Okay, dass leuchtet mir ein, werde deine Info so weitergeben und danke dir dafür.
Beiträge von Gawain
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Da geb ich dir schon recht Turtle, aber das Guthaben ergab sich ja aus der Tatsache, dass der Mieter viele Wochen im Krankenhaus verbrachte. Zudem war ja auch nicht absehbar, wie sich die Heizölpreise entwickeln.
Jetzt hab ich zudem im SGB XII §82 Abs 1 folgenden Satz gefunden:
Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen.
Tatsächlich wurde diese Vorauszahlung ja zu mehr als 75% aus Mitteln fern der Kdu-Anteile des Leistungsträgers erbracht. -
Hallo liebes Forum,
ein Bekannter bezieht seit gut 1 Jahr € 570,- Altersrente und zusätzlich € 173,- Grundsicherung. Da er in 2016 mehrfach mehrere Wochen im Krankenhaus lag und zudem die Heizölpreise im "Keller" waren, ergab sich für das zurückliegende Jahr ein Betriebskostenguthaben in Höhe von € 273,-, welches er auch unmittelbar der Leistungsstelle mitteilte. Diese hat nunmehr einen Bescheid erlassen, in welchem das gesamte Guthaben als Einkommen deklariert und seine Leistungen für die kommenden 6 Monate um jeweils € 45,50 gekürzt wurden.
Der Bedarf des Kontrahenten beläuft sich also auf € 743,-, wobei die vom Leistungsträger bezahlten € 173,- lediglich 23,28% ausmachen. Ist es rechtens, dass der Leistungsträger aber 100% des Betriebskostenguthabens als Einkommen anrechnet?
Würde mich freuen, wenn jemand von euch hierzu etwas sagen könnte.
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Deiner Meinung schließe ich mich an. Es hat mich nur verwundert, dass man einen 63-jährigen noch in solch eine, für ihn sinnlose Maßnahme zu stecken gedenkt. Bzgl. Verrentung sagte er mir, dass er die geforderte Anwartschaftszeit nicht erfülle und somit erst im Februar 2016 in Rente gehen kann.
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Mein Nachbar konfrontierte mich am Wochenende mit dem Vorhaben des örtlichen Jobcenters, ihn (Kaufmann/Programmierer, wiederholte Bandscheibenvorfälle, Bluthochdruck) in 2 Wochen in eine 7-monatige "Qualifizierungsmassnahme" nach BAVBVO zu stecken. Die Maßnahme kostet € 3.029,- und hat zum Inhalt:
Produktionskraft, Verarbeitung von Holz und Elektrotechnik, Einführung in CNC- und CAM-Technik,
Berufsfeld Umzugshelfer, Möbelabholung und -auslieferung, Gabelstaplerschein, Erste-Hilfe-Kurs,
Bewerbungstraining. EDV-Grundkurs, Sport, Stressbewältigung.Am Ende der Maßnahme steht dann wahrscheinlich der Totenschein
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, bzw. weiß jemand welchen Weg man am Besten geht, dieses Vorhaben zu torpedieren, zumal ja der Betreffende weder über die erforderliche Muskulatur noch über eine ausreichende Gesundheit verfügt, eine solche aufzubauen? -
Interessant wäre es, den Schulabschluss der SB zu erfahren. Es wird doch seit Jahrzehnten hierzulande sogar in der Hauptschule Englisch gelehrt. Sie ist entweder steinalt, oder was näher liegt, brunsdumm
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In diesem Wust von Überlegungen, die Du hier nun schon wochenlang anstellst, vergisst Du, dass für einen Kreditgeber Deine Einkommensdecke viel zu dünn und zu unsicher ist. Wahrscheinlich hast Du Angst, Deiner Illusionen beraubt zu werden, sonst hättest Du längst mal bei einer Bank angefragt. In meinen Augen ist das nichts als eine große Spinnerei.
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Hallo Philshag,
da ihr zusammen leben wollt und gemeinsame Kinder habt, stellt sich im Hinblick auf Sozialleistungen auch dann die Frage nach DEINEM Einkommen, wenn ihr NICHT verheiratet seid. Leider hast Du hierzu nichts geschrieben. -
Warum führst du nicht als Erstes einfach mal ein Gespräch mit Deiner Hausbank? Danach werden sich all Deine Überlegungen erübrigt haben.
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Na dann hoffen wir mal, dass monamaus37 eure Antworten auf ihren Beitrag vom JANUAR noch liest.
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Ich schließe mich der Meinung von Stylewolf an.
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Du gehörst wohl eher zu den ängstlichen Menschen, wenn Du, in Leverkusen wohnend, Übergriffe von Einwohnern aus EU-Beitrittsländern befürchtest. Um dieser Furcht zu entsprechen, müssten dann Bayern und Österreicher bis an die Zähne bewaffnet vor dem Fernseher sitzen
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Zwei Dinge:
1) Änderungsmitteilung bzgl. Deines Auszuges an das Jobcenter
2) Den Vermieter per Einschreibebrief über Deinen Auszug informieren.Deine Ehefrau betreffend ist für das Jobcenter kein neuer Mietvertrag erforderlich.
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Das mit dem Verschwinden von Unterlagen aus dem Akt war ja eigentlich ironisch gemeint, zumal es sich beim zuständigen JC wohl um die Inspektion Wanninger handelt. Für Nicht-Bayern sei gesagt, dass Inspektor Wanninger in den 60ern für seine unkonventionellen Methoden bekannt war.
Es mutet schon seltsam an, dass eine Krankenkasse auf die Idee kommt, ein JC hinsichtlich einer 7 Jahre zurückliegenden Mutterschaftsgeldzahlung zu informieren. Hinzu kommt, dass der TE ein an sie gerichteter Brief bzgl. einer Witwenrente kurzerhand von der SB entwendet wurde... und das alles in der Mitte DeutschlandsEine weitere Merkwürdigkeit stammt von Puste selbst: Sie soll für September 2012 Geld zurück zahlen und schreibt, sie sei nicht verheiratet. In einem Beitrag vom 3.9.2012 erwähnt sie jedoch ausdrücklich ihren Mann, welcher seit Oktober 2011 angestellt sei. Ich finde, es ist nicht der Mühe wert, sich weiterhin mit diesem Sachverhalt zu beschäftigen.
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Die Aussage der Dame der neuen Kommune ist richtig. Einziger Nachteil: Im Falle einer Nebenkosten-Nachforderung des Vermieters übernimmt das JC diese nicht zu 100%. Deine Aufstellung wird wohl kaum von Nöten sein
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So wie Du die Sachlage schilderst, liegt da vieles im Argen und die Sorge, dass Deine Meldung spätestens bei Beantragung der Akteneinsicht aus den selbigen verschwindet, ist sicherlich nicht unbegründet. An Deiner Stelle würde ich die Einrede der Verjährung gem. §214 BGB geltend machen. Entsprechende Musterbriefe findest Du im Netz, z.B. hier: http://www.vorlage-musterbriefe.de/musterbrief_einrede_der_verjaehrung.html
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Zitat
Dazu wird vom Leistungsempfänger erwartet einen gewissen Teil der Leistungen anzusparen. Dies ist dem Schuldner in der heutigen Form des Pfändungsschutzes nicht möglich.
Bist Du wirklich so ideenlos, um diese Ansparungen zugriffsicher zu verwahren? Da wäre z. B. der gute alte Sparstrumpf -
Meinst Du mit den Nebenkosten eine "Nebenkostennachzahlung"? Wenn ja, mit welcher Begründung hat denn das Jobcenter die Übernahme der Nachzahlung abgelehnt? Wenn ich das richtig lese, dann liegt auch Deine jetzige Wohnung bereits über der Angemessenheit.
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Naja GG52, wenn sich jemand als Steuerzahler bezeichnet, dann meint er ja wohl jene Steuer, die sich aus seiner Entlohnung ergibt, die Lohnsteuer. Umsatzsteuer, wie auch alle anderen Steuern zahlt ja der Hartzer ebenso ;-).
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Warum sollte dies nicht möglich sein? Anders würde es sich verhalten, wenn Deine Mutter die Mieterin der unangemessenen Wohnung wäre, dann könnte Deine Zuzahlung als Unterstützung Deiner Mutter angesehen werden, woraufhin man ihr sicherlich die Leistungen kürzen würde.