Beiträge von Gawain

    Zitat

    Gwain so ist es, die Rechnung ist falsch. Die beiden bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Sie haben einen gemeinsame Lebensgemeinschaft, sind nicht verschägert over verwandt.


    Nein, sie bilden keine Bedarfsgemeinschaft!
    Er bekommt € 518 ALG I + € 101 aufstockend ALG II = € 619 !!!
    Davon deckt er seinen Bedarf, bestehend aus € 374 Regelleistung + € 245 Mietanteil = € 619 !!!


    Die Freundin ist gehalten, sich selbst zu unterhalten und zwar mittels ihres Azubi-Gehalts + eventuell Unterhalt + eventuell Kindergeld + eventuell BAB, wie GG52 schon geschrieben hat!
    Wo ist Dein Problem?

    Kai N


    Denk mal nach: Es kann doch nicht angehen, dass die Freundin einerseits vom Leistungsbezug ausgeschlossen ist, also nicht zur BG zählt, und andererseits wird der Freund dafür dann auch noch bestraft, indem man ihn statt € 374 nur 337 gibt!
    Mit € 337 + € 245 Miete könnte er ja seinen Bedarf garnicht decken, entsprechend hinkt Deine Rechnung!

    Zitat

    sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken sollen.


    Diese "Vermutung", sich gegenseitig zu unterstützen bezieht sich gem. § 9 Abs 5 SGB II auf "Verwandte oder Verschwägerte", aber auch dieser Vermutung kann widersprochen werden!

    Zitat

    Was ist eine HG


    Eine "Haushaltsgemeinschaft", in welcher Hilfebedürftige und Nichthilfebedürftige, oder wie in diesem Fall vom ALG II-Bezug ausgeschlossene, zusammenleben.

    Zitat

    Demnach dürfte auch ihr Ausbildungsgeld nicht als Einkommen angerechnet werden.


    Wird es ja auch nicht Kai, die Freundin bleibt einfach außen vor. Sein Bedarf sind € 374 + die hälftige Miete und dieser ist durch sein ALG I und die Aufstockung gedeckt.

    Zitat

    Ansosnten könnte jeder der Eigentum hat mit seinen Familienmitgliedern einen Mietvertrag Abschließen, die Eigentümer verdienen gutes Geld der Mieter ist Hartz IV Empfnger macht die Kosten der Unterkunft geltend das Jobcenter Zahl die, und der Mieter leitet das weiter um das Darlehen zu Tilgen LÖL Ok kann man Versuchen. Wenn die das so Machen blos eine Info Geben. Tolles Finanzierungsmodell das Zukunft hat


    Was erzählst Du denn da für einen Mist? Das ist doch alles völlig legitim! Wenn Du da nicht durchsteigst, dann halte Dich doch einfach raus. Warum sollten denn die Söhne nicht die Mutter und deren Lebensgefährten in ihrem Haus wohnen lassen? Ich kenne mindestens 5 Fälle, wo dies so geregelt ist! Was die Vermieter mit ihren Mieteinnahmen machen, ist einzig und allein deren Angelegenheit! Das geht das Jobcenter ebenso wenig an wie die Einkommensteuer der Söhne und keiner davon gehört mit der Mutter in eine BG!

    Kannst Du ja machen, z. B. unter "Weitere Themen". Wie soll sich Sandini hier noch zurechtfinden, wenn die Thematik wie Kraut und Rüben durcheinandergeht? :confused:

    Also in Deutschland heißt das immer noch "in demselben Brief"! (im selben Brief)


    aber horst hat ja recht, wir sind hier nicht so penibel, was die rechtschreibung oder die groß- und kleinschreibung angeht und die großen buchstaben heben wir uns ohnehin für ganz besondere anlässe auf.


    Im Übrigen meine ich, dass dieses Thema mit dem Einstiegsgeld doch nun wirklich durch ist. Ich habe meine Empfehlung bereits abgegeben und Sandini wird sicherlich die für ihn beste Lösung wählen!

    Zitat

    In vorliegendem Fall

    oh weh, oh weh, oh weh!
    Im vorliegenden Fall wäre korrekt!


    Nicht Selbständigkeit sondern Selbstständigkeit! Man mischt nicht neue und alte Rechtschreibung in ein und demselben Brief, das ist kein guter Stil. Bitte bei persönlichen Anreden auf die Großschreibung achten, wir sind ja hier nicht bei den Hottentotten :eek:

    Kai N


    Wenn die Leistungen für den Monat um den es geht, schon geflossen sind, hat sich das mit dem Einstiegsgeld ja erledigt. Dies wäre meine Variante.
    Also wenn ich Horst richtig verstehe, dann meint er, Sandini müsste schon jetzt beim JC melden, dass er ab 1.6. eine Arbeit, damit die Leistungen für Juni erst garnicht überwiesen werden. Stattdessen wäre das Einstiegsgeld zu beantragen.

    Horst


    Ich sage ja nicht das Du unrecht hättest Horst und da, wie Du schon richtig schreibst, das selbe Geld nur mit einer anderen Bandarole versehen wird, liegt der Unterschied zwischen den Meinungen lediglich in der praktischen Ausgestaltung des Ganzen.
    Möglich, dass Deine Variante die korrektere ist, aber, und so habe ich es erfahren und anscheinend auch GG52, wird die zweite Variante dann zumindest geduldet und bleibt ohne rechtliche Folgen.


    Gawain

    Zitat

    Die Hausbesitzer sind eben die Kinder, die ich bei Ihrer Steuererklärung tatkräftig unterstütze, deswegen ist mir dieser Punkt absolut nicht gleichgültig. Im Gegenteil, ich denke, am besten nehme(n) wir/ich baldmöglichst mal Kontakt mit dem Finanzamt auf, um Schlimmeres zu vermeiden, oder was meint Ihr?


    Ich wollte eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass das Jobcenter weder Dir noch den 3 Söhnen Deiner Frau bzgl. der Einkommensteuer an die Jacke kann! ;)


    Der Nachteil der HG besteht in Deinem Fall darin, dass das Jobcenter dann die 110 m², wie auch die Gesamtmiete mit 1 Drittel zu 2 Drittel aufteilt. Damit wäre für Dich und Deine Frau die Wohnung zu groß (nämlich 73 statt 60m² = 17,80%). Entsprechend könnte das Jobcenter die von Dir bezahlten € 380 mit diesen 73m² gleichsetzen und nur noch 82,20% für 60m² davon übernehmen.
    Ich hoffe Du kannst mir folgen! ;)


    Wenn also die Möglichkeit besteht, wie, so meine ich, es auch Horst darstellte, die Wohnung in 2 Wohneinheiten aufzuteilen und an euch max. 60m² zu vermieten, so würde ich dieser Variante den Vorzug geben!


    Gawain

    Beruhigt euch mal wieder Leute! Ich verweise da mal auf eine Aussage von GG52, welche er erst vor wenigen Tagen zu diesem Thema traf:


    Zitat

    Die frühere Übergangsbeihilfe gibt es schon lange nicht mehr. Wenn du im Juni deinen ersten Lohn bekommst, steht dir für Mai noch das volle Alg II zu (Zuflussprinzip). Wenn du im Juni nicht bis zur Lohnzahlung hinkommst, kannst du ein Darlehen nach § 24 (4) SGB II beantragen.


    Worum es dabei im Einzelnen ging, wäre hier nachzulesen:


    http://www.sozialleistungen.in…gsgeld-vom-amt-16879.html


    Es geht doch in Sandinis Fall lediglich um eine Einmalzahlung und da wäre es meiner Meinung nach etwas übertrieben, Einstiegsgeld zu beantragen. Im Übrigen würde Sandini von diesem Einstiegsgeld erfahrungsgemäß die nächsten 6 Wochen keinen Cent sehen!


    Gawain

    Horst


    Wenn man es absolut korrekt machen möchte und dabei risikiert den ganzen Monat Juni ohne einen Cent dazustehen, dann wäre das von Dir benannte Einstiegsgeld zu beantragen. Weitaus abgesicherter wäre Sandini allerdings, dem Jobcenter erst am 1. Juni schriftlich und freudig mitzuteilen: "Hey Leute, ich habe seit heute eine Arbeit!" :D


    Gawain


    PS: Es ist ja heutzutage sowas von unsicher, ob man die zugesagte Arbeit dann auch wirklich bekommt ;-)