Vllt sollte ich noch erwähnen, dass es sich bei mir um schwiegende Gründe handelt und ich deshalb ausziehen darf.
Beiträge von Leyaa
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Hallo!
Es geht um folgendes:
Ich bin zurzeit in einer Ausbildung und 20 Jahre alt.
Ich werde wahrscheinlich den Antrag auf Auszug aus dem Elternhaus
genehmigt bekommen, jedoch meinte die Sachbearbeiterin vom JC
dass ich dann die Mietsicherheit und Erstausstattung kriegen würde, und
beim nächsten Termin wird sie mir dann sagen, was ich für eine Wohnung
suchen kann (Größe, Miete usw).
Da ich aber mit dem Auszug Anspruch auf BAB hätte, keine Leistungen
vom JobCenter kriegen würde.
Ich glaube aber nicht dass ich BAB kriegen würde (aufgrund vom Einkommen der Eltern)
War jemand in so einer Situation und kann mir weiter helfen??Vielen Dank!
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was bedeutet das dann ??
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das hört sich ja gut an.
danke für die antwort.
hast mir echt weiter geholfen =) -
Hallo Leyaa,
Aber wahrscheinlich meinst Du damit, ob Du dann zurück zu Deinen Eltern müsstest ;). Nein, auch das wäre nicht der Fall, weil Du dann ja schon ausgezogen warst. Ein "Rückzug" wird nicht verlangt, allerdings würde geprüft werden, in wie weit Deine Eltern für Dich Unterhalt leisten können.vG Berthold
danke erstmal für die antwort.
genau das meinte ich.
also dass ein arbeitsvertrag befristet ist, stört die vermieter nicht ?? -
hi
also ich bin 20 jahre alt und fange jetzt eine vollzeitstelle an.
(welche für ein jahr befristet ist)
kann ich mir dann trotzdem eine wohnung nehmen.
(ich hab bis jetzt keine unterstützung vom staat bekommen falls es wichtig ist)
ich würde dann vllt. mit meinem freund zusammen ziehen. der ist ebenfalls 20.
der ist jedoch schüler.
also:
1. könnten wir uns eine wohnung, trotz des befristeten arbeitsvertrages nehmen?
2. würden wir eventuell wohngeld kriegen?
und 3. was ist wenn ich nicht weiter übernommen werden? rausschmeißen aus der wohnung würden
sie und doch dann nicht, oder ???