Beiträge von Gawain

    Also Folgendes:
    Da Du ja erwachsen bist und selbst verdienst, könntest Du bei Deiner Mutter in "Haushaltsgemeinschaft" wohnen bleiben. Dies würde bedeuten, dass Du, da Du ja keine eigenen Leistungen (Hartz IV) benötigst, lediglich Deinen Mietanteil an Deine Mutter bezahlen musst, denn diesen bekäme sie dann weniger vom Jobcenter. Was Anteile für Strom und Wasser angeht, so werdet ihr euch bestimmt einig werden. Alles was nötig ist, um diesen Weg einzuschlagen, ist ein Schreiben an das Jobcenter, in dem Du erklärst, dass Du fortan mit Deiner Mutter in Haushaltsgemeinschaft lebst und sie mit Ausnahme Deines Mietanteils weder aus Deinem Einkommen noch aus Deinem Vermögen in irgendeiner Form unterstützt.


    Diese Vermutung ist in § 9 Abs. 5 SGB II verankert:


    Zitat

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.


    Gawain

    Wenn Du mit Deiner Bekannten in einer WG lebst, dann gehen deren Einkommensverhältnisse das Jobcenter für die Dauer von 12 Monaten nach Zusammenzug erst einmal garnichts an. Dieser Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft (§7 Abs. 3a SGB II) musst Du widersprechen, insofern ihr noch kein Jahr zusammenwohnt. Nach Ablauf dieser Frist tragt ihr die Last zu beweisen, dass ihr keine Partner seid, was in der Regel immer sehr schwierig ist.


    Gawain

    Deine Ansprüche würden sich auf € 374 Regelleistung zzgl. der angemessenen Kosten der Unterkunft beziffern. Letztere unterscheiden sich regional. Nutze doch bitte mal den Link "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) und mach Dich schlau, was in Deiner Region für die Unterkunft bezahlt wird. Zudem kannst Du Dich noch von den GEZ-Gebühren befreien lassen, aber das wär's dann auch schon.
    Alles andere musst Du aus Deiner Regelleistung heraus bezahlen!


    Gawain

    Die schnellste Widerspruchsbearbeitung, die mir je untergekommen ist! Auf die am vergangenen Freitag eingereichten Widersprüche erhielten heute mehrere Betroffene Bescheide mit folgendem Wortlaut:


    Das Jobcenter ... erlässt folgenden Bescheid:
    I. Dem Antrag auf Übernahme Ihrer Nebenkostennachforderung in Höhe von ... kann in voller Höhe entsprochen werden.
    II. Für diesen Bescheid werden Kosten nicht erhoben.
    Gründe:
    Gemäß der vorgelegten Betriebskostenabrechnung beträgt Ihr Anteil an den Gesamtbetriebskosten Ihrer Wohnanlage (Ohne Heizung und Warmwasser inklusive eines eventuellen Umlageausfallwagnisses), ... Euro. Davon wurden bereits ... Euro gezahlt. Es ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von ... Euro.
    Der Nachzahlungsbetrag wurde zur Auszahlung auf das Konto Ihres Vermieters angewiesen.
    Die Kostenfreiheit ergibt sich aus § 64 SGB X.
    Ihrem Widerspruch ist damit in vollem Umfang abgeholfen.


    Bleibt die Frage, was die Bearbeitung der Widersprüche wohl dermaßen beschleunigt hat?


    Gawain

    Hab ich ja noch nie gehört, dass das JC auch Gewerberäume finanziert :confused:.
    Wenn 1 Drittel der Wohnung Büroräume sind, dann bräuchte doch das Jobcenter lediglich 2 Drittel der KdU berücksichtigen.
    Du könntest dieses Drittel steuerrechtlich geltend machen, wenn Du es denn auch selbst bezahlst.

    Zitat

    Natürlich hätte das früher sein können. War es ja auch, brauchst nur Beitrag Nr. 2 zu lesen


    Tja, so ist es halt oft, wenn man in Rage ist, da schießt man schnell mal über das Ziel hinaus. Aber da bin ich ja hier in guter Gesellschaft ;)

    Okay! Das hätten wir auch mit weniger Nervenverbrauch haben können! Widerspruch ist schon eingereicht, in insgesamt 12 Fällen.
    Ich räume ein, das besagter Anwalt die ganze Sache ziemlich angeheizt hat. Was dieser damit erreicht, soll nicht meine Sorge sein, ich finde nur, dass es nicht sein muss, wider besseres Wissen den Leistungsbeziehern Unmöglichkeiten abzuverlangen und sie dadurch beim Vermieter in Mißkredit bringt.


    Gawain

    turtle
    Scheinbar kannst Du der Thematik intellektuell nicht ganz folgen, denn eine Kürzung der Unterkunftskosten ist rechtswidrig, wenn eine Kostensenkung in der Praxis garnicht realisierbar ist. Besagte Wohnung galt bisher (Bezug war, so meine ich, im Jahre 2007) als angemessen. Dem Mieter ist es nicht möglich, die Kosten zu senken, auch nicht durch Umzug in eine andere Wohnung.
    Wohlgemerkt, wir sprechen in diesem Falle von einem Nachzahlbetrag von € 25,50 für ein ganzes Jahr!!!


    Ich finde, wir haben das nun alles zur Genüge diskutiert. Warten wir einfach mal ab was heraus kommt. Ich werde davon berichten!


    Gawain

    Zitat

    Wieso soll man keine Müllgebühren mindern können?


    ... weil es neben Thüringen auch noch andere Bundesländer gibt, in welchen dies nicht möglich ist, z.B. Bayern. In meiner Region ist eine 55-Ltr.-Tonne die kleinste Einheit! Diese Tonne wird 14-tägig entleert und hat eine fixe Gebühr, gleich ob Du sie vor die Türe stellst oder nicht.
    Ebenso nicht minderbar ist die gesetzliche Brandversicherung, die Grundstückshaftpflichtversicherung und die Grundstreuer.


    Sparen könnte der Betroffene am Wasserverbrauch und damit auch an den Kanalgebühren, aber weil es hierfür keine Einzelzähler gibt, wird der Verbrauch pro Kopf abgerechnet. Dies bedeutet: Selbst wenn der Betroffene keinen Tropfen Wasser verbraucht, würde er dennoch aufgrund seiner Anteile € 134 an Gebühren bezahlen und nicht einmal € 20 einsparen.


    Ich hoffe das es nun auch Turtle verstanden hat :confused:

    turtle
    Du solltest mal richtig lesen! Ich habe geschrieben, dass es sich hierbei um Kosten handelt, welche dem Betroffenen in jeder anderen Wohnung des Landkreises in derselben Höhe belastet würden. Müllgebühren, Grundstückshaftpflichtversicherung, Grundsteuer etc. das sind doch alles Kosten die der Betroffene garnicht mindern kann. Wie könnte dann besagte Wohnung plötzlich oberhalb einer Höchstgrenze liegen, welche ein JC in dieser Form garnicht festzulegen hat.


    Was den Begriff Rechtsbeugung betrifft, so habe nicht ich, sondern der Anwalt der betroffenen Parteien etwas damit am Hut und der wird als Volljurist schon wissen, was er tut. Mich bekümmert lediglich, dass man mal wieder gegen die absolute bei den JC's vorherrschende Dummheit oder Frechheit oder beides zusammen ankämpfen muss.


    Gawain

    Zur Richtigstellung:
    1. Es geht nicht um meine Wohnung!
    2. Besagte € 360 sind der Jahresbetrag der kalten Nebenkosten. Selbige wurden in diesem Fall in der Vergangenheit immer bezahlt, aber nun sind Brandversicherung und Grundstückshaftpflichtversicherung teurer geworden.


    GG52
    Da gibt es keinen Spielraum für eine Rechtsauslegung. Wenn Versicherungen teurer werden, dann ist die Kommune gefordert, sich den Gegebenheiten anzupassen, denn der Mieter würde, wie ich schon geschrieben habe, in jeder anderen Wohnung mit denselben Gebühren belastet werden. Dies ist dem Leistungsträger seit Monaten bekannt aber wie so oft wird erst einmal versucht die Hilfebedürftigen übers Ohr zu hauen.


    Gawain