Beiträge von Gawain

    Nachdem der Gesetzgeber garnicht vorsieht, diesen jungen Mann in die Pflicht zu nehmen, gibt es hier überhaupt keine Diskussion, würde Niki Lauda sagen :). Das Maximum aus den Gesetzen herauszuholen ist durchaus legitim. Würden wir das, hätten wir die Möglichkeit, nicht alle tun?


    Evil wird sicherlich Nachsicht üben, wenn hier der Eine oder Andere von Neid oder Frust etwas angefressen ist :D

    evil


    Dein 18-jähriger Sohn ist erwachsen und für den Fall, dass Du Hartz IV beantragen musst, hat er mit demselben nichts zu tun, da er aufgrund seines Einkommens + Kindergeld nicht hilfebedürftig ist.
    Wenn es also soweit ist, bitte dem Jobcenter gegenüber angeben, dass der Sohn mit euch in Haushaltsgemeinschaft lebt und euch weder aus seinem Einkommen noch aus seinem Vermögen (mit Ausnahme seines Mietanteils) unterstützt.


    An den erzieherischen Bemühungen der anderen, in diesen Thread involvierten Benutzer, möchte ich mich nicht beteiligen. Wenn man selber nichts auf die Reihe gekriegt hat, sollte man derartiges vielleicht auch tunlichst unterlassen ;)


    Gawain

    Hallo evil,


    leider ist Deinem Beitrag nicht zu entnehmen, welches der beiden Kinder nun der Auszubildende ist, der 15-jährige oder der 18-jährige.
    Sollte es der 15-jährige sein, so wird er im Hartz-IV-Fall zur Bedarfsgemeinschaft gezählt und sein Einkommen unter Berücksichtigung entsprechender Freibeträge angerechnet. Ob Du dem Kind nun von seinem Ausbildungsgeld etwas abnimmst oder nicht, interessiert das Jobcenter nicht.
    Handelt es sich bei dem Auszubildenden jedoch um den 18-jährigen, so kann er durchaus mit euch in Haushaltsgemeinschaft leben, wenn er denn für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen kann. Er müsste sich dann halt mit einem Viertel an den Kosten der Unterkunft beteiligen, den genau diesen Betrag bekämst Du dann weniger vom Amt.


    Gruß Gawain

    Zitat

    Die Verjährung sollte m.e. erst mit dem Umzug beginnen.


    Das könnte durchaus sein! Ich bin davon ausgegangen, dass dario22 längst von Hartz IV weg ist. Falls nicht würde es mich wundern, dass das Darlehen nicht schon längst getilgt wurde. In meiner Region werden den Betroffenen hierfür € 20/Monat in Abzug gebracht.

    Das geht ab und an schon hin, dass eine zu große Wohnung genehmigt wird, wenn die Miete extrem günstig ist. Aber ne NEUE Küche gibt es bei keinem Jobcenter! Dein Kumpel bekommt entweder einen fixen Betrag für eine Erstausstattung oder ist gehalten Angebote von Gebrauchtmöbelmärkten einzuholen!
    Na dann ist ja jeder von euch beiden zufrieden :)


    Gawain

    Hallo Sassa,


    da Du ein eigenes Einkommen hast und schon Ü25 bist, lebst Du mit Deinen Eltern in Haushaltsgemeinschaft und deswegen tauchst Du in den Berechnungen nicht auf. Entsprechend schuldest Du dem Amt nichts, sondern musst an Deine Eltern 1 Drittel der Unterkunftskosten (Miete + Heizung) bezahlen.


    Die Berechnung Deiner Eltern sollte sich demnach wiefolgt gestalten:
    BEDARF:
    a) € 337 Regelleistung für Deine Mutter
    b) € 337 Regelleistung für Deinen Vater
    c) € 323,30 Kosten der Unterkunft (2 Drittel)


    Dies ergibt in der Summe € 997,30. Nach Abzug der Rente Deines Vaters müsste das JC noch € 150,30 überweisen. Warum dies, wie Du schreibst, € 163, also € 12,70 mehr sind, vermag ich ohne Einsicht in den Bescheid von hier aus nicht zu sagen, aber Du siehst, das die Berechnung ansonsten stimmig ist.


    Gruß Gawain

    Hallo NicFrau,


    unter folgendem Link kannst Du Dich mal reinlesen, welche Kriterien hinsichtlich angemessenen Wohnungen in Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) gelten:
    http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Rems-Murr-Kreis---01.01.2011.pdf
    oder das zuständige Jobcenter direkt kontakten:
    http://www.jobcenter-rems-murr.de/


    Um Deine Wohnungssuche beschleunigt zu einen Erfolg zu führen, würde ich an Deiner Stelle auch Einrichtungen wie Caritas, Innere Mission und auch Jugendamt mit einschalten!


    Gruß Gawain

    Erfahrungsgemäß bringt es nicht viel, wenn man die Sachbearbeiterin darauf anspricht, d.h. man wird in der Regel einfach abgewimmelt.
    Du solltest Dir mal ausrechnen, welchen Betrag Du monatlich für Windeln ausgibst und dann einen formlosen, schriftlichen Antrag stellen, z.B. so...


    Hiermit beantrage ich gemäß §21 Abs. 6 SGB II die Kostenübernahme für Windeln für meinen behinderten Sohn in Höhe von € ... monatlich.


    Du wirst daraufhin einen schriftlichen Bescheid vom Jobcenter erhalten und sollte dieser nicht nach Deinen Wünschen ausfallen, einfach hier nochmal melden.


    Gruß Gawain

    Zitat

    wegen den behinderten ausweiss eigentlich gedacht den lese überall das es da zuschüsse bekommt


    Es wird nur dann ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Das wäre zum Beispiel eine aus medizinischen Gründen notwendige, kostenaufwendige Ernährung. Allein der Ausweis auf den Du Dich berufst, bringt da garnichts.


    Entstehen Dir denn durch die Behinderung des Kindes derartige, laufende Mehrkosten? Wenn ja, welche?


    Gawain

    Hallo wolves26,


    Dein Bedarf wäre....


    a) € 374 Regelleistung für Dich
    b) € 251 Sozialgeld für das Kind
    c) € 30,12 Alleinerziehendenzuschlag
    d) die angemessenen Kosten der Unterkunft.


    Von der Summe dieser 4 Punkte werden Kindergeld und ggf. Unterhaltszahlungen des Kindesvaters oder auch UVG abgezogen.
    Was in Deiner Region als angemessene Wohnung gilt, müsstest Du selber mal gucken. Nutze hierfür bitte den Link "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur.


    Gawain

    Wenn die Rückforderung damit begründet wurde, dass Du NIE Deine Lohnbescheinigungen eingereicht hast, so hast Du dies mit den Einschreiberückscheinen ja widerlegt und sollte damit vom Tisch sein. Ich weis ja nicht, um welche Beträge es hier geht und ob es Dir hätte auffallen müssen, dass Dir das Jobcenter trotz Nebenjob relativ viel bezahlt hat.
    Also meiner Meinung nach kann man das Ganze, so wie Du es geschildert hast, schon abschmettern aber u.U. nur mit anwaltlicher Hilfe.


    Gawain

    Wenn man gegen Dich weder einen Titel (Vollstreckungsbescheid) erwirkt hat noch Dich einen "Verzicht auf die Einrede der Verjährung" hat unterschreiben lassen, ist diese Forderung seit dem 31.12.2007 verjährt (§ 195, 199 BGB).


    Gawain

    Wenn die Miete erhöht wird und das Jobcenter diese Erhöhung nicht bezahlt (6 Monate lang müssen sie das dennoch bezahlen) ist er berechtigt, ja sogar gefordert sich eine andere, angemessene Wohnung zu suchen, wo auch immer.
    Da er eine Arbeit hat, darf der Umstand des Umzuges diese Arbeit nicht gefährten! Wirft er dennoch hin, gibt es 3 Monate lang garnichts! Besser wäre es, bis zum Ende der Bürgerarbeit zu warten, und dann zur Freundin zu ziehen. What's another Year? ;)


    Gawain

    Das sind ja Zustände wie beim Louis Trenker im Rucksack.


    Darkness
    Du bist noch immer bei Deinen Eltern gemeldet und als U25 kannst Du keine eigene BG bilden und Hartz IV beantragen. Du hängst seit 3 Jahren bei Deiner Freundin herum und hast keine Ausbildung. Warum, so frage ich mich, sollten die Eltern an Dich Unterhalt bezahlen, nachdem Du die geforderte Zielstrebigkeit vermissen läßt. Probleme mit den Eltern haben mehr als 90% Deiner Altersgruppe, würden diese alle aufgrund dessen ausziehen, gäbe es in Deutschland keine freien Wohnungen mehr.


    Alles was Du versuchen kannst ist, Deinen "Jagdschein" durchzusetzen (es wird nicht einfach sein, glaube mir) und dann ALG II zu beantragen.
    Der effektivere Weg wäre es, Deine Eltern werfen Dich einfach raus, denn da Du erwachsen bist, müssen sie sich das mit Dir nicht länger antun.
    Aber wie auch immer... in erster Linie sind Deine Eltern für Dich zuständig und es interessiert herzlich wenig, welche Schulden diese haben oder ob sie sich nun trennen; die Unterhaltsverpflichtungen haben Vorrang! Punkt.


    Gawain

    Dein Bedarf wären € 374 Regelleistung + angemessene Kosten der Unterkunft. Diesen Betrag würde das Jobcenter nach Bewilligung Deines Antrages bezahlen, allerdings das Kindergeld und den Unterhalt davon vorher in Abzug bringen.

    Sie muss jede, ihr zumutbare Arbeit annehmen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern! Unzumutbar wäre es eine Pianistin in den Steinbruch zu schicken ;).
    Man wird ihr eine "Eingliederungsvereinbarung" zur Unterschrift vorlegen, aus welcher u.A. hervorgeht, wieviele Bewerbungen sie pro Monat zu schreiben hat.


    Gawain

    Du bist erwachsen und wenn Deine Mutter, wie Du schreibst, zu ihrem Freund ziehen möchte, so muss sie Dich nicht mitnehmen. Dies wäre dem Jobcenter mit Nachdruck zu vermitteln, um Dir als U25 überhaupt die Chance auf eine eigene Wohnung + Erstausstattung zu eröffnen.


    Wie Du schreibst, verfügst Du über ein Einkommen (Kindergeld+Unterhalt) in Höhe von € 534. Von Seiten des Amtes wird somit nicht viel rumkommen, ca. € 120! Von diesem Geld wären dann Miete und Lebenshaltung zu bestreiten. Ein hartes Brot für einen 19-jährigen!


    Meine Empfehlung:


    a) Sieh Dich nach einer angemessenen Wohnung um, aber unterschreibe keinen Mietvertrag bevor nicht Dein Antrag durch ist. Was in Deiner Region als angemessen gilt, kannst Du mit Hilfe des Links "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) selbst checken.


    b) Lade Dir den ALG-II-Antrag aus dem Netz runter, fülle ihn aus und verweise auf Deine oben beschriebene Situation.


    Beim Abgabetermin kannst Du zugleich auch die Übernahme der Unterkunftskosten für Deine künftige Wohnung beantragen (alternativ auch formlos zusammen mit dem Antrag). Erst wenn Du die Zusage des Jobcenters hast, darfst Du den Mietvertrag unterschreiben.


    Gawain