Beiträge von Gawain

    Horst


    Zitat

    @ Gawain - wenn das Quatsch ist dann erkläre mir mal wieso es einem Selbstständigen sogar zumutbar ist über mehrere Monate hinweg sogar ein Darlehn von er Bank zwecks Überbrückung nehmen zu müssen bevor er einen ALG II Anspruch geltend machen darf !???


    Auf diesen, Deinen Beitrag bezog sich meine Antwort und er liest sich, als müsse er sich zur Überbrückung an seine Hausbank wenden statt ans Jobcenter. Ich las in Deinem Beitrag nichts, dass es um die Überbrückung bis zu diversen Zahlungseingängen ging!
    War denn der Versuch des vom Pleitegeier schon angefressenen Dentallabors bzgl. Darlehen erfolgreich? Falls Ja: Ist der darlehensgebende Banker dort noch beschäftigt? ;)
    Was ich damit sagen möchte: In diesem Fall darf man, so glaube ich, dem SB den gestreckten Mittelfinger zeigen, oder? :D

    Hallo Horst,


    was erzählst Du denn hier für einen Unsinn? Amiga hatte angefragt, ob er vorab wohl sein Schonvermögen aufbrauchen müsse und Du sagst auch noch JA dazu. Hat man Dich wohl beim JC nun angestellt? Neu ist mir auch, dass ein Selbständiger vom Jobcenter gezwungen werden kann, ein Überbrückungsdarlehen aufzunehmen. Möchte mal die Bank sehen, die einem gestrauchelten Selbständigen, welcher an der Hartz IV-Schwelle steht, ein solches Darlehen gibt?


    Gawain

    Zitat

    Also obwohl im SGB geregelt ist das 150€ pro Lebensjahr als Vermögen gebilligt wird, welches ja nicht angerechnet werden darf, können sie hier trotzdem verlangen, dies zuerst aufzubrauchen?


    Ne, da hat Horscht Quatsch erzählt!


    Na wenn die jetzige Wohnung schon gekündigt ist, dann würde ich an ihrer Stelle erst dann zum Amt gehen, wenn sie bei Dir eingezogen ist, wobei sich das mit den Umzugskosten dann natürlich erledigt hat.


    Gawain

    Zitat

    Wobei das JC auch schon vorher eine BG unterstellen kann, aber dabei selbst in der Beweispflicht ist.


    Also dieser Beitrag war überflüssig GG52, denn er dient nur der Verunsicherung des Threaderstellers. Um in diesem Fall eine eheähnliche Gemeinschaft auch beweisen zu können, müsste die SB unter der Schlafzimmerlampe hängen. :eek:


    Horst
    Wann immer zwei zusammenziehen, dient dies der Bildung einer Gemeinschaft. :D
    Bedenken mag das JC gar viele haben, aber dieses eine Jahr muss es den Beiden Wohl oder Übel zugestehen, sonst wäre § 7 SGB II niemals geschrieben worden.


    Gawain

    Hallo amiga!


    zu 1) Zurück zu den Eltern muss sie nicht, da sie einerseits schon eine eigene Bleibe hatte und andererseits ja niemand die Eltern zwingen kann, sie wieder aufzunehmen.


    zu 2) Für die Dauer eines Jahres bleibt Dein Einkommen unberücksichtigt!


    zu 3) Deine Freundin bekäme ihren Regelsatz + die hälftigen Unterkunftskosten (Miete+NK). Ein Untermietvertrag ist nicht erforderlich, allerdings müsstest Du Deinen Mietvertrag beim Jobcenter vorlegen.


    zu 4) Wenn Deine Freundin ALG II beantragt, BEVOR sie zu Dir zieht, könnte es sein, dass man ihr Umzugskosten (die Kosten für einen Kleintransporter) zugesteht.


    Ergänzend möchte ich noch sagen, dass auch die hälftigen Unterkunftskosten "angemessen" sein müssen, sonst würde das Jobcenter lediglich die Angemessenheit bezahlen und auch die Umzugskosten nicht übernehmen. Du Kannst ja mal gucken, was in Deiner Region als angemessen gilt. Der Link "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) führt Dich an die entsprechende Stelle.


    Gawain

    Was Deine SB sagt ist soweit durchaus richtig.
    Zum Einen schläft ein Säugling noch im elterlichen Schlafzimmer und zum Anderen hätte er zwar Anspruch auf die Quadratmeter, nicht aber auf ein eigenes Zimmer. Kurzum: Es besteht in Deinem Falle kein zwingender Grund für einen Umzug!

    Mahsa, ich wage zu bezweifeln, dass Dein SB sein Okay zu einer Wohnung gibt, welche ob ihrer Größe und Kosten nach 1 Jahr ohnehin nicht mehr angemessen ist! Aber den Versuch ist es wert und es würde uns sehr interessieren, wie das Ganze letztendlich ausgegangen ist. Warum nehmt ihr nicht noch eine(n) Dritte(n) mit ins Boot? Dadurch würde das Ganze glaubwürdiger!


    Weist Du, als Psychologe wurde ich noch und nöcher mit allerlei Beziehungsvarianten konfrontiert und wage daher die Aussage, dass eine rein freundschaftliche Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau nur dann funktioniert, wenn der Mann selbst schwul ist. Nicht einmal eine Lesbe und ein Hetero-Mann würden funktionieren, da lesbische Frauen von Haus aus ein gestörtes Verhältnis zu Männern jeglicher Coleur haben.
    Denk einfach mal drüber nach, ob es nicht vernünftiger wäre, eine von Größe und Kosten her angemessene Wohnung zu beziehen, welche der Eine oder Andere von euch auch dann noch bezahlen könnte, wenn das Vorhaben wider erwarten doch den Bach runter geht.


    Gawain

    Um diese ganze, nicht gerade von Lebenserfahrung getragene "Idee" zu einem Ende zu bringen:


    Sucht euch eine Wohnung, welche max. 60m² haben darf!
    Wenn Du Dein Vorhaben so schilderst wie hier im Forum, steckt man euch beide sofort in eine BG. Solltest Du dennoch das Glück haben, eine der Realität etwas entrückte SB zu bekommen, gewährt man euch eventuell für die ersten 12 Monate jeweils € 374 Regelleistung, danach noch € 337.


    Wie teuer eine angemessene Wohnung in Deiner Region sein darf, kannst Du mit Hilfe des Links "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) selbst checken.


    Gawain

    Nicht ganz.... die Angemessenheit muss bezahlt werden und in der Regel fordert das Jobcenter bei Unangemessenheit erstmal zur Minderung der Kosten auf, ehe die Übernahme versagt wird.
    Auf jeden Fall mal die Kostenübernahme beantragen und den entsprechenden Bescheid abwarten, dann sieht man weiter. Bei diesem Thema kocht fast jeder SB sein eigenes Süppchen... leider!


    Gawain

    Wenn all diese Positionen Bestandteil eures Mietvertrages sind und auch der Nachzahlbetrag als angemessen betrachtet werden kann, wird das Jobcenter dies übernehmen.
    Es genügt ein formloser Antrag auf Übernahme der Nachforderung!


    Gawain

    Zitat

    Muss das Amt nicht erstmal belegen, dass Mann und Frau nicht nur die Wohnung, sondern auch mehr teilen?


    Nein, umgekehrt! Nach 1 Jahr müssten die beiden beweisen, dass sie nicht gemeinsam wirtschaften. Zudem hat Mahsa ja bereits durchblicken lassen, dass sie eigentlich ein Paar sind.

    Da kann ich lacki nur beipflichten! Besser gleich eine auch für die Zukunft passende Wohnungsgröße suchen, denn nach 1 Jahr wird man euch als eheähnliche Gemeinschaft betrachten und zusammen in eine BG stecken.


    Ich wollte mich in diesen ganzen Wust hier nur insoweit einbringen, indem ich auf den Unterschied zwischen BG-internen und externen Zuwendungen hinwies.
    Mit den Konfirmanden habe ich nichts zu tun ;) Trotzdem danke für die Klarstellungen :)