Zitat@ Gawain - wenn das Quatsch ist dann erkläre mir mal wieso es einem Selbstständigen sogar zumutbar ist über mehrere Monate hinweg sogar ein Darlehn von er Bank zwecks Überbrückung nehmen zu müssen bevor er einen ALG II Anspruch geltend machen darf !???
Auf diesen, Deinen Beitrag bezog sich meine Antwort und er liest sich, als müsse er sich zur Überbrückung an seine Hausbank wenden statt ans Jobcenter. Ich las in Deinem Beitrag nichts, dass es um die Überbrückung bis zu diversen Zahlungseingängen ging!
War denn der Versuch des vom Pleitegeier schon angefressenen Dentallabors bzgl. Darlehen erfolgreich? Falls Ja: Ist der darlehensgebende Banker dort noch beschäftigt?
Was ich damit sagen möchte: In diesem Fall darf man, so glaube ich, dem SB den gestreckten Mittelfinger zeigen, oder?