Mensch Kai, jetzt hast Du heute Abend in vielen Dingen gut recherchiert, hatte alles Hand und Fuß, jetzt stell doch nicht wieder irgendwelche unsinnigen Behauptungen auf!
Stell Dir doch einfach mal vor, Du würdest unaufgefordert Deinem Nachbarn € 100 überweisen und nach 3 Jahren kommst Du auf die Idee und willst diese zurück haben? Der Nachbar sagt aber nur "Dankeschön" und zeigt Dir den Vogel! Was willste dagegen machen? Kein Gericht würde den Nachbarn dazu verurteilen Dir diese € 100 wieder zurückzugeben! Warum? Ganz einfach: Es existiert kein Vertrag zwischen Dir und Deinem Nachbarn, welcher die Rückzahlung der € 100 regelt!
Beiträge von Gawain
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Wenn Mieter und Vermieter einen Vertrag schließen, wo erscheint da das Jobcenter? Der Vermieter hat zu keiner Zeit das Jobcenter aufgefordert, ihm die Kaution zu überweisen, dies erfolgt ausschließlich auf den Wunsch des Mieters. Worauf also soll das Jobcenter sein Recht auf die Rückforderung der Kaution begründen? Etwa weil es einen Überweisungsträger ausgefüllt hat?
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Gwain, das, das Jobcenter nicht im Mietvertrag ist, das ist richtig. Aber der Mieter hat die Mietkaution nicht erbracht, nicht überwiesen, nicht gestellt. Dieses hat das Jobcenter. Der Mieter kann keinen Anspruch auf einer Leistung Stellen die er nicht erbracht hat, das kann nur das Jobcenter, weil diese der Leistungeserbringer ist
Da bist Du falsch beraten Kai, denn Jobcenter und Vermieter sind keine Vertragspartner im Sinne des BGB, d.h. es existiert keine Basis, auf welcher das Jobcenter etwas vom Vermieter zurückfordern könnte und wird auch erst garnicht praktiziert. Ebenso können Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen von Seiten des Jobcenters nur vom Leistungsempfänger zurückgefordert werden und nicht vom Vermieter.
Behält also der Vermieter, wie Horst es umschrieben hat, die Kaution wegen irgendwelcher Mängel ein und hat der Mieter das Darlehen für die Kaution nicht zurückgezahlt, so hat er für ein künftiges Kautionsdarlehen schlichtweg Pech gehabt, da es auf selbiges keinen Rechtsanspruch gibt! -
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Seh ich nicht so. Wenn das Jobcenter die Mietkaution übernommen hat, und hat auch dem Vermieter diese gestellt, muss nicht der Mieter die Kaution zurückverlangen bei Auszug, sondern das Jobcenter, weil das Jobcenter diese Mietkaution übernommen hat.
Dafür müsste ja das Jobcenter in den Mietvertrag mit eintreten, was ja nicht der Fall ist. Hierfür fehlt dem Jobcenter jegliche rechtliche Grundlage vom Vermieter etwas zurückzufordern! -
Ich denke mal, dass da Pflegegeld bezahlt wird, was, soviel ich weis, nicht als Einkommen angerechnet wird, da es ja für die Pflege der Mutter gedacht ist.
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Da muss ich passen, Mietrecht ist nicht mein Ding! Ach deswegen fackeln immer mehr Hausbesitzer die vermietete Bude ab, weil sie durch die Mieter eigentlich unverkäuflich geworden ist :D.
Zitatleider sieht es aber in vielen Fällen dann auch so aus das es Vermieter gibt die dann in der Folge diese einbehalten weil sie plötzlich Mängel finden und dann ist nichts mehr mit Zweitem Darlehn für eine Zweite Kaution !
Meine Rede seit 1914, deshalb ist es besser mit dem entsprechenden Weitblick seine Darlehen dennoch zurück zu bezahlen, denn wie schnell ist man mal auf den Good-Will des SB für ein weiteres Darlehen angewiesen... ja, ja! -
Ist mir zwar noch nicht untergekommen, da ja nicht das Jobcenter sondern die Kommune die Unterkunftskosten trägt, aber vielleicht gibt es ja noch so reiche Kommunen, die es sich leisten können, das Geld zum Fenster hinauszuwerfen
Man hat ja früher noch ganz andere Dinge aus dem Rathausfenster geworfen, allerdings ist das schon ein paar hundert Jahre her (1618). -
Hallo Verona,
inwieweit bei einer Eigenbedarfskündigung der Name der Tochter Bestandteil des Kündigungsschreibens sein muss, vermag ich nicht zu sagen, dies wäre in einem Forum für Mietrecht abzuklären. Sollte die aktuelle Kündigung rechtswidrig sein, so wirst Du dennoch mit einer rechtskonformen, anschließenden Kündigung rechnen müssen, da "Eigenbedarf" nunmal ein Kündigungsgrund ist.
Für das Jobcenter ergibt sich daraus auf jeden Fall ein erforderlicher Umzug, d.h. die Kosten für ein Leih-Umzugsfahrzeug werden übernommen. Falls erforderlich könntest Du ein Darlehen für die Mietkaution beantragen. Das sich die neue Wohnung im Rahmen der Angemessenheit bewegen muss, um genehmigt zu werden und Du den Mietvertrag erst unterschreiben darfst, wenn diese Genehmigung von Seiten des Jobcenters vorliegt, wirst Du sicher wissen.
Was in Deiner Region als angemessen gilt, kannst Du mittels des Links "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) selbst mal checken.Gawain
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Das hast Du gut recherchiert Kai, aber es bleibt ja dennoch eine Schuld des Leistungsbeziehers gegenüber dem Jobcenter, will heißen: Die Mietkaution wird ihm nicht geschenkt! Wir wissen ja, wie es ist, wenn man ein Darlehen nicht zurückbezahlt... man bekommt dann keines mehr.
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Auszug aus § 22 SGB II:
Zitat(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
Die Übernahme der Mietkaution ist eine KANN-Regelung und wird im Falle der Übernahme als Darlehen gewährt, d.h., man hat keinen Rechtsanspruch darauf! Ist der Umzug nicht erforderlich und der Betreffende zieht trotzdem um, erfolgt keine Übernahme der Kaution.
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Hallo Kerstin!
Deine Mutter würde dann mit Dir und den Kindern in Haushaltsgemeinschaft leben, wobei ihre Rente Dir nicht angerechnet werden würde. Einzig und allein ihren Mietanteil würdest Du künftig vom Amt weniger bekommen. Diesen Teil müsste dann Deine Mutter bezahlen.
Zudem müsste sie gegenüber dem Jobcenter eidesstattlich versichern, dass sie Dich weder aus ihrem Einkommen noch aus ihrem Vermögen unterstützt, da man unter Verwandten eben dieses gegenseitige Unterstützen vermutet.Gawain
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Alleine nur mit der Ankündigung das er Kündigen will, das er das Haus verkaufen wollte, oder Verkaufen will, berechtigt nicht zu einer Kündigung.
Sehr gut Kai!
Kündigen könnte der Noch-Hausbesitzer nur im Falle des Eigenbedarfs, allein der Verkauf des Hauses beendet kein Mietverhältnis, d.h. der Käufer muss die Mieter mit übernehmen und könnte dann ggf. seinerseits bei Eigenbedarf kündigen.Natürlich kannst Du die Kündigung annehmen, da es ohnehin kein Wohnen mehr wäre, wenn man dann mit dem Vermieter auf Kriegsfuß steht. Wenn Du keine Küche hast, könntest Du Antrag auf Erstausstattung stellen. Alternativ kannst Du auch mal anfragen, in wie weit das Jobcenter bereit wäre, die Ablösesumme für die vorhandene Küche zu übernehmen.
Da bei Annahme der Kündigung ein Umzug erforderlich ist, darf die neue Wohnung auch etwas teuerer sein, sofern sich die Kosten im Rahmen der Angemessenheit bewegen. Mittels des Links "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) kannst Du Dich selber mal schlau machen, was in Deiner Region als angemessen gilt!Gawain
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Hallo Princess_Style,
man wird euch nach 1 Jahr des Zusammenlebens eine "eheähnliche Gemeinschaft" unterstellen und es obliegt dann euch zu beweisen, dass dem nicht so ist, was ein schier unmögliches Unterfangen ist, wie auch der Fall "haggy" zeigt, der hier ebenfalls einen entsprechenden Thread gepostet hat. Man wird euch dann also in eine BG stecken und Dein Einkommen mit anrechnen... davon solltest Du ausgehen!
Gawain
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Ich bezweifle, dass da jemand überhaupt intellektuell in der Lage ist, neue Eerkenntnisse aufzunehmen, geschweige denn sie zu verarbeiten und daraus zu lernen. Fernab von §§ werden hier nicht einmal die einfachsten, logischen Zusammenhänge begriffen.
Ich klinke mich aus dieser fruchtlosen Diskussion lieber aus und schone meine Nerven! -
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Horst zu Deinem Satz : sonst würde man ja für eine Nichtanspruchsberechtigte Person auch die Miete hälftig ungerechtfertigt zahlen. So ist es, es ist ungerechtfertig die Miete zu Teilen, weil die Person als nicht Mieter auch keinen Anspruch haben kann. Der Anspruch ist im vollen Umfang den Mieter zuzurechnen der auch den Mietvertrag abgeschlossen hat. Haben beide den Mietvertrag unterschrieben, haben auch beide den Anspruch darauf
Du verbreitest hier grenzenlosen Schwachsinn!
Der Mieter wird hier wohl der Freund sein, da die Freundin die Kohle garnicht aufbringen würde. Der Freund aber bezieht ALG II und das Jobcenter wird ja wohl das Recht haben, die KdU nur für den Leistungsbezieher bezahlen zu müssen, also die Hälfte und die zweite Hälfte muss die Freundin aufbringen, welche in unserem Fall mit dem Jobcenter garnichts zu schaffen hat, da sie von dort keinerlei Leistungen erhält!
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Die Freundin muss BAB beantragen, es wird aber geprüft, ob die Eltern unterhaltspflichtig und -fähig sind. Wenn sie unterhaltspflichtig und -fähig sind, müssen sie Unterhalt zahlen. Ansonsten bekommt die Freundin BAB, Kindergeld und Azubigehalt. Davon muss sie ihren Lebensunterhalt plus Miete bestreiten. Wenn das Geld dann nicht reicht, müsst sie sich eine günstigere Wohnung suchen.
So isses und nicht anders!
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Gawain das ist unerheblich wo das steht oder nicht. Maßgeblich ist wer im Mietvertrag als Mieter der Wohnung steht und nur dieser kann auch nur den Mietanspruch geltend machen.
Du kannst doch nicht einfach eine derartige Behauptung aufstellen und den Beweis dafür schuldig bleiben. In Bayern nennt man so etwas "Dampfplauderei", viel heiße Luft und nichts dahinter.
Bei Deinem Intellekt wäre ich schon längst aus purer Verzweiflung aus dem Kellerfenster gesprungen. Du willst hier mitreden, hast aber von Nichts eine Ahnung und bringst mit Deinem endlosen Gefasel nur die Leute durcheinander. -
Wo steht das geschrieben, dass beide den Mietvertrag unterschrieben haben müssen um Sozialleistungen zu bekommen?
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haben beide den Mietvertrag geschlossen oder nur einer ?
Das spielt gegenüber dem Jobcenter überhaupt keine Rolle! Im Übrigen wurde diesbzgl. schon alles gesagt, Du musst es nur glauben oder lassen. -
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Gwain später bitte muss für ne Std raus Einkaufen danach habe ich mehr Zeit nu will ich das aber Wissen.
Nimm Dir alle Zeit der Welt