Hallo Hobin Rood,
wie ihr die Mietzahlungen in der Vergangenheit familienintern geregelt habt, war eure ureigenste Angelegenheit. Für die Zukunft, in welcher Du dann wahrscheinlich ALG II beziehen wirst, empfehle ich Dir mit dem/den Hausbesitzer(n) einen Mietvertrag zu schließen, welcher Deinen Anteil an der Darlehenstilgung als Kaltmiete beinhaltet, aber auch alle Nebenkosten. In wie weit eure Wohnung als angemessen zu betrachten ist, richtet sich nicht nur nach der Größe (60 m² für 2 Personen, bzw. 75m² für 3 Personen) sondern auch nach den Kosten. Diesbezgl. kannst Du Dich hier http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html mal selber schlau machen.
Idealerweise solltet ihr nicht mit einem der Söhne in Haushaltsgemeinschaft wohnen, da die Wohnung dann unangemessen groß ist. Besser man vermietet euch nur diese besagten 60m²!
Wie der/die Hausbesitzer ihre Einkommensteuererklärung gestalten, muss weder Dich noch den Sachbearbeiter belasten. Dies ist ausschließlich eine Angelegenheit zwischen den Hausbesitzern und dem Finanzamt! Ob Du Deine Miete in bar (Mietbuch) oder Überweisung bezahlst, spielt keine Rolle und wenn diese direkt auf das Darlehenskonto läuft, so ist dies auch in Ordnung, es muss eben nur kaufmännisch üblich und korrekt (belegbar) sein!
Gawain