lacki
und Turtle
Na na na, euer Sonntag war wohl nicht wirklich toll?
Vom Prinzip her kann man eure Antworten ja verstehen, allerdings sind sie wenig hilfreich, da das Kind ja nunmal bereits in den Brunnen gefallen ist und eine Umerziehungsmaßnahme sicherlich zu spät käme
Hasenkinder
Grundsätzlich sind, bevor der Staat bezahlt, erst einmal die Eltern dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Als Eltern darf man jedoch erwarten, dass sich das Kind zielstrebig um eine Ausbildung bemüht und diese ebenso zielstrebig abschließt. Ist dies nicht der Fall, könnte der Unterhalt verweigert werden.
Einen Wiedereinzug des Sohnes müsst ihr euch nicht mehr antun und solltet ihr auch tunlichst verweigern, denn sitzt er erst mal wieder im Hotel Mama bekommt ihr ihn in Verbindung mit ALG II U25 nicht mehr heraus. Der Sohn soll sich beim für ihn zuständigen Jobcenter melden, ALG II beantragen, sich eine angemessene Wohnung suchen und sich die Kostenübernahme vor Unterzeichnung des Mietvertrages vom Jobcenter genehmigen lassen. Was in seiner Region als angemessene Wohnung anzusehen ist, könnt ihr für ihn mit Hilfe des Links "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur mal selbst checken.
Ansonsten stimme ich lacki und Turtle zu: Den Sohnemann ruhig mal aufsitzen lassen, damit er auf eigenen Füßen zu stehen lernt.
Gawain