Beiträge von Gawain

    Dann solltest Du Dich noch in dieser Woche beim Jobcenter melden, vorsorglich Antrag auf Hartz IV stellen und angeben, dass Du bei Freundin und Sohn wohnst. Ggf. erhältst Du dann noch für März Leistungen.


    Zu klären wäre natürlich in welchen finanziellen Verhältnissen die Freundin lebt. Arbeitet sie und falls ja, wieviel verdient sie?

    Zitat

    Liegt das am Luftdruck oder warum das alles heute ?


    Eine im weiten Rund des Areals gesteigerte Bissigkeit ist heute nicht zu übersehen. Muss an der erhöhten Sonnenaktivität liegen :D

    Auch nach 1 Jahr des Zusammenlebens bleibt das gemeinsame Wirtschaften eine Vermutung, welche es zu widerlegen gilt, da nunmehr die Beweislast bei Soulmate und ihrem Bekannten liegt. Es ist nicht einfach zu beweisen, dass man in einer WG lebt und nicht in einer BG, aber es ist möglich, sonst gäbe es keine WG's in Verbindung mit Hartz IV.

    Hallo DasF,


    da ALG II das Existenzminimum sichern soll, bleiben Verbindlichkeiten gleich welcher Art außen vor, mit anderen Worten: Das Amt interessiert sich nicht für Deine/Eure Verbindlichkeiten.
    In Anbetracht eines Netto-Einkommens von € 2000 + Unterhalt + Kindergeld + eine zu verwertende Immobilie ergibt sich für Euch kein Anspruch auf Sozialleistungen.


    Gruß Gawain

    Natürlich kann man euch nicht vorschreiben, wo ihr denn wohnen sollt, aber ein aus der Sicht des SGB II nicht erforderlicher Umzug ginge dann auf eure Kosten. Daher ist die Aussage durchaus korrekt, dass das JC in diesem Falle lediglich die bisherigen Kosten der Unterkunft tragen würde und ebenso dann auch nur den angemessenen Teil einer eventuellen NK-Nachzahlung.
    Eine Alternative wäre zu warten, bis das Kind da ist und dann die Übernahme der KdU für eine 75m² Wohnung zu beantragen.


    Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass es trotz des Einkommens Deines Freundes noch einen ALG II-Anspruch gibt.


    Gruß Gawain

    Ja, in den Siebzigern hat man die Sozialwohnungen abgeschafft und jetzt bräuchten wir sie wieder. :(


    Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass man in einem eher ländlichen Bereich leichter ohne Schufa eine Wohnung bekommt, weis aber nicht, ob das für euch in Frage kommt.

    Zitat

    Wie hat sich denn das System den weiteren Verlauf gedacht?


    Hallo minicini,


    das System, wie Du es nennst, hat leider keinen Einfluß auf den Wohnungsmarkt, es kann keinen Vermieter zwingen, Dich als Mieterin zu nehmen.
    Nun könnte man sagen, dass Denken der Vermieter ist falsch, wenn sie Mieter mit Arbeitsplatz, der morgen schon weg sein kann, vorziehen, allerdings haben viele eben auch schlechte Erfahrungen mit Beziehern von Hartz IV gemacht. Würde das Jobcenter die Miete ausschließlich direkt an den Vermieter überweisen, würde diese Sicherheit auch wieder viele Hartzer in Wohnungen bringen.


    Versuche doch mal Organisationen wie Caritas, Innere Mission, Arbeiterwohlfahrt, Jugendamt etc. in Deine Wohnungssuche mit einzubeziehen. Vielleicht hat der Eine oder Andere hier noch weitere Ideen.


    Gruß Gawain

    Zitat

    Das ist falsch !!! Wenn Du ALG II beziehst darfst Du das nicht wenn man es Dir von der ARGE / JC verbietet


    Also wer gar eine unentgeltliche Tätigkeit dem JC meldet, dem gehört es dann auch nicht anders. :D

    Hallo Jayn-mo,


    ein "Wohnen auf Probe" wird es für euch leider nicht geben. Da ein Kind unterwegs ist, wird man euch sofort als Bedarfsgemeinschaft einstufen, d.h., das Einkommen Deines Freundes wird von Anbeginn an angerechnet werden.
    Insofern dadurch überhaupt noch ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht (kommt drauf an, was Dein Freund verdient), stünde euch beiden eine Wohnung bis zu 60m² zu. Wie teuer diese in Deiner Region sein darf, kannst Du mittels des Links "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) mal checken.


    Gruße Gawain

    Also dieses Einstiegsgeld, worauf sich mein Link bezieht, gibt es unter gewissen Voraussetzungen bis zu 24 Monaten. Für einen Existenzgründer, der wie Du aus dem ALG II kommt, gibt es leider vom Jobcenter keine anderen Gelder.
    Dein Thread liest sich, als würde man Dir dieses Einstiegsgeld zugestehen, nur frage ich mich, aus welchen Gründen man es Dir nur für 3 Monate bezahlen möchte. Vielleicht solltest Du Deinen SB diesbzgl. nochmals ansprechen.


    Gawain

    Hallo Heiko,


    ein Rechtsanspruch auf dieses "Einstiegsgeld" besteht leider nicht! Maßgeblich für die Bewilligung sind unter anderem natürlich auch die Erfolgsaussichten der angestrebten, selbständigen Tätigkeit und da habe ich, was Dein Vorhaben anbelangt, so meine Bedenken, weil an Webentwicklern in diesem Lande kaum ein Mangel besteht. Aber wie auch immer... anhand des folgenden Links kannst Du Dich mal schlau machen.


    http://www.forium.de/redaktion/selbststaendig-statt-arbeitslos-mit-unterstuetzung-der-arbeitsagentur/3/


    Gawain

    Ich kann Dich verstehen TwinsMum, dass Du jetzt verunsichert bist, das lag ja auch im Interesse der Jobcenter-Mitarbeiterin Turtle1972. Wie immer Du Dich entscheiden magst, bitte sei doch so nett und berichte uns, wie es ausgegangen ist.


    Ich kann nur wiederholen, dass ich schon mehrere solcher Fälle betreut habe und das JC die entsprechende Meldung nach dem Wiederzusammenzug konsequenzlos akzeptierte.


    Viele Grüße Gawain

    Ich würde mal nicht soweit gehen und behaupten, dass hier Leute von JC-Mitarbeitern ausspioniert werden. Aber es wird von diesen Leuten in der bekannten Jobcenter-Manier argumentiert um die Hilfesuchenden zu verunsichern und/oder hinters Licht zu führen. Leider berichten viel zu wenige, wie ihr Fall letztendlich ausgegangen ist und geschieht es dann doch hin und wieder, so sieht man, wie falsch der hier "beratende" SB gelegen hat.
    Noch deutlicher wird diese Schieflage, wenn man wie ich auch außerhalb dieses Forums mit Hilfesuchenden in der Betreuung zu tun hat. So bemühe ich mich in Form eines Updates den Ausgang des einen oder anderen Falles zu schildern. Schade das man danach kein bedauerndes Wort des vorher lautstark bellenden SB mehr vernimmt, aber man kennt ja dieses Verhalten aus einer Vielzahl von positiven Widerspruchsentscheidungen.


    Auf alle Fälle wäre es schade, wenn auch dieses Forum wie das benachbarte von SB's überflutet und mit den Hilfesuchenden in derselben herablassenden Weise umgegangen wird, wie dort Gang und Gäbe. Dann können die Leute ja gleich zum Jobcenter gehen und deren alternativlosen Ausdünstungen folgen. SB's, welche die Zeit und Energie haben, neben ihrer beruflichen Tätigkeit noch in x Sozialleistungsforen zu posten sind schlichtweg unterfordert und überbezahlt. Hierfür sollten sich mal die Teamleiter interessieren, was ihre Mitarbeiter so treiben.
    Für viele JC-Mitarbeiter ist die Ausübung solcher Macht wie eine Droge und als Psychologe möchte ich diesbzgl. dringend zu einer Therapie raten, bevor der Schaden noch größer wird ;)


    Gawain

    Zitat

    Die Zeit zwischen 16.1. und 16.3. beträgt genau 2 Monate, nicht drei. Ansonsten hätte man sich auch 6 Monate Zeit lassen können, ab da geht eine Untätigkeitsklage.


    Die TE wollte mit ihrer Kritik lediglich zum Ausdruck bringen, dass es dem besagten SB nach nunmehr 3 Monaten (korrigiert auf 2 Monate) gelungen ist, eine Entscheidung zu treffen, welche jedem normalen Menschen auf Anhieb eingefallen wäre. :D