Also Folgendes:
Da Du ja erwachsen bist und selbst verdienst, könntest Du bei Deiner Mutter in "Haushaltsgemeinschaft" wohnen bleiben. Dies würde bedeuten, dass Du, da Du ja keine eigenen Leistungen (Hartz IV) benötigst, lediglich Deinen Mietanteil an Deine Mutter bezahlen musst, denn diesen bekäme sie dann weniger vom Jobcenter. Was Anteile für Strom und Wasser angeht, so werdet ihr euch bestimmt einig werden. Alles was nötig ist, um diesen Weg einzuschlagen, ist ein Schreiben an das Jobcenter, in dem Du erklärst, dass Du fortan mit Deiner Mutter in Haushaltsgemeinschaft lebst und sie mit Ausnahme Deines Mietanteils weder aus Deinem Einkommen noch aus Deinem Vermögen in irgendeiner Form unterstützt.
Diese Vermutung ist in § 9 Abs. 5 SGB II verankert:
Zitat(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Gawain