-Kind-Verhältnis wirklich ist.
Das wird die Mutter kaum beeindrucken, schließlich ist das Kind volljährig und die Mutter entscheidet, ob sie mit selbigem weiterhin zusammenwohnen will oder nicht!
ZitatIch meine mal gehört zu haben, dass man durchaus eine Partnerschaft (auch ohne Heirat/eheähnliche Gemeinschaft) als Auszugsgrund angeben kann, auch unter 25, bin mir da aber eben nicht sicher.
Nur wenn ihr ein gemeinsames Kind zu betreuen hättet.
ZitatEs gibt für Eltern keine Pflicht, ihr Kind, wenn es volljährig ist, weiter bei sich wohnen zu lassen, da lt. BGB die elterliche Betreuungs- und Aufsichtspflicht mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes endet. Eltern haben also grundsätzlich das Recht, ihr volljähriges Kind "vor die Tür zu setzen". Egal ob das im Guten oder Bösen geschieht.
Korrekt!
Ob Du von einer früheren, nichtselbständigen Tätigkeit her eventuell Anspruch auf ALG I hast, vermag ich nicht zu sagen, aber wenn Du Deine selbständige Tätigkeit aufgibst, hast Du unter Berücksichtigung Deiner Vermögensverhältnisse sicherlich Anspruch auf ALG II. Mit der Dauer Deiner Selbständigkeit hat dies nichts zu tun.
Gawain
Richtig, die Beiträge zur GKV werden übernommen und Du hast auch gewisse Freibeträge, was Vermögen und Altersvorsorge betreffen. Kannst Dich anhand des folgenden Links mal schlau deswegen machen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
Gawain
PS: Die Beiträge des besagten "Elch" wurden vom Admin entfernt, deswegen ist es für Dich etwas undurchsichtig, worum es dabei ging
Da es in diesem Fall zu keinem Prozess kam, gibt es auch kein Urteil und somit auch keine Entscheidung, wer nun den Anwalt der Gegenpartei bezahlt. Somit wirst Du, ob Student oder nicht, Deinen Anwalt selbst bezahlen müssen.
Ist doch auch besser, als wegen Sozialbetruges einzusitzen, oder?
IF AntwortAufBeitrag = True THEN
EditBeitrag = False
END IF
Ja, ein zeitlich eingeschränkter Rahmen wäre auch okay. Du weist ja worumes geht lacki
Hast Du schon mal gecheckt, wieviel Heizkosten in Deiner Region für Deine Familie angemessen sind? Vielleicht liegt ja da der Fehler. Nutze doch mal den Link "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur.
Gawain
Wech isser wieder der "Elch-Terminator" War aber ein kurzes Comeback
Wäre schön, wenn Du jetzt mit Deinem Schildkröten-Gehabe und dem ewigen Kopieren ganzer Beiträge als Zitat aufhören würdest und weniger Unsinn erzählst.
ZitatIss das wirklich so???
Ja natürlich ist das so, aus 10 Jahren Selbständigkeit kommend fällt man sofort in Hartz IV.
Und hast Du nun zuviel Miete bekommen oder nicht? Wenn ja, ist es doch egal, ob dies nun von der Miete oder von den heizkosten abgezogen wird, sind doch beides Kosten der Unterkunft.
Wichtig ist, was hinten rauskommt, hat der dicke Helmut immer gesagt ;).
Ja, Du könntest ALG II (Hartz IV) beantragen, dies wären für eine Einzelperson € 374 Regelleistung plus die Kosten der Unterkunft. Sollten letztere unangemessen sein, müsstest Du sie innerhalb von 6 Monaten senken. Den Antrag kannst Du beim Jobcenter Deiner Heimatstadt/Kreisstadt stellen!
Gawain
ZitatWieso keine Diskussionsrunde? Ich glaube,ich spinne! Keine Diskussionsrunde?! Was dann?!!!!
Wie könnte dies eine Diskussionsrunde sein, wenn sich niemand Deines abgedroschenen Themas annimmt? Ich sehe hier nur einen Monolog, den Du mit Dir selber führst.