Entschuldige, nur wie ich bereits schrieb, hab ich die Unterlagen schon zuhause, und zwar hab ich sie am 18. Okt. geholt und sollte sie eigentlich am 2. Nov. wieder abgeben, wo sie mich ja wegen meines Studentenstatus mit dem ganzen stapel wieder heimgeschickt haben
Allerdings hab ich am 18. Okt. angegeben, dass ich ab Nov. oder Dez. Hartz4 bräuchte. Lässt sich das jetzt noch auf Okt. vorverschieben?
Und warum hat mich die blöde Bearbeiterin letzte Woche mit meinem gesamten Antrag wieder nach Hause geschickt? Ich mein ich weiß, dass der noch nicht vollständig war, aber ist das normal, dass die dann noch nicht anfangen mit bearbeiten, wenn noch was fehlt?
Beiträge von die-gute-fee
-
-
Hallo!
Ich habe folgendes Problem: Ich war Studentin und habe einen BaföG-Bescheid bekommen, der mir bis 11/2010 BaföG zusicherte. Ich habe dieses Jahr meine Diplomarbeit geschrieben und diese am 16.9.10 abgegeben. Nach schier unendlichem Warten habe ich gestern mein Abschlusszeugnis erhalten, seitdem weiß ich nun endlich dass ich meine Diplomarbeit bestanden hab. Nun hab ich leider im Internet (auf den Seiten vom Bafög-Rechner) gelesen, dass mir BaföG nur bis zu dem Monat zusteht, in dem ich die Arbeit abgegeben hab! Egal ob ich sie bestanden hab oder nicht!! Ich dachte man bekommt bis dahin Geld, wo man über das Prüfungsergebnis informiert wird, aber nein...
Ich beschwer mich deswegen schon beim BaföG-Amt, aber falls diese Beschwerde nicht berücksichtigt wird (wovon ich leider ausgehen muss), muss ich wahrscheinlich in den nächsten Wochen eine Rückzahlung von mehr als 1100 Euro leisten (= BaföG für 2 Monate, Okt. und Nov.)!! Auf den BaföG-Seiten steht, man soll dann sofort nach der Abgabe Hartz4 beantragen, aber da werdet ihr mir sicherlich zustimmen: Als immatrikulierte Studentin mit einem gültigen Bafög-Bescheid bis Nov. ohne bestandene Abschlussprüfung und -zeugnis hätte ich im Sept. nicht den Hauch einer Chance auf Geld von der ARGE gehabt.
Im übrigen war ich bereits mehrmals dort, das erste mal am 18. Okt., und wollte Hartz4 beantragen ab Dez., aber sobald ich jemandem erzählt hab, ich wäre noch Student, wurde "freundlich-sachlich" weggeschickt, erst letzte Woche wieder, wo ich mit meinen fast vollständigen Unterlagen dort erschien.Nun meine Frage: Kann ich rückwirkend ab Okt. Hartz4 beantragen? Ich hab sonst keine Ahnung wovon ich die Bafög-Rückzahlung stämmen soll!
Vielen Dank fürs Lesen meines langen Textes, und fürs schnelle Antworten...
mfg Fee
PS: Nicht wundern, falls jemand meine bisherigen Forumsbeiträge gelesen hat... wie ihr seht, ändert sich meine Situation derzeit wöchentlich...
-
ich weiß ganz sicher dass ich noch für November BaföG bekomm!!
ich will nur wissen was mit meinem Antrag auf Hartz4 passiert, den ich ab dem 1. November stelle (obwohl ich ja im Nov. noch nicht berechtigt bin). Ich hab gehört dass der nur einen Monat gültig ist??
Und was passiert mit der Maßnahme, die ich besuchen soll, wo mir natürlich bissel die lust fehlt... wenn ich für Nov. eh noch nicht hartz4-berechtigt bin, brauch ich die doch nicht besuchen oder? -
*Thema nochmal nach oben schieb*
kann mir denn niemand helfen?
lg Fee
-
Hallo,
mein Studium ist gerade beendet, ich warte nur noch auf mein Zeugnis, und das offen gestanden schon eine ganze Weile.. Jetzt vermute ich, dass mein Zeugnis erst im November ausgestellt wird, und ich somit noch einen Monat länger Bafög und Kindergeld bekomme.
Allerdings war ich schon am Montag (18.10.) bei der ARGE und hab mir die Hartz4-Antragsunterlagen abgeholt, und hab denen gesagt, dass ich ab November Hartz4 beantragen will. Ich soll die Unterlagen am 2.11. wieder abgeben.Kann ich die Unterlagen jetzt trotzdem ausfüllen, auch wenn ich im November bestimmt noch nichts krieg? Oder wird der Antrag dann ungültig? (hab gehört, dass der nach 4 Wochen ungültig wird??) Wenn ich das jetzt nicht machen muss, muss ich denen das irgendwie mitteilen?
Was passiert mit der Maßnahme, die ich bereits ab 15.11. bis 10.12. besuchen soll? Wenn ich kein Hartz4-Empfänger bin, brauch ich doch da nicht hin oder??Bitte helft mir aus meiner Verwirrung...
Vielen Dank!
lg Fee
-
Hallo,
entschuldige ich hab vergessen zu erwähnen, dass ich heute bereits zwecks antragsstellung dort war und die mir meine Frage nicht beantworten konnten!! Hab die Unterlagen jetzt zuhaus und darin auch noch nichts Erklärendes zu dem Thema gefunden...
lg
-
Hallo!
Ich bin noch diesen Monat (Okt.) fertig mit dem Studium, d. h. ich bekomme mein Abschlusszeugnis, mit dem automatisch das Bafög vorbei ist.
Ich bin für dieses Semester (Winter) bis Ende März 2011 immatrikuliert, weil ich den Semesterbeitrag gezahlt habe. Ich würde auch gerne bis märz 2011 immatrikuliert bleiben, da ich erstens von dem zuviel gezahlten Beitrag keinen Cent wiedersehen würde, und zweitens es für eine in Aussicht stehende Arbeitsstelle in meinem Heimatbundesland Thüringen von Vorteil ist, wenn ich das im Semesterbeitrag enthaltene Semesterticket wenigstens noch bis März nutzen kann.Nun meine Frage: Hab ich Anspruch auf ALG2, obwohl ich immatrikuliert, aber in keinem Studienfach mehr eingeschrieben bin?
Vielen Dank für eure Antworten!
lg Fee