Richtig! In einem Rechtsstaat ist es aber auch üblich, dass man Amtsträger, welche sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig machen, zur Rechenschaft ziehen kann. Es kann ja nicht angehen, dass man vor solchen versuchten Betrügereien ständig die Augen verschließt und es mit einem Widerspruch gut sein läßt. Wer sich bewußt ins Unrecht setzt, muss auch dafür geradestehen!
Beiträge von Gawain
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Die Nachforderung kann niemals unangemessen sein, da sie in der Hauptsache Versicherungen und Gebühren betrifft, welche in jeder anderen Wohnung im Landkreis in derselben Höhe entstehen würden. Zudem würde der Betroffene selbst dann anteilig Wasser- und Kanalgebühren bezahlen, wenn er selbst keinen Tropfen Wasser verbrauchen würde.
Natürlich kann das Jobcenter hergehen und den Betroffenen zur Minderung der NK auffordern (wenn dies überhaupt möglich wäre), aber dies befreit sie nicht von der Zahlung der gegenwärtigen Nachforderung. So die Aussage eines örtlichen Anwaltes, welcher die von Kommune und Jobcenter festgelegten Höchstgrenzen als nicht bindend betitelt, da der Gesetzgeber, wie Du selbst schreibst, lediglich zwischen angemessen und unangemessen unterscheidet.
Gawain
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Ein Ratsuchender erhielt gestern folgenden Bescheid:
Das Jobcenter ... erläßt folgenden Bescheid:
I. Der Antrag auf Übernahme Ihrer Nebenkostennachforderung in Höhe von 25,50 Euro wird abgelehnt.
Gründe:
Gemäß der vorgelegten Betriebskostenabrechnung beträgt ihr Anteil an den Gesamtbetriebskosten Ihrer Wohnung (Ohne Heizung und Warmwasser inklusive eines eventuellen Umlageausfallwagnisses), 385,50 Euro. Davon wurden bereits 360,00 Euro gezahlt. Es ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von 25,50 Euro. Da Sie jedoch bereits die Höchstgrenze für einen 1-Personen-Haushalt an Kaltmiete und Nebenkosten erhalten, ist eine weitere Übernahme leider nicht möglich.Wenn es nur ein Einzelfall wäre, könnte man über diesen Schwachsinn direkt noch lachen. Man bedenke, dass sich diese Ablehnung auf die Kosten für die Müllabfuhr, Grundstückshaftpflichtversicherung, Grundsteuer, sowie Wasser- und Kanalgebühren, welche pro Kopf abgerechnet werden, beziehen. Wie, so frage ich mich, soll der Leistungsbezieher diese Kosten mindern? Weiterhin frage ich mich, wo denn diese Höchstgrenze herkommt? Wahrscheinlich wurde sie vom Bürgermeister und dem Teamleiter des Jobcenters zwischen zwei Bieren am Stammtisch ausgewürfelt :).
Würde mich mal interessieren, ob derartige Rechtsbeugungen an anderen Jobcentern ebenfalls Gang und Gäbe sind.
Gawain
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Ein Ehrensold für einen ehrlosen Präsidenten. Ein Tag der Schande!
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Natürlich kannst Du dies irgendwo mehr oder minder günstig nachrechnen lassen, aber diese Dienste musst Du dann immer wieder in Anspruch nehmen. Ich meine, es wäre besser, sich (wie Turtle es riet) die Zusammenhänge beim Jobcenter (Beratungsstelle oder Teamleitung) erklären zu lassen, um künftig die Bescheide selbst nachrechnen zu können.
Gawain
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Na um die Behörde würde ich mir da mal keine Sorge machen, wenn die etwas haben, dann ist es Zeit :). Wenn man Dijane durch Zusendung von x Bescheiden, wobei u.U. einer den anderen aufhebt und sie nicht mehr nachvollziehen kann, was nun richtig ist und wie das Amt zu diesem Ergebnis kommt, dann wird sich wohl mal jemand aufraffen und der Dame erklären müssen, was nun Sache ist.
Wir, die wir uns schon des öfteren durch zweifelhafte Bescheide hindurchgekämpft haben, wissen, dass selbige abseits der verwendeten Billigsoftware durchschaubarer hätten erstellt werden können. Gerade wenn es um Nebeneinkommen mit unterschiedlichen Einkünften geht, ist das Chaos vorprogrammiert.Du sitzt doch am Drücker Turtle und könntest hier einschlägig Rat geben, wie Dijane zu einer nachvollziehbaren Darlegung gelangt. Die SB kann sich nicht auf ihren Hintern ausruhen, wenn der Hilfebedürftige seinen Bescheid nicht versteht (aus welchen Gründen auch immer) und mag er noch so stimmig sein.
Man kann durchaus ein klärendes Gespräch erwirken, egal in welcher Abteilung, dies ist meine vorwiegende Aufgabe und bringt mehr, als wochenlanger Briefwechsel.
Kennt hier jemand noch eine Alternative, wie Dijane zu einer nachvollziehbaren Berechnung kommt? -
Zum besseren Verständnis:
Das Ganze beruht auf dem Zuflußprinzip, d.h., da Du dieses Guthaben während des Bezuges von ALG II bekommst, ist es anzurechnen. Hättest Du im umgekehrten Fall eine Nachforderung erhalten, so würde das Amt auch diese übernehmen, obwohl der Verbrauch in einer Zeit vor ALG II-Bezug entstanden ist.Gawain
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Klar, wir können von hier aus überhaupt nicht helfen, nur Anregungen geben, wie man eine Klärung herbeiführen könnte.
Dijane
Sprich doch mal bitte die "Arbeiterwohlfahrt" an. Vielerorts bietet diese eine kostenlose Begleitung bei Amtsgängen an. -
Zitat
Was soll das bitte bringen?
... eine nachvollziehbare Berechnung, selbst wenn diese in einem persönlichen, klärendem Gespräch erfolgt. Sie muss sich doch nicht mit einer Flut von Bescheiden zufrieden geben, die sie nicht versteht. -
Um einen besser bezahlten Job zu finden braucht man nicht das Amt und es wird sicherlich seine Gründe haben, weswegen die Dame nur Teilzeit arbeitet.
Einen Job zu haben und nebenher noch aufzustocken macht das Leben nur unnötig kompliziert und ich kann Jeden nur raten, diesen Weg nur dann einzuschlagen, wenn es unbedingt sein muss. Sie kommt ja über den Freund noch früh genug in Kontakt mit diesem "Verein", spätestens nach 12 Monaten.Gawain
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So wie Dijane in einem anderen Thread schreibt, möchte sie einfach nur Klarheit hinsichtlich der Anrechnung ihres Nebeneinkommens. Sie scheint dabei an eine SB geraten zu sein, welche sich mehr für die verbrauchten Tintenpatronen interessiert, als für ihre eigentlichen Aufgaben .
Gawain
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Aber natürlich Turtle, nur hast Du vergessen auf die Gegenleistungen aufmerksam zu machen. Oder braucht sie dann keine EGV und keine Bewerbungen? War ja nicht böse gemeint
Gawain
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Um Dir Klarheit zu verschaffen, solltest Du in Widerspruch gehen und diesen wiefolgt begründen:
Nach § 35 Abs. 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt zu begründen. In der Begründung sind die wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Gründe zu benennen, welche die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Behörde ist ebenfalls verpflichtet, bei Ermessensentscheidungen die Gesichtspunkte der pflichtgemäßen Ermessensausübung darzulegen.
Dieser Begründungspflicht kommen Sie mit Ihrem Bescheid vom... nur sehr unzureichend nach. Mit Verweis auf mein Nebeneinkommen ist für mich nicht nachvollziehbar, wie Sie die Anrechnung vorgenommen haben. Nach Übersendung der Berechnung werde ich meinen Widerspruch weiter begründen.Du wirst dadurch mit Sicherheit eine Aussage von anderer und hoffentlich qualifizierteren Stelle bekommen!
Gawain
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turtle
Warum sollte sie das tun? Sie deckt doch mit ihrem Einkommen ihren Bedarf, ist nicht hilfebedürftig, ihres Glückes Schmied und erspart sich das ihr dann abverlangte Schreiben unzähliger Bewerbungen, um ihre künstlich geschaffene Hilfebedürftigkeit wieder zu beenden. -
Für die kommenden 12 Monate nach dem Zusammenzug bleibt das Einkommen Deiner Freundin unberücksichtigt, sie bezahlt lediglich die Hälfte der KdU. Danach legt man euch beide als eine Bedarfsgemeinschaft zusammen, wobei ihr Einkommen als Einkommen der BG zählt und unter Berücksichtung der einschlägigen Freibeträge in Anrechnung kommt.
Gawain
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Zitat
Das kann das JC auch schon eher, trägt aber dabei die Beweislast.
Schön, dass Du nun auch noch was dazu gesagt hast -
Ist das nicht etwas problematisch, für euer Vorhaben einen U25-jährigen als Aufhänger zu benutzen? Es könnte leicht der Eindruck entstehen, dass diese Altersgruppe nur von zuhause auszuziehen bräuchte und hätte dann Anspruch auf die volle Regelleistung + KdU.
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Hallo marica,
wenn Du mit Deinem Freund zusammenziehst, würdest Du für die Dauer 1 Jahres weiterhin Deine Regelleistung bekommen. Kosten der Unterkunft werden ja wohl kaum anfallen.
Nach einem Jahr wird euch das Jobcenter eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen, wodurch das Einkommen Deines Freundes in Anrechnung käme. Da er ein sehr hohes Einkommen hat, wie Du schreibst, würdest Du entsprechend keine Leistungen mehr erhalten.Gawain
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Zitat
Siezt mann sich hier?
Nein, hier sagt man DU zueinander :).
Natürlich kenne ich derartige "Pässe", da diese aber eine Sache der Kommune oder des Landratsamtes sind und nicht des SGB II gibt es sie nur hie und da mit unterschiedlichen Leistungen.