Beiträge von Gawain

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    Das ist alle Unsinn!


    Nein, ist es nicht! Wenn Du selbst ALG II beziehst und Deinem in der BG lebenden Kind Taschengeld gibst, ist das etwas ganz anderes, als wenn das Kind von Außenstehenden (Verwandten) Zuwendungen erhält.


    In meiner Region sind (als Beispiel) momentan Konfirmationen angesagt und ALG II-Empfänger werden angehalten, eben diese Zuwendungen dem Jobcenter bekanntzugeben.

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    Ich habe von einem Freund gehört, dass es Leute vom Jobcenter gibt,
    die z.B. im Garten von ALGII-Empfängern Hühner oder das Gemüse zählen


    Das die das Gras wachsen hören hab ich ja schon gehört, aber das sie jetzt auch noch Rübezahl spielen ist mir neu. :D
    Da laß Dir mal keine grauen Haare wachsen und pflege weiterhin Dein Hobby, ob vielleicht jemand anmeldungslos seinen Hund gefressen hat, wird ja auch nicht geahndet ;)


    Nur interessehalber... wieviel Hühner hast Du denn?

    Hallo Overroller,


    auch wenn Dein Vermieter die eigenen Eltern sind, so genügen auch in diesem Falle Mietvertrag und Mietbescheinigung des Vermieters wie in jedem anderen Fall. Ob Du Deine Miete auch wirklich bezahlst kannst Du künftig nachweisen, indem Du ein Mietbuch führst, in welchem Deine Eltern den Empfang der Miete bestätigen und auch dieses ist schon ein wohlwollendes Entgegenkommen Deinerseits.


    Du solltest Deinen SB höflichst bitten die Kosten der Unterkunft unverzüglich an Dich zu überweisen, da es für seine Forderung nach einem Nachweis für Deine Mietzahlung keine Rechtsgrundlage gibt! Der will sich nur wichtiger machen, als er jemals sein wird und läuft dabei Gefahr den TAtbestand der Rechtsbeugung zu erfüllen!


    Gawain

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    Deswegen kann man ein KFZ trotzdem nicht für €0,10/Km betreiben.. ! (Wenn, wie hier alle anderen Kosten unberücksichtigt blieben!


    Richtig! Eine Kilometerpauschale ist für einen Selbständigen kein Thema, er legt die realen Kfz-Kosten zugrunde!


    Sollte sich bei Deiner betriebswirtschaftlichen Auswertung für das Jahr 2012 ein Verlust ergeben, so wird diesen das JC natürlich nicht ausgleichen, im Umkehrschluss kann Dir aber auch kein Einkommen angerechnet werden, auch wenn der eine oder andere Monat besagten Jahres einen Gewinn ergab!


    Das Du Dir von Angehörigen Geld geliehen hast, interessiert das JC ebenso wenig wie Verbindlichkeiten jedes anderen Hartz IV-Empfängers.


    Warum zum EKS auch noch das EK-Formular verlangt wird, entzieht sich leider meiner Kenntnis.


    Gawain

    Das dass JC Deine Lebensversicherung nicht berücksichtigt, ist völlig klar. Solche Zahlungen fänden bei der Einkommensteuer Berücksichtigung, wenn Du denn eine bezahlen würdest.

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    was angesichts von über 3800Km besonders in's Gewicht fällt; die Fahrtkosten


    Zu den 3800 km gehört natürlich ein Fahrtenbuch, aus welchem hervorgeht, wohin und weshalb.

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    Auch habe ich bei meiner Betrachtung die KFZ-Versicherung voll in den anfallenden Monat mit rein genommen


    Da Du Deinen Pkw sicherlich auch privat nutzt, gehören die Kfz-Kosten als solches natürlich nur anteilmäßig zu den Geschäftsausgaben.

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    wie sieht das mit den Negativ-Einkünften aus?


    Der Erfolg oder Mißerfolg einer Unternehmung wird auf's Jahr gesehen. So bezahlt man (mal abgesehen von ALG II) bei Erfolg seine Steuern oder bekommt bei Mißerfolg u.U. etwas zurück!

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    Man muß sich dort anmelden, um herunterladen zu können.


    Vielleicht solltest Du das tun , um an die entsprechenden Hilfsmittel zu gelangen ;)


    Gawain

    Man wird euch nicht ohne Möbel lassen, nicht das Du befürchtest, fortan auf Obstkisten sitzen zu müssen. Falls eine Erstausstattung nicht als Beihilfe erbracht wird, dann eben als Darlehen, welches ihr mit niedrigen Raten zurückzahlen könnt.


    Gawain

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    Supie! -Wäre toll gewesen, der Author hätte auch den Download-Ort benannt!


    Das tut mir leid :(


    Unter folgendem Link soll es ein Excel-Tool für dieses Formular geben, vielleicht hilft ja das ;).
    http://www.alg-ratgeber.de/f80t6849-link-zum-excel-tool-zur-erstellung-der-eks.html


    Würde mich mal interessieren, welche Art Ausgaben das JC nicht anerkennen will. Wir hatten schon mal einen Fall, da verbrauchte der Betreffende angeblich zuviel Druckertinte :eek:. Also ein SB ist kein Betriebsprüfer (das Schädelvolumen ist hierfür einfach zu gering) und ich glaube auch nicht, dass er/sie qualifiziert ist hier Streichungen vorzunehmen.


    Gawain

    Ich an Deiner Stelle würde mit den einschlägigen Unterlagen und dem Formblatt EKS zum Jobcenter gehen und dort bitten, Dir beim Ausfüllen zu helfen. Das machen die, keine Bange! Dann haste alle Unterlagen beieinander und könntest einen "Vorschuss auf zu erwartende Leistungen" beantragen.
    Da Dein Antrag insoweit vorgeprüft ist, wie ich annehme, dürfte es dabei keine Probleme geben!


    Gawain

    Allein die Tatsache, dass Du Dich außerstande siehst, die Anlage EKS selbst auszufüllen, entbindet Dich nicht davon sie einzureichen. Erst wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen, kannst Du mit einer Bearbeitung Deines Antrages rechnen. Wenn Du also ab Mai dringend Geld benötigst, dann solltest Du Dir beim Ausfüllen der Anlage vom Jobcenter helfen lassen.
    Eine einstweilige Verfügung kannste vergessen!


    Gawain

    Um Dir konkret antworten zu können, ist es notwendig, die genauen Zahlen des/der Einkommen zu kennen und auch die Kosten der Unterkunft. Nur dann kann man prüfen, ob ein Anspruch besteht.
    Der Bedarf der beiden läge bei....


    a) € 374 Regelleistung für die Mutter
    b) € 287 Sozialgeld für den Sohn
    c) Kosten der Unterkunft


    Diese 3 Posten addiert müssten mehr ergeben, als Mutter und Kind (Kindergeld) als Einkommen haben, um von einem Anspruch reden zu können.

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    Abgesehen davon bin ich nun ein wenig erstaunt, dass Leute, die H4 weder brauchen noch wollen, auf diesem Wege da reingeholt werden.


    Wer kein Hartz IV will, braucht es auch nicht zu nehmen Herbert und wer es nicht braucht, wird ohnehin keines bekommen. Was wolltest Du damit zum Ausdruck bringen Herbert?

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    Es kann doch nicht sein das man bis 25 bei seinen Eltern gefangen ist


    Also gefangen ist sie ja nicht. Sie kann jederzeit ausziehen und hinziehen, wohin sie will, wenn sie sich das leisten kann. Zum jetzigen Zeitpunkt sind in erster Linie die Eltern ihr gegenüber zu Unterhalt verpflichtet.


    Wenn sie schon seit 4 Jahren mit ihrem Freund zusammen ist, so würde bei einem Zusammenzug der beiden selbst bei einem Leistungsanspruch dessen Einkommen herangezogen.

    Also sowas.... tz tz tz. Da bemüht man sich und dann wird einfach sang- und klanglos der gesamte Thread gelöscht. Da ist ja jede Antwort wie Perlen vor die Säue werfen.
    Früher hatten die Leute noch eine Erziehung, aber heute fragt man sich, ob wohl versehentlich das Kind weggeworfen und stattdessen die Nachgeburt aufgezogen wurde. :(

    Horst und lacki


    Ihr seid zwei Kulturbanausen. Lacki wird wohl eher ein Berliner Weißbier trinken als einen Likör und in jener Ecke, in welcher Horst zuhause ist, gibts wohl eher ein Kölsch als nen Äpplwoi.
    Für einen Bayern wie mich ist das beides nichts... zum Einen schmeckt mir das bayerische Weißbier besser als das Berliner und zum Anderen hat meine Mundhöhle ein größeres Fassungsvermögen als ein Kölschglas ;).
    Frohe Ostern und viele blaue Eier :D