Beiträge von Gawain

    Miharu


    Also ich steige bei Deinen Schilderungen nicht ganz durch. Wenn Deine Tochter erwerbsunfähig ist und lediglich € 129 Rente bekommt, dann gehört sie meiner Meinung nach in die Grundsicherung beim Sozialamt. Das dass Jobcenter ihr von € 129 auch noch € 34 abzieht, verstehe ich nun ganz und garnicht.


    Bekommt Deine Tochter etwa noch Kindergeld oder irgendwelchen Unterhalt?

    Okay, Du lebst also mit Deiner volljährigen Tochter zusammen. Anscheinend ist sie noch unter 25 Jahre alt, da ihre Rente der BG angerechnet wird. Wenn dem so ist, dann gehört Deine Tochter noch zur BG, wobei ihre Ansprüche € 287 Regelleistung und nunmehr die Hälfte der Unterkunftskosten wären (vorher 1 Drittel). Hiervon ist natürlich die Rente wieder abzuziehen. Dies wäre die Zukunft!


    Du schreibst von einer Arbeitsunfähigkeitsrente. Meinst Du damit eine Erwerbsunfähigkeitsrente?

    Miharu


    Es kann jeder glauben, was er will, er sollte nur andere damit zufrieden lassen, schließlich glaubt die überwiegende Mehrheit der Menschen an etwas gänzlich anderes als Du.
    Um zu Deiner ursprünglichen Frage zurückzukehren: Wenn Dein Sohn dauerhaft beim Vater lebt, so hast Du natürlich keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, Unterhalt für das Kind oder Alleinerziehendenzuschlag. Dies solltest Du dringend dem Jobcenter melden.
    Du würdest dann künftig für Dich zum Leben € 364 Regelleistung erhalten und die Kosten der Unterkunft. Sollte Deine jetzige Wohnung durch den Auszug des Sohnes unangemessen sein, wird man Dich auffordern, die Kosten der Unterkunft binnen 6 Monaten zu senken oder danach den die Angemessenheit überschreitenden Betrag selbst draufzuzahlen. Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!


    Gruß Gawain

    Zur Leistungsgewährung gehört ein fester Wohnsitz, deshalb solltest Du dort, wo Du Dich aufhältst, auch gemeldet sein. Du solltest Dir dringend eine eigene, angemessene Wohnung suchen und beim Jobcenter die Übernahme der Kosten der Unterkunft beantragen.
    Was in Deiner Region als angemessen gilt, kannst Du anhand des Links "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur selbst checken.


    Gawain

    Sind jetzt irgendwelche Religionskriege ausgebrochen oder wurde hier eine Missionsstation eingerichtet? Miharu, Du darfst glauben woran Du willst, 69% der Menschheit sind anderer Meinung, aber Du darfst stolz darauf sein, dass Deiner Religion dennoch 2,1 Milliarden Menschen angehören. Ist das nicht endlich genug?


    Gawain

    Zitat

    wo ein Wille ist ist auch ein Weg, gehen tut sowas


    Vom Prinzip her schon, aber von der Praxis her eher unwahrscheinlich. Es soll nur nicht der Eindruck entstehen, der Antragsteller hätte einen Rechtsanspruch darauf sofort Geld zu bekommen!


    Zitat

    Was muss dazu denn noch zusätzlich geprüft werden?


    Ich bitte Dich, da könnte ja jeder kommen und sogleich die Hand aufhalten! Wichtig ist, dass Dein Bekannter auch unter der Adresse Deiner Eltern einwohnermeldeamtlich gemeldet ist und bis Donnerstag einen gültigen Personalausweis vorlegen kann. Für alles Weitere drücke ich euch die Daumen! ;)

    Natürlich kann Dein Bekannter Antrag auf einen "Vorschuss auf zu erwartende Leistungen" stellen, allerdings muss er dem Jobcenter schon die Möglichkeit einer Anspruchsprüfung einräumen. Am Donnerstag Antrag stellen und gleich Geld mitnehmen, wird daher nicht stattfinden.

    GG52


    Auch wenn man ein Fleisch gewordener Aktenschrank ist, kann man auf eine Verwechslung hinweisen, ohne den Begriff "Blödsinn" zu gebrauchen.


    Gawain

    Ich habe ja nicht ausgeschlossen, dass dies anderenorts nicht so praktiziert wird und der Logik folgend wäre dies sicherlich auch angebracht, da der/die Betroffene ja in der Einrichtung verpflegt wird.

    Zitat

    ob nun bei einem aufenthalt von 5 tagen gegengerechnet wird weiß ich nicht


    Richtig, dies fällt, auf benanntes Urteil bezogen, unter die Bagatellgrenze. Allerdings ist mir bis dato kein Fall untergekommen, in welchem es bei einem Kur- oder Krankenhausaufenthalt zu irgendeiner Kürzung kam. Vielleicht auch deshalb, weil in Bayern die Uhren anders gehen? :)

    Ich habe mal nachgeschlagen, stimmt so nicht was lacki sagt!


    Zitat

    Heute hat das Bundessozialgericht (Az. : B 14 AS 22/07 R) eine lange erwartete Entscheidung zu der Frage getroffen, ob die Verpflegung im Krankenhaus als Einkommen bei sog. „Hartz-IV“-Empfängern angerechnet werden darf.
    Dies hat das BSG jetzt ausdrücklich verneint.

    Zitat

    ja richtig. aber nur 4,25 € am tag. das ist die summe, die im regelsatz für essen eingerechnet ist.


    Bist Du Dir da sicher lacki?

    Zitat

    Aber ist es nicht so, das das Amt für die Zeit des KH-Aufenthalts die Leistung kürzen kann/soll/muss?


    In diesem Fall tritt das Jobcenter als "Arbeitgeber" auf und bezahlt bis zu 6 Wochen die Leistungen weiter, ehe dann die Krankenkasse mit Krankengeld einspringt!

    Hallo marion,


    Du solltest dringend bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, um Deine Ansprüche prüfen zu lassen. Sollte kein Anspruch auf ALG I bestehen, wäre ALG II (Hartz IV) zu beantragen, letzteres umfasst die Kosten der Unterkunft für eine angemessene Wohnung sowie Geld zum Leben für Dich und Deine Tochter. Ggf. kannst Du auch eine Wohnungserstausstattung beantragen!


    Gawain

    Horst


    Das ist schon richtig was Du sagst Horst, nur haben da viele Vermieter leider eine andere Denke. Ich hatte einen Fall, da wollte der Vermieter eine Bestätigung der damaligen ARGE, dass diese die Miete direkt an ihn überweist und zudem eine schriftliche Bestätigung, dass der Mieter diese Vereinbarung niemals ändern würde. :(
    Ein solventer Arbeitnehmer wird allemal vorgezogen, obwohl er schon morgen ohne Arbeit und auf Hartz IV angewiesen sein kann!


    Ich kenne auch eine Familie, die ist in den vergangenen 4 Jahren jährlich einmal umgezogen, hat nie Miete bezahlt, das Geld dafür selber verjubelt und ist trotz Kündigung in den Wohnungen bis zur Räumungsklage sitzengeblieben. Zu solchen Fällen käme es erst garnicht, wenn die Jobcenter die KdU ausschließlich direkt an den Vermieter überweisen würden und das Image des Hartz IV-Empfängers würde sich verbessern, wenn es dafür denn nicht schon zu spät ist :confused:


    Gawain